Ausgleich und Kompensation in Brandenburg und Berlin

Der Landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor, die Auflage der Naturschutzbehörde steht, der Kompensationsbedarf ist bilanziert. Und dann? Dann muss jemand mit Balkenmäher, Pflanzgut und Dokumentationspflicht auf die Fläche und dort über Jahre den Zustand herstellen und halten, den die Abnahme verlangt.

Genau dort setzt Madre Tierra an. Wir sind der ausführende Betrieb für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Wir planen nicht, wir setzen um, pflegen und dokumentieren.

Wann Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden

Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bebauung, Versiegelung, Rodung oder Infrastrukturbau lösen nach den §§ 13 bis 15 Bundesnaturschutzgesetz eine Kompensationspflicht aus. Der Verursacher muss erhebliche Beeinträchtigungen ausgleichen, ersetzen oder, wenn beides ausscheidet, eine Ersatzzahlung leisten. Die Reihenfolge ist dabei verbindlich: erst vermeiden, dann minimieren, dann ausgleichen, dann ersetzen, zuletzt zahlen.

Anerkannte Einzelmaßnahmen sind unter anderem Ersatzpflanzungen, das Anlegen von Blühstreifen, das Entwickeln von Habitatstrukturen, extensive Mahd, Gewässersanierung, Baum- und Gehölzpflege sowie das Zurückdrängen invasiver Arten. Eine Ausgleichsfläche als solche ist dabei keine Maßnahme, sondern der Ort, an dem mehrere dieser Einzelmaßnahmen zusammenwirken.

Ökopunkte oder Biotopwertpunkte? Ein Begriff, zwei Systeme

In der Praxis fällt häufig der Begriff Ökopunkte. Er stammt aus den Ökokonto-Systemen von Baden-Württemberg und Bayern. In Brandenburg wird die Kompensation dagegen über Biotopwertpunkte auf Basis der Brandenburger Biotopkartierung bilanziert, ergänzt durch die Flächenpoolverordnung für vorgezogene Maßnahmen. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe Prinzip: der ökologische Zustand einer Fläche wird in eine Punktzahl übersetzt, und die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ist das, was angerechnet wird.

Madre Tierra handelt weder mit Ökopunkten noch mit Flächen. Wir erzeugen den Punktzuwachs, indem wir die Maßnahmen in der Fläche umsetzen und über die Unterhaltungsfrist halten.

Wer im Verfahren welche Rolle hat

Kompensationsprojekte scheitern selten an der Ökologie und häufig an unklaren Zuständigkeiten. Diese Übersicht zeigt, welche Aufgabe bei wem liegt und wo Madre Tierra einsteigt.

Rollenverteilung bei Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
Aufgabe Zuständig Madre Tierra
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Landschaftsplanungsbüro nein
Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaftsplanungsbüro nein
Artenschutzrechtliche Prüfung Artenschutzbüro, Gutachter nein
Genehmigung und Festsetzung der Auflagen Untere Naturschutzbehörde nein
Suche und Sicherung von Ausgleichsflächen Vorhabenträger, Planungsbüro nein, eigene Flächen vorhanden
Übernahme der Kompensationspflicht mit befreiender Wirkung Anerkannte Agentur nach § 4 Flächenpoolverordnung nein
Umsetzung der Maßnahmen in der Fläche Ausführender Betrieb ja
Pflege über die Unterhaltungsfrist Ausführender Betrieb ja
Dokumentation für die Abnahme Ausführender Betrieb ja
Erfolgskontrolle und Pflegeberichte Ausführender Betrieb ja

Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt rechtlich beim Vorhabenträger, nicht beim Planungsbüro. Wer diese Verantwortung an einen Betrieb ohne naturschutzfachliche Praxis vergibt, riskiert die Abnahme.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder im Rahmen der KULAP-Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd und Wiesenpflege

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Gewässersanierung

    Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.

  • Ausgleichsflächenentwicklung

    Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.

  • Habitatentwicklung

    Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.

  • Ausgleichsmaßnahmen umsetzen

    Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.

  • Eigene Ausgleichsflächen

    Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Wie eine Umsetzung bei uns abläuft

1. Konzept prüfen

Sie übergeben den genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplan oder die Auflage aus dem Genehmigungsbescheid. Wir prüfen, ob und wie sich die festgesetzten Maßnahmen auf der konkreten Fläche umsetzen lassen, und melden Konflikte zurück, bevor sie teuer werden.

