Ausgleichsflächenentwicklung in Brandenburg und Berlin

Eine Ausgleichsfläche entsteht nicht dadurch, dass eine Fläche stillgelegt wird. Ein Acker, der einfach liegen bleibt, entwickelt sich meist zu einer artenarmen Brache mit wenig ökologischem Gewinn.

Was zählt, ist die messbare Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. Madre Tierra setzt die Maßnahmen um, die diese Differenz erzeugen, und dokumentiert die Entwicklung so, dass sie bei der Abnahme belegt werden kann.

Wie Biotopwerte funktionieren

Jeder Eingriff in Natur und Landschaft muss durch eine gleichwertige oder höherwertige Entwicklung ausgeglichen werden. Der Maßstab dafür ist der Biotopwert, ein Punktwert, der den ökologischen Zustand einer Fläche abbildet.

In Brandenburg liegt intensiv genutzte Ackerfläche bei einem niedrigen einstelligen bis knapp zweistelligen Punktwert je Quadratmeter. Extensiv genutztes Grünland erreicht ein Vielfaches davon, artenreiche Feuchtbiotope und strukturreiche Gehölzbestände noch deutlich mehr. Angerechnet wird nicht der erreichte Wert, sondern die Differenz zum Ausgangszustand.

Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Je schlechter der Ausgangszustand, desto größer das Kompensationspotenzial. Ein ausgeräumter Acker ist als Entwicklungsfläche wertvoller als eine bereits artenreiche Wiese.

Biotopwertpunkte oder Ökopunkte?

Beide Begriffe meinen dasselbe Prinzip, stammen aber aus verschiedenen Systemen. Ökopunkte und Ökokonten sind vor allem in Baden-Württemberg und Bayern gebräuchlich. In Brandenburg wird über Biotopwertpunkte auf Grundlage der Biotopkartierung bilanziert. Wer nach Ökopunkten fragt, meint in Brandenburg in der Regel genau diese Punkte.

Welche Flächen sich eignen

Eignung verschiedener Flächentypen für die Entwicklung
Flächentyp Eignung Typische Entwicklungsrichtung
Intensiv genutzte Ackerfläche sehr gut Extensives Grünland, Biotopfläche, Blühfläche
Brache mit Entwicklungsdynamik gut Gelenkte Sukzession, Saum- und Gehölzstrukturen
Artenarmes Grünland gut Aufwertung durch Mahdregime und Mahdgutübertragung
Feuchte oder nasse Senke sehr gut Kleingewässer, Feuchtbiotop, Amphibienlebensraum
Fläche mit bereits hohem Biotopwert ungeeignet Aufwertung kaum nachweisbar
Fläche mit Bodenbelastung ungeeignet Sanierungsbedarf geht vor
Fläche mit ungeklärten Nutzungsrechten ungeeignet Langfristige Sicherung nicht möglich

Bei einer Erstbegehung schätzen wir ein, welche Entwicklungsziele auf einer Fläche realistisch erreichbar sein könnten. Die verbindliche Bewertung und die Bilanzierung des anrechenbaren Werts nehmen Landschaftsplanungsbüros und die untere Naturschutzbehörde vor.