Flächenreinigung und Beräumung in Brandenburg und Berlin

Ein Sack Bauschutt am Waldweg, alte Reifen im Graben, Folienreste und Zaunpfähle auf einer Fläche, die zur Ausgleichsfläche werden soll. Abfall in der Landschaft ist in Brandenburg Alltag, und er verschwindet nicht von selbst.

Madre Tierra beräumt Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, Wegränder und Gewässerufer in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, trennt das Material und sorgt für eine nachweisbare Entsorgung.

Illegale Ablagerungen in der Landschaf

Brandenburg gehört zu den am dünnsten besiedelten Bundesländern. Viele Wald- und Wegränder, Gräben und Schutzflächen liegen abseits, wo niemand zusieht, und genau dort landen Bauschutt, Sperrmüll, Altreifen und Gartenabfälle besonders häufig.

Für die Natur ist das mehr als ein optisches Problem. Ablagerungen können Schadstoffe in Boden und Grundwasser abgeben, Tiere verletzen oder einschließen und Pflanzen ersticken. Gartenabfälle verbreiten zudem invasive Arten, die von dort aus in die Fläche wandern.

Erst melden, dann beräumen

Bevor eine illegale Ablagerung beräumt wird, sollte sie der zuständigen Stelle gemeldet und dokumentiert werden, in der Regel dem Ordnungsamt oder der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises. Wer sofort wegräumt, beseitigt auch die Spuren, über die sich ein Verursacher ermitteln lässt, etwa Adressaufkleber oder Lieferscheine im Müll.

Wir dokumentieren den Fund vor der Beräumung mit Fotos und Lageangaben, so dass die Behörde damit arbeiten kann.

Was wir beräumen und wie es entsorgt wird

Materialarten und Umgang bei der Beräumung
Material Typische Fundorte Umgang
Sperrmüll, Hausmüll, Verpackungen Wald- und Wegränder, Parkplätze Trennung nach Fraktionen, Entsorgung auf zugelassenen Anlagen
Bauschutt, Fundamentreste Ehemals genutzte Flächen, Feldränder Trennung, Verwertung oder Entsorgung mit Nachweis
Folien, Zaunmaterial, Rohre Ehemalige Landwirtschafts- und Gewerbeflächen Rückbau und sortenreine Entsorgung
Altreifen Gräben, Waldränder Gesonderte Erfassung und Entsorgung
Gartenabfälle mit Neophyten Siedlungsränder, Gewässerufer Gesonderte Entsorgung, keine Grünschnittkompostierung
Asbest, Öle, Chemikalien, Sonderabfall Verstreut, oft in Ablagerungen versteckt Bewertung vorab, Übergabe an spezialisierte Fachbetriebe

Verdächtiges Material fassen wir nicht an, bevor es eingeschätzt ist. Asbesthaltige Wellplatten etwa gehören bei illegalen Ablagerungen in Brandenburg zu den häufigsten Funden, und für ihren Umgang gelten besondere Schutzvorschriften. Solche Fraktionen übergeben wir an spezialisierte Fachbetriebe und koordinieren den Ablauf.

Für kommunale Auftraggeber und Ausgleichsflächen erstellen wir eine vollständige Entsorgungsdokumentation mit Wiegescheinen und Entsorgungsnachweisen.

Flächen vorbereiten, bevor sie entwickelt werden

Viele Flächen, die zu Ausgleichsflächen oder Biotopen entwickelt werden sollen, tragen die Spuren früherer Nutzung: alte Fundamente, Weidezäune, Drainagerohre, Silofolien, Reste von Stallungen oder Lagerplätzen. Bevor dort eine Einsaat oder Pflanzung erfolgen kann, muss das Material raus.

Die Beräumung ist dabei mehr als Vorarbeit. Sie gehört zum dokumentierten Ausgangszustand der Fläche, und ihre Nachweise können für die spätere Anrechnung relevant sein.

Biomasse und Pflegerückstände

Nach Pflegeeinsätzen anfallendes Schnittgut, Mahdgut und Holz wird von der Fläche geräumt, damit es keine Nährstoffe in den Boden abgibt. Auf Ausgleichs- und Magerflächen ist das zentral, weil sonst genau das Gegenteil des Entwicklungsziels passiert.

Pflanzenreste invasiver Arten

Reste von Japanischem Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten dürfen nicht einfach liegen bleiben oder in die normale Grünschnittkompostierung. Schon kleine Sprossstücke des Knöterichs können neu austreiben. Wir entsorgen diese Rückstände gesondert. Mehr dazu unter Invasive Arten und Neophyten.