2. Fläche begehen

Vor Ort erfassen wir Ausgangszustand, Zugänglichkeit, Bodenverhältnisse und bestehende Strukturen, die erhalten bleiben müssen. Aus dieser Begehung ergibt sich, welche Technik eingesetzt werden kann und wie lange die Umsetzung dauert.

3. Termine entlang der Fristen planen

Pflanzzeiten, Brutschutzfristen nach § 39 BNatSchG und die im Bescheid gesetzten Umsetzungsfristen bestimmen den Ablauf. Wir legen einen Terminplan vor, der alle drei zusammenbringt.

4. Umsetzen

Die Maßnahmen werden fachgerecht ausgeführt, mit gebietseigenem Pflanz- und Saatgut, insektenschonender Technik und den Methoden, die der Bescheid vorgibt.

5. Dokumentieren

Jeder Einsatz wird mit Datum, Maßnahme, Fläche und auf Wunsch fotografisch protokolliert. Sie erhalten Unterlagen, die bei der Abnahme Bestand haben.

6. Pflegen und nachweisen

Ausgleichsmaßnahmen sind erst erfolgreich, wenn der Zielzustand erreicht ist, und das dauert je nach Maßnahme mehrere Jahre. Auf Wunsch übernehmen wir die Pflege über die gesamte Unterhaltungsfrist samt jährlicher Erfolgskontrolle und Berichterstattung an die Behörde.

Wo wir arbeiten

Kompensation ist Landesrecht. Bewertungsverfahren, Erfassungssysteme und Anrechnungsregeln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich, weshalb Ortskenntnis hier mehr bedeutet als eine kurze Anfahrt.

Einzugsgebiet und maßgebliche Bewertungsgrundlagen
Gebiet Bewertungsgrundlage Schwerpunkt
Brandenburg Biotopwertverfahren, BbgNatSchG, Flächenpoolverordnung, EKIS Kerngebiet, eigene Flächen, vorgezogene Maßnahmen
Berlin Berliner Bewertungsmethodik, Berliner NatSchG Auftraggeber mit Kompensation im Umland
Mecklenburg-Vorpommern NatSchAG M-V, Hinweise zur Eingriffsregelung Umsetzung und Pflege
Sachsen-Anhalt NatSchG LSA, Bewertungsmodell des Landes Umsetzung und Pflege

Regelmäßig im Einsatz sind wir im Havelland, in Oberhavel, der Uckermark, der Prignitz, im Fläming, im Barnim, in Oder-Spree, im Berliner Umland, in der Mecklenburgischen Seenplatte und in der Altmark. Unser Betriebssitz liegt in Kremmen, rund 40 Kilometer nordwestlich von Berlin.

Für wen wir arbeiten

Bauträger, Projektentwickler und Investoren

Sie tragen die rechtliche Verantwortung für die Umsetzung, haben aber selbst weder Gerät noch naturschutzfachliches Personal. Wir übernehmen die Ausführung und liefern die Nachweise, die im Genehmigungsverfahren gefordert sind.

Landschaftsplanungsbüros

Sie erstellen das Konzept und suchen einen Betrieb, den Sie Ihren Auftraggebern guten Gewissens als Ausführenden nennen können. Wir arbeiten strikt nach Ihrer Festsetzung und melden uns bei Abweichungen zurück, statt eigenmächtig umzuplanen.

Flächenagenturen und Poolträger

Wer einen Maßnahmen- oder Flächenpool betreibt, trägt die Pflegeverpflichtung über Jahrzehnte, hat aber nicht auf jeder Fläche eigenes Personal und Gerät. Wir übernehmen die Ausführung vor Ort und die laufende Pflege, inklusive der Nachweise, die Sie für Ihren Rechenschaftsbericht und für Kontrollen der Naturschutzbehörde benötigen.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Kommunale Ausgleichsverpflichtungen aus der Bauleitplanung, Pflege kommunaler Ausgleichsflächen und die dazugehörige Dokumentation, umsetzbar auch als Jahresvertrag.

Infrastruktur- und Energieprojekte

Trassen, Freiflächenanlagen und Netzausbau erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, häufig verteilt über mehrere Flächen und Zuständigkeitsbereiche.

