Wiesenpflege und Mahd in Brandenburg und Berlin

Artenreiche Wiesen sind keine Naturlandschaft, sondern Kulturlandschaft. Sie sind über Jahrhunderte durch Mahd entstanden, und sie verschwinden, sobald die Mahd aufhört oder in falscher Weise erfolgt. Zu oft gemäht, werden sie zum Rasen. Gar nicht gemäht, verbuschen sie.

Madre Tierra pflegt Wiesen als Dauerleistung für Schutzgebiete, Verbände, Kommunen, Betriebe und Landwirte in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, mit einem Mahdkonzept, das zur jeweiligen Fläche passt.

Extensiv statt intensiv

Viele Kommunen in Brandenburg und Berlin stellen ihre Grünflächenpflege um. Der Grund ist ökologisch und wirtschaftlich zugleich: Häufig gemulchte Rasenflächen binden hohe Pflegekosten, bieten kaum Lebensraum und tragen nichts zu den Biodiversitätszielen bei.

Extensive Wiesenpflege funktioniert anders. Seltener gemäht, das Mahdgut abgeräumt, kein Dünger. Dadurch magert der Boden über die Jahre aus, und gerade das ist die Voraussetzung für Artenvielfalt. Konkurrenzschwache Wiesenblumen setzen sich nur auf nährstoffarmen Böden gegen Gräser und Brennnesseln durch.

Das Problem in der Praxis: Bauhöfe sind auf intensive Pflege eingerichtet, mit Kreiselmähern und Mulchgeräten, die für extensive Flächen ungeeignet sind. Wer umstellen will, braucht anderes Gerät und anderes Wissen.

Warum wir nicht mulchen

Beim Mulchen wird das Schnittgut zerkleinert und bleibt liegen. Es verrottet und gibt seine Nährstoffe an den Boden zurück. Die Fläche wird dadurch jedes Jahr nährstoffreicher statt magerer, und die Artenvielfalt nimmt ab. Dazu kommt, dass Mulchgeräte Insekten, Amphibien und Kleinsäuger nahezu vollständig erfassen. Auf Naturschutz- und Extensivflächen setzen wir sie deshalb nicht ein.

Welche Wiese welche Mahd braucht

Mahdkonzepte nach Flächentyp
Flächentyp Schnitte pro Jahr Typischer Zeitraum
Magerrasen und Trockenrasen 1 Hochsommer, nach der Hauptblüte
Magere Flachland-Mähwiesen 1 bis 2 Erster Schnitt nach der Gräserblüte, zweiter im Spätsommer
Frisch- und Feuchtwiesen 2 Abgestimmt auf Brutzeit und Blühphasen
Pfeifengraswiesen 1 Spät im Jahr, Herbstmahd
Nährstoffreiches Grün und Straßenbegleitgrün 2 Frühsommer und Spätsommer
Parks und Erholungsflächen Gestaffelt Nutzungszonen häufiger, Wiesenbereiche extensiv

Die Zeiträume sind Richtwerte. Im Einzelfall richten sie sich nach Witterung, Bestand, vorkommenden Arten und, wo vorhanden, nach der Pflegeauflage oder dem Managementplan.

Staffelmahd

Unabhängig vom Flächentyp mähen wir nie alles auf einmal. Bei der Staffel- oder Mosaikmahd bleiben wechselnde Teilflächen stehen und werden erst gemäht, wenn die zuvor bearbeiteten Bereiche wieder Deckung bieten. So finden Insekten, Heuschrecken und Vögel zu jedem Zeitpunkt Nahrung und Rückzugsraum.

Mahd in Schutzgebieten

Ein großer Teil der wertvollsten Wiesen in Brandenburg liegt in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten. Gerade dort ist fachgerechte Mahd nicht optional, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Gebiete ihren Schutzzweck behalten.

FFH-Lebensraumtypen, die auf Mahd angewiesen sind

Mehrere Grünland-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie existieren nur, solange sie gemäht werden. Dazu gehören insbesondere magere Flachland-Mähwiesen und Pfeifengraswiesen. Ohne Mahd verbrachen und verbuschen sie, und der Lebensraumtyp geht verloren.

In Natura-2000-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot. Der Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen darf sich nicht verschlechtern, und das kann auch durch unterlassene oder falsche Pflege geschehen. Managementpläne legen deshalb für viele Gebiete fest, wann, wie oft und womit gemäht werden soll.

Was das für die Ausführung bedeutet

Wir arbeiten in Schutzgebieten nach den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung und, soweit vorhanden, des Managementplans. Das betrifft Mahdtermine, Schnitthöhe, Technik und den Umgang mit dem Mahdgut. Wo die Vorgaben mit der Situation vor Ort kollidieren, etwa weil ein festgelegter Termin in eine Phase mit Bodenbrütern fällt, melden wir das, bevor wir mähen.

Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereine

Viele Schutzflächen werden von Landschaftspflegeverbänden, Naturschutzvereinen oder Stiftungen betreut. Häufig fehlt dort nicht das Wissen, sondern das Gerät und die Arbeitskraft, gerade für größere Flächen oder schwer zugängliches Gelände. Wir übernehmen die Ausführung als Auftragnehmer und arbeiten nach Ihren fachlichen Vorgaben.

