Pflegemanagement für Ausgleichs- und Schutzflächen in Brandenburg und Berlin
Eine Ausgleichsfläche ist mit der Pflanzung nicht fertig, eine Streuobstwiese nicht mit dem ersten Schnitt. Flächen brauchen Pflege über viele Jahre, in den richtigen Intervallen, zum richtigen Zeitpunkt und so dokumentiert, dass sie bei jeder Kontrolle Bestand hat.
Madre Tierra übernimmt die dauerhafte Betreuung von Ausgleichs-, Naturschutz- und Grünflächen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt: mit Pflegeplan, festen Intervallen und einem Ansprechpartner, der die Fläche kennt.
Warum einzelne Pflegeeinsätze nicht reichen
Viele Flächen werden gepflegt, wenn jemandem auffällt, dass sie es nötig haben. Dann wird einmal gemäht, einmal entbuscht, und im nächsten Jahr fängt alles von vorn an. Für die Entwicklung einer Fläche ist das zu wenig. Magerrasen brauchen jedes Jahr das Abräumen des Mahdguts, Hecken einen Schnitt in festem Turnus, junge Gehölze in den ersten Jahren regelmäßige Anwuchspflege.
Hinzu kommt: Pflegeverpflichtungen auf Ausgleichsflächen laufen oft über viele Jahre oder Jahrzehnte. In dieser Zeit wechseln Zuständigkeiten, Sachbearbeiter und manchmal auch die Eigentümer. Ohne einen festen Pflegeplan und eine durchgehende Dokumentation geht das Wissen über die Fläche verloren.
Was Pflegemanagement anders macht
Pflegemanagement heißt, die Pflege einer Fläche als zusammenhängende Aufgabe zu behandeln: Ausgangszustand erfassen, Ziel kennen, Maßnahmen und Termine festlegen, gesetzliche Fristen einplanen, jeden Einsatz dokumentieren und die Pflege anpassen, wenn sich die Fläche anders entwickelt als erwartet.
Was zum Pflegemanagement gehört
Begehung und Bestandsaufnahme
Am Anfang steht eine Begehung der Fläche. Wir erfassen den aktuellen Zustand, prüfen vorhandene Unterlagen wie Genehmigungsbescheid, Pflegeauflage oder Landschaftspflegerischen Begleitplan und klären, welche Ziele auf der Fläche erreicht werden sollen.
Pflegeplan
Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Pflegeplan. Auf Ausgleichsflächen übersetzt er die Auflage aus dem Bescheid in konkrete Termine, Methoden und Intervalle. Auf Flächen ohne Auflage, etwa kommunalen Grünflächen oder privaten Streuobstwiesen, legen wir die Pflege gemeinsam mit dem Eigentümer fest.
Pflegekalender
Welche Arbeit wann erledigt werden darf und sollte, ergibt sich aus dem Pflegeziel und aus gesetzlichen Fristen. Ein typisches Pflegejahr sieht so aus:
| Maßnahme | Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|
| Kontrollbegehung | Frühjahr und Herbst | Zustand erfassen, Pflegebedarf festlegen |
| Mahd mit Abräumen | Je nach Pflegeauflage, häufig ab Juni oder Juli | Rücksicht auf Bodenbrüter nach § 44 BNatSchG |
| Bekämpfung invasiver Arten | Mai bis September, mehrere Durchgänge | Vor der Samenreife |
| Anwuchspflege junger Gehölze | Vegetationsperiode, bei Trockenheit | Freischneiden, Wässern, Verbissschutz prüfen |
| Heckenschnitt, Entbuschung, Röhrichtpflege | Oktober bis Februar | Sperrfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG |
| Pflanzung und Nachpflanzung | Oktober bis März, frostfrei | Gebietseigenes Pflanzgut |
| Pflegebericht | Zum Jahresende oder nach Vereinbarung | Grundlage für Behörde und Auftraggeber |
Durchführung und Dokumentation
Wir führen die Pflege selbst aus und protokollieren jeden Einsatz mit Datum, Maßnahme und Fotos. Auf Wunsch stellen wir daraus regelmäßige Berichte für die zuständige Naturschutzbehörde oder den Auftraggeber zusammen. Wie wir die Entwicklung einer Fläche über die Jahre nachweisen, auch mit Luftbildern per Drohne, steht unter Monitoring und Dokumentation.