Wer muss beräumen?

Grundsätzlich ist der Verursacher einer illegalen Ablagerung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für deren Beseitigung verantwortlich. In der Praxis ist er aber selten zu ermitteln.

Dann kommt es auf den Einzelfall an. Je nach Lage der Fläche, Landesrecht und den Umständen kann die Pflicht beim Grundstückseigentümer liegen, etwa wenn er die Sachherrschaft über den Abfall hat, oder der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig sein. Wer zuständig ist, klärt die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises.

Für Eigentümer von Schutz- und Ausgleichsflächen ist das kein theoretisches Problem. Bleiben Ablagerungen auf einer Ausgleichsfläche liegen, kann das die Anerkennung der Maßnahme gefährden. Und auf Flächen in Schutzgebieten kann eine Ablagerung, die nicht beseitigt wird, zum Konflikt mit der Naturschutzbehörde führen.

Altlasten

Eine rechtliche Altlastenbewertung ist Aufgabe von Sachverständigen. Wir beurteilen, ob es optische Hinweise auf Schadstoffe gibt, etwa Ölverfärbungen, Fässer oder Bauteile mit Verdacht auf Asbest, und stoppen in diesem Fall die Arbeiten, bis eine fachkundige Einschätzung vorliegt.

Für wen wir beräumen

Kommunen und Landkreise

Beräumung von Grünflächen, Wegrändern, Gewässerufern und kommunalen Schutzflächen, als Einzelauftrag oder regelmäßig im Jahresvertrag.

Flächeneigentümer und Vorhabenträger

Beräumung vor der Entwicklung einer Ausgleichsfläche, mit Dokumentation für den Ausgangszustand.

Naturschutzverbände und Stiftungen

Beräumung von Schutzflächen, wenn Umfang oder Material die ehrenamtlichen Kapazitäten übersteigt.

Flächenagenturen und Poolträger

Regelmäßige Kontrolle und Beräumung von Pool- und Kompensationsflächen.

Weitere Leistungen in der Landschaftspflege

  • Gehölzpflege & Entbuschung

    Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.

  • Obstbaumpflege & Streuobstwiesen

    Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.

  • Gewässerpflege

    Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.

  • Wiesenpflege & Mahd

    Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.

  • Hecken- & Saumpflege

    Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.

  • Invasive Arten & Neophyten

    Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.

  • Pflegemanagement

    Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.

  • Monitoring & Dokumentation

    Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Zuerst der zuständigen Stelle melden, in der Regel dem Ordnungsamt oder der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises, und den Fund mit Fotos dokumentieren. Erst danach sollte beräumt werden, damit Hinweise auf den Verursacher nicht verloren gehen.
Grundsätzlich der Verursacher. Ist er nicht zu ermitteln, hängt es vom Einzelfall und vom Landesrecht ab, ob der Grundstückseigentümer oder der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig ist. Das klärt die untere Abfallwirtschaftsbehörde.
Ja. Wir beräumen als Einzelauftrag, etwa vor der Entwicklung einer Ausgleichsfläche, und regelmäßig im Jahresvertrag, etwa für kommunale Grünflächen oder Poolflächen.
Ja. Uferbereiche und Gräben gehören zu den Stellen, an denen sich Abfall besonders häufig sammelt. Wir arbeiten dort schonend, damit Ufervegetation und Böschung nicht beschädigt werden.
Verdächtiges Material wird vorab bewertet und nicht ohne Einschätzung angefasst. Asbest, Öle und andere gefährliche Abfälle übergeben wir an zugelassene Fachbetriebe und koordinieren den Ablauf einschließlich der Nachweise.
Ja. Für kommunale Auftraggeber und Ausgleichsflächen erstellen wir eine vollständige Dokumentation mit Wiegescheinen und Entsorgungsnachweisen.
Eine rechtliche Altlastenbewertung ist Aufgabe von Sachverständigen. Wir achten auf optische Hinweise wie Ölverfärbungen oder Fässer und stoppen die Arbeiten, bis eine fachkundige Einschätzung vorliegt.
Weil Arten wie der Japanische Staudenknöterich schon aus kleinen Pflanzenteilen neu austreiben. Eine normale Grünschnittkompostierung tötet sie nicht zuverlässig ab, so dass sie mit dem Kompost weiterverbreitet werden können.

Fläche, die beräumt werden muss?

Schicken Sie uns ein paar Fotos und die Lage der Fläche. Wir sagen Ihnen, was beräumt werden muss, wie es entsorgt wird und ob vorher etwas gemeldet oder geprüft werden sollte.