Welche Regeln für die Mahd gelten

Für die Wiesenmahd gibt es keine gesetzliche Sperrfrist. Die bekannte Frist vom 1. März bis 30. September in § 39 Abs. 5 BNatSchG betrifft Gehölze und Röhrichte, nicht die Mahd von Wiesen. Wäre es anders, wäre weder Landwirtschaft noch Wiesenpflege in den Sommermonaten möglich, und gerade dann wird der Großteil gemäht.

Was stattdessen gilt:

Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Er verbietet ganzjährig, geschützte Tiere zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Für die Mahd ist das vor allem bei Bodenbrütern relevant, deren Gelege in der Vegetation liegen. Wir stimmen den ersten Schnitt auf Flächen mit solchen Vorkommen auf die Brutzeit ab.

Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne. In Schutzgebieten können verbindliche Vorgaben zu Terminen, Häufigkeit und Technik bestehen.

Pflegeauflagen und Förderbedingungen. Auf Ausgleichsflächen gilt die Auflage aus dem Bescheid, auf Flächen im Vertragsnaturschutz die Bedingungen des jeweiligen Programms.

Förderung

In Brandenburg wird extensive Wiesenpflege über den Vertragsnaturschutz und über kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Welche Programme aktuell offen sind und welche Mahdvorgaben daran hängen, erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Wir planen die Einsätze so, dass sie zu den jeweiligen Förderbedingungen passen.

Was wir übernehmen und für wen

Jahresplanung der Mahdtermine nach Flächentyp, Artvorkommen und Vorgaben, Mahd mit Balkenmäher, Sense oder Balkenmähwerk am Traktor je nach Flächengröße, Abräumen und Abtransport des Mahdguts, Dokumentation jedes Einsatzes und auf Wunsch Berichte für Auftraggeber und Behörde. Artenarme Flächen werten wir bei Bedarf mit gebietseigenem Saatgut oder Mahdgutübertragung auf.

Naturschutzbehörden, Landschaftspflegeverbände und Vereine

Mahd in Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten nach Verordnung und Managementplan.

Kommunen und Landkreise

Umstellung und laufende Pflege öffentlicher Grünflächen, Straßenbegleitgrün und kommunaler Schutzflächen. Wir kennen die Anforderungen öffentlicher Vergaben und geben Angebote auf Ausschreibungen ab.

Landwirte

Mahd auf extensivem Grünland im Vertragsnaturschutz oder in Agrarumweltmaßnahmen, mit Einhaltung der Programmvorgaben.

Betriebe und Wohnungsgesellschaften

Extensive Pflege von Außenflächen mit verlässlicher Dokumentation.

Für Mahd als festgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Ausgleichsflächen siehe Mahd auf Ausgleichsflächen.

Weitere Leistungen in der Landschaftspflege

  • Gehölzpflege & Entbuschung

    Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.

  • Obstbaumpflege & Streuobstwiesen

    Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.

  • Gewässerpflege

    Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.

  • Hecken- & Saumpflege

    Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.

  • Invasive Arten & Neophyten

    Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.

  • Flächenreinigung

    Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.

  • Pflegemanagement

    Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.

  • Monitoring & Dokumentation

    Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Nein. Die Sperrfrist in § 39 Abs. 5 BNatSchG betrifft Gehölze und Röhrichte, nicht die Wiesenmahd. Maßgeblich sind der ganzjährige Artenschutz nach § 44 BNatSchG und, wo vorhanden, Schutzgebietsverordnung, Managementplan oder Pflegeauflage.
Weil mehrere geschützte Lebensraumtypen, etwa magere Flachland-Mähwiesen und Pfeifengraswiesen, erst durch Mahd entstanden sind und nur durch Mahd erhalten bleiben. Ohne Pflege verbrachen sie, und der Lebensraumtyp geht verloren.
Intensive Pflege bedeutet häufiges Mähen oder Mulchen, oft mit Dünger und artenarmen Gräsern. Extensive Pflege bedeutet seltene Mahd, Abräumen des Mahdguts und keinen Dünger. Extensive Flächen werden über die Jahre magerer und artenreicher.
Liegenbleibendes Schnittgut verrottet und gibt Nährstoffe an den Boden zurück. Das begünstigt konkurrenzstarke Arten und verdrängt die artenreiche Wiesenvegetation. Nur durch Abräumen magert der Boden aus.
Ja. Wir arbeiten dort nach den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung und des Managementplans und melden, wenn vorgegebene Termine mit der Situation vor Ort kollidieren.
Ja, als Auftragnehmer für die Ausführung. Wir arbeiten nach den fachlichen Vorgaben des Verbands und stellen Gerät und Arbeitskraft, gerade für größere oder schwer zugängliche Flächen.
Ja. Die Methode passen wir an die Flächengröße an, von der Sense auf kleinen Flächen bis zum Balkenmähwerk am Traktor auf großen.
Ja. Jeder Einsatz wird protokolliert und auf Wunsch als Bericht für Auftraggeber oder Behörde aufbereitet.
Diese Seite behandelt Wiesenpflege als laufende Dauerleistung. Mahd als festgesetzte Kompensationsmaßnahme mit Nachweispflicht gegenüber der Naturschutzbehörde finden Sie im Bereich Ausgleich und Kompensation.

Wiese oder Schutzfläche in Pflege geben?

Sagen Sie uns, um welche Fläche es geht und ob Vorgaben aus Schutzgebiet, Auflage oder Förderprogramm daranhängen. Wir machen Ihnen einen Vorschlag für ein Mahdkonzept übers Jahr.