Vom Einzelauftrag bis zum Rahmenvertrag
Wie die Pflege vertraglich geregelt wird, hängt davon ab, wie lange die Verpflichtung läuft und wie viele Flächen betreut werden sollen.
| Modell | Geeignet für | Umfang |
|---|---|---|
| Einzelauftrag | Einmalige Pflegeeinsätze, Erstpflege, Nacharbeiten | Einzelne Maßnahme |
| Jahresvertrag | Flächen mit wiederkehrender Pflege | Alle Maßnahmen eines Pflegejahres mit festen Intervallen |
| Mehrjähriger Rahmenvertrag | Ausgleichsflächen mit langer Unterhaltungsfrist, Kommunen, Poolträger | Mehrere Jahre oder mehrere Flächen, mit Berichten und Erfolgskontrolle |
Laufende Verpflichtungen übernehmen
Häufig wird ein Pflegebetrieb mitten in einer Unterhaltungsfrist gesucht, etwa weil der bisherige Dienstleister aufgehört hat oder die Pflege bisher liegen geblieben ist. Wir steigen in laufende Verpflichtungen ein, prüfen den Zustand der Fläche, arbeiten mit dem vorhandenen Pflegeplan weiter und holen versäumte Pflege nach, soweit das fachlich möglich ist.
Mehrere Flächen aus einer Hand
Für Kommunen, Flächenagenturen und Poolträger mit vielen verstreuten Flächen bündeln wir die Pflege in einem Vertrag, mit einheitlicher Dokumentation und einem festen Ansprechpartner. Wie wir neue Maßnahmen zunächst umsetzen, steht unter Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.
Was rechtlich gilt
Unterhaltungspflicht nach § 15 Abs. 4 BNatSchG
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in dem jeweils erforderlichen Zeitraum unterhalten werden. Wie lange, legt die zuständige Behörde im Zulassungsbescheid fest. Verantwortlich für Ausführung und Unterhaltung ist der Verursacher des Eingriffs oder sein Rechtsnachfolger.
Die Verantwortung bleibt beim Verursacher
Wer einen Betrieb mit der Pflege beauftragt, gibt damit nicht seine Verpflichtung ab. Bleibt die Pflege aus oder wird sie falsch ausgeführt, muss sich die Behörde weiterhin an den Verursacher halten. Befreiende Wirkung hat nur die Übertragung auf eine anerkannte Flächenagentur. Umso wichtiger ist ein Pflegebetrieb, der zuverlässig arbeitet und jeden Einsatz belegen kann.
Kontrolle durch die Behörde nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Die zuständige Naturschutzbehörde prüft, ob die festgesetzten Maßnahmen einschließlich der Unterhaltung frist- und sachgerecht durchgeführt werden, und kann dazu vom Verursacher einen Bericht verlangen. In Brandenburg werden Kompensationsflächen im EKIS erfasst. Werden Auflagen nicht erfüllt, kann die Behörde sie durchsetzen, bis hin zur Ausführung durch Dritte auf Kosten des Verursachers.
Fristen im Pflegejahr
Für Gehölze, Hecken und Röhricht gilt die Sperrfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1. März bis 30. September. Für die Mahd gibt es keine solche Kalenderfrist, maßgeblich sind die Pflegeauflage und der ganzjährige Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Beides planen wir in den Pflegekalender ein.
Für wen wir Flächen betreuen
Vorhabenträger und Bauträger
Pflege von Ausgleichsflächen aus Baugenehmigungen über die gesamte Unterhaltungsfrist, mit Nachweisen für die Behörde.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Betreuung mehrerer Grün-, Ausgleichs- und Schutzflächen in einem Vertrag, mit einheitlicher Dokumentation.
Flächenagenturen und Poolträger
Dauerpflege von Pool- und Kompensationsflächen, auch verteilt über mehrere Landkreise.
Flächeneigentümer, Verbände und Stiftungen
Pflege von Streuobstwiesen, Extensivgrünland und Schutzflächen, wenn eigene Kapazitäten für Pflege und Dokumentation fehlen.
Weitere Leistungen in der Landschaftspflege
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Gehölzpflege & Entbuschung
Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.
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Obstbaumpflege & Streuobstwiesen
Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.
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Gewässerpflege
Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.
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Wiesenpflege & Mahd
Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