Landwirte

Als Verursacher bei eigenen baulichen Vorhaben und als Flächeneigentümer, auf deren Flächen Maßnahmen laufen, die fachgerecht gepflegt werden müssen.

Nicht kompensationspflichtig sind Eigentümer, die ihre Flächen lediglich zur Verfügung stellen. Für sie stellt sich eine andere Frage, nämlich wie die Fläche gepflegt und entwickelt wird, sobald Maßnahmen darauf festgesetzt sind.

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz sowie die entsprechenden Landesgesetze in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Brandenburg gilt nach § 12 Abs. 2 BbgNatSchG der Vorrang des Ausgleichs vor dem Ersatz.

In Brandenburg werden festgesetzte Maßnahmen im EKIS erfasst, dem Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem des Landes, und durch die zuständige Naturschutzbehörde kontrolliert. Werden Auflagen nicht eingehalten, kann die Behörde die Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen lassen oder eine hinterlegte Sicherheitsleistung einbehalten.

Für die Ausführung folgt daraus eine einfache Regel: Maßgeblich ist der Bescheid, und der Zustand muss über die gesamte Unterhaltungsfrist nachweisbar bleiben. Daran richten wir Ausführung und Dokumentation aus.

Die naturschutzfachliche Bewertung eines Eingriffs sowie die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs sind Aufgabe der Planungsbüros und der zuständigen Behörde. Madre Tierra erbringt hierzu keine Rechts- oder Planungsberatung.

Häufige Fragen

Ausgleichsmaßnahmen stellen die beeinträchtigten Funktionen möglichst am Eingriffsort wieder her. Ersatzmaßnahmen werden an anderer, funktional geeigneter Stelle im betroffenen Naturraum umgesetzt, wenn ein direkter Ausgleich nicht möglich ist. In Brandenburg hat der Ausgleich nach § 12 BbgNatSchG Vorrang vor dem Ersatz.

Nein. Konzepte, Bilanzierungen und Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellen Landschaftsplanungsbüros, die Festsetzung trifft die untere Naturschutzbehörde. Madre Tierra setzt vorliegende Konzepte um und übernimmt Pflege, Entwicklung und Dokumentation der Maßnahmen.

Nein, eine Flächensuche für Dritte gehört nicht zum Leistungsumfang. Madre Tierra verfügt allerdings über eigene Flächen in Brandenburg, auf denen vorgezogene Maßnahmen realisiert und Vorhabenträgern später zugeordnet werden können.

Nein. Madre Tierra betreibt keinen Handel mit Ökopunkten, Ökokonto-Guthaben oder Flächen. Wir setzen Maßnahmen um, die den Biotopwert einer Fläche erhöhen, und halten diesen Zustand über die Unterhaltungsfrist.

Nein. Anerkannte Agenturen nach § 4 der Flächenpoolverordnung Brandenburg können die Kompensationspflicht mit befreiender Wirkung vom Verursacher übernehmen. Madre Tierra ist ein ausführender Betrieb und arbeitet unter anderem für Flächenagenturen und Poolträger, die einen verlässlichen Partner für Umsetzung und Pflege ihrer Maßnahmen benötigen.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden vor dem eigentlichen Eingriff umgesetzt und diesem später zugeordnet. In Brandenburg kann der erforderliche Kompensationsumfang nach der Flächenpoolverordnung für jedes Jahr Vorlauf um drei Prozent reduziert werden. Madre Tierra realisiert solche Maßnahmen unter anderem auf eigenen Flächen.

Bei laufender Pflege und Unterhaltung übernehmen wir auf Wunsch die Berichterstattung an die zuständige Behörde. Die Abstimmung im Genehmigungsverfahren selbst führen Vorhabenträger und Planungsbüro.

In der Regel die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Zuständigkeiten und Bewertungsverfahren unterscheiden sich zwischen Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Die Naturschutzbehörde kann Nachbesserung verlangen, die Abnahme verweigern, eine hinterlegte Sicherheitsleistung einbehalten oder die Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen lassen.

Konzept liegt vor, Umsetzung fehlt?

Schicken Sie uns den Landschaftspflegerischen Begleitplan oder die Auflage aus dem Genehmigungsbescheid. Wir sagen Ihnen, ob und wie sich die Maßnahmen auf Ihrer Fläche umsetzen lassen und was das kostet.