Ausgleich und Kompensation in Brandenburg und Berlin
Der Landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor, die Auflage der Naturschutzbehörde steht, der Kompensationsbedarf ist bilanziert. Und dann? Dann muss jemand mit Balkenmäher, Pflanzgut und Dokumentationspflicht auf die Fläche und dort über Jahre den Zustand herstellen und halten, den die Abnahme verlangt.
Genau dort setzt Madre Tierra an. Wir sind der ausführende Betrieb für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Wir planen nicht, wir setzen um, pflegen und dokumentieren.
Wann Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden
Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bebauung, Versiegelung, Rodung oder Infrastrukturbau lösen nach den §§ 13 bis 15 Bundesnaturschutzgesetz eine Kompensationspflicht aus. Der Verursacher muss erhebliche Beeinträchtigungen ausgleichen, ersetzen oder, wenn beides ausscheidet, eine Ersatzzahlung leisten. Die Reihenfolge ist dabei verbindlich: erst vermeiden, dann minimieren, dann ausgleichen, dann ersetzen, zuletzt zahlen.
Anerkannte Einzelmaßnahmen sind unter anderem Ersatzpflanzungen, das Anlegen von Blühstreifen, das Entwickeln von Habitatstrukturen, extensive Mahd, Gewässersanierung, Baum- und Gehölzpflege sowie das Zurückdrängen invasiver Arten. Eine Ausgleichsfläche als solche ist dabei keine Maßnahme, sondern der Ort, an dem mehrere dieser Einzelmaßnahmen zusammenwirken.
Ökopunkte oder Biotopwertpunkte? Ein Begriff, zwei Systeme
In der Praxis fällt häufig der Begriff Ökopunkte. Er stammt aus den Ökokonto-Systemen von Baden-Württemberg und Bayern. In Brandenburg wird die Kompensation dagegen über Biotopwertpunkte auf Basis der Brandenburger Biotopkartierung bilanziert, ergänzt durch die Flächenpoolverordnung für vorgezogene Maßnahmen. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe Prinzip: der ökologische Zustand einer Fläche wird in eine Punktzahl übersetzt, und die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ist das, was angerechnet wird.
Madre Tierra handelt weder mit Ökopunkten noch mit Flächen. Wir erzeugen den Punktzuwachs, indem wir die Maßnahmen in der Fläche umsetzen und über die Unterhaltungsfrist halten.
Wer im Verfahren welche Rolle hat
Kompensationsprojekte scheitern selten an der Ökologie und häufig an unklaren Zuständigkeiten. Diese Übersicht zeigt, welche Aufgabe bei wem liegt und wo Madre Tierra einsteigt.
| Aufgabe | Zuständig | Madre Tierra |
|---|---|---|
| Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung | Landschaftsplanungsbüro | nein |
| Landschaftspflegerischer Begleitplan | Landschaftsplanungsbüro | nein |
| Artenschutzrechtliche Prüfung | Artenschutzbüro, Gutachter | nein |
| Genehmigung und Festsetzung der Auflagen | Untere Naturschutzbehörde | nein |
| Suche und Sicherung von Ausgleichsflächen | Vorhabenträger, Planungsbüro | nein, eigene Flächen vorhanden |
| Übernahme der Kompensationspflicht mit befreiender Wirkung | Anerkannte Agentur nach § 4 Flächenpoolverordnung | nein |
| Umsetzung der Maßnahmen in der Fläche | Ausführender Betrieb | ja |
| Pflege über die Unterhaltungsfrist | Ausführender Betrieb | ja |
| Dokumentation für die Abnahme | Ausführender Betrieb | ja |
| Erfolgskontrolle und Pflegeberichte | Ausführender Betrieb | ja |
Die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung liegt rechtlich beim Vorhabenträger, nicht beim Planungsbüro. Wer diese Verantwortung an einen Betrieb ohne naturschutzfachliche Praxis vergibt, riskiert die Abnahme.
Unsere Leistungen im Überblick
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Blühstreifen anlegen
Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder im Rahmen der KULAP-Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.
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Mahd und Wiesenpflege
Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.
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Gewässersanierung
Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.
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Ausgleichsflächenentwicklung
Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Eigene Ausgleichsflächen
Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.
Wie eine Umsetzung bei uns abläuft
1. Konzept prüfen
Sie übergeben den genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplan oder die Auflage aus dem Genehmigungsbescheid. Wir prüfen, ob und wie sich die festgesetzten Maßnahmen auf der konkreten Fläche umsetzen lassen, und melden Konflikte zurück, bevor sie teuer werden.
2. Fläche begehen
Vor Ort erfassen wir Ausgangszustand, Zugänglichkeit, Bodenverhältnisse und bestehende Strukturen, die erhalten bleiben müssen. Aus dieser Begehung ergibt sich, welche Technik eingesetzt werden kann und wie lange die Umsetzung dauert.
3. Termine entlang der Fristen planen
Pflanzzeiten, Brutschutzfristen nach § 39 BNatSchG und die im Bescheid gesetzten Umsetzungsfristen bestimmen den Ablauf. Wir legen einen Terminplan vor, der alle drei zusammenbringt.
4. Umsetzen
Die Maßnahmen werden fachgerecht ausgeführt, mit gebietseigenem Pflanz- und Saatgut, insektenschonender Technik und den Methoden, die der Bescheid vorgibt.
5. Dokumentieren
Jeder Einsatz wird mit Datum, Maßnahme, Fläche und auf Wunsch fotografisch protokolliert. Sie erhalten Unterlagen, die bei der Abnahme Bestand haben.
6. Pflegen und nachweisen
Ausgleichsmaßnahmen sind erst erfolgreich, wenn der Zielzustand erreicht ist, und das dauert je nach Maßnahme mehrere Jahre. Auf Wunsch übernehmen wir die Pflege über die gesamte Unterhaltungsfrist samt jährlicher Erfolgskontrolle und Berichterstattung an die Behörde.
Wo wir arbeiten
Kompensation ist Landesrecht. Bewertungsverfahren, Erfassungssysteme und Anrechnungsregeln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich, weshalb Ortskenntnis hier mehr bedeutet als eine kurze Anfahrt.
| Gebiet | Bewertungsgrundlage | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Brandenburg | Biotopwertverfahren, BbgNatSchG, Flächenpoolverordnung, EKIS | Kerngebiet, eigene Flächen, vorgezogene Maßnahmen |
| Berlin | Berliner Bewertungsmethodik, Berliner NatSchG | Auftraggeber mit Kompensation im Umland |
| Mecklenburg-Vorpommern | NatSchAG M-V, Hinweise zur Eingriffsregelung | Umsetzung und Pflege |
| Sachsen-Anhalt | NatSchG LSA, Bewertungsmodell des Landes | Umsetzung und Pflege |
Regelmäßig im Einsatz sind wir im Havelland, in Oberhavel, der Uckermark, der Prignitz, im Fläming, im Barnim, in Oder-Spree, im Berliner Umland, in der Mecklenburgischen Seenplatte und in der Altmark. Unser Betriebssitz liegt in Kremmen, rund 40 Kilometer nordwestlich von Berlin.
Für wen wir arbeiten
Bauträger, Projektentwickler und Investoren
Sie tragen die rechtliche Verantwortung für die Umsetzung, haben aber selbst weder Gerät noch naturschutzfachliches Personal. Wir übernehmen die Ausführung und liefern die Nachweise, die im Genehmigungsverfahren gefordert sind.
Landschaftsplanungsbüros
Sie erstellen das Konzept und suchen einen Betrieb, den Sie Ihren Auftraggebern guten Gewissens als Ausführenden nennen können. Wir arbeiten strikt nach Ihrer Festsetzung und melden uns bei Abweichungen zurück, statt eigenmächtig umzuplanen.
Flächenagenturen und Poolträger
Wer einen Maßnahmen- oder Flächenpool betreibt, trägt die Pflegeverpflichtung über Jahrzehnte, hat aber nicht auf jeder Fläche eigenes Personal und Gerät. Wir übernehmen die Ausführung vor Ort und die laufende Pflege, inklusive der Nachweise, die Sie für Ihren Rechenschaftsbericht und für Kontrollen der Naturschutzbehörde benötigen.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Kommunale Ausgleichsverpflichtungen aus der Bauleitplanung, Pflege kommunaler Ausgleichsflächen und die dazugehörige Dokumentation, umsetzbar auch als Jahresvertrag.
Infrastruktur- und Energieprojekte
Trassen, Freiflächenanlagen und Netzausbau erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, häufig verteilt über mehrere Flächen und Zuständigkeitsbereiche.
Landwirte
Als Verursacher bei eigenen baulichen Vorhaben und als Flächeneigentümer, auf deren Flächen Maßnahmen laufen, die fachgerecht gepflegt werden müssen.
Nicht kompensationspflichtig sind Eigentümer, die ihre Flächen lediglich zur Verfügung stellen. Für sie stellt sich eine andere Frage, nämlich wie die Fläche gepflegt und entwickelt wird, sobald Maßnahmen darauf festgesetzt sind.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz sowie die entsprechenden Landesgesetze in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Brandenburg gilt nach § 12 Abs. 2 BbgNatSchG der Vorrang des Ausgleichs vor dem Ersatz.
In Brandenburg werden festgesetzte Maßnahmen im EKIS erfasst, dem Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem des Landes, und durch die zuständige Naturschutzbehörde kontrolliert. Werden Auflagen nicht eingehalten, kann die Behörde die Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen lassen oder eine hinterlegte Sicherheitsleistung einbehalten.
Für die Ausführung folgt daraus eine einfache Regel: Maßgeblich ist der Bescheid, und der Zustand muss über die gesamte Unterhaltungsfrist nachweisbar bleiben. Daran richten wir Ausführung und Dokumentation aus.
Die naturschutzfachliche Bewertung eines Eingriffs sowie die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs sind Aufgabe der Planungsbüros und der zuständigen Behörde. Madre Tierra erbringt hierzu keine Rechts- oder Planungsberatung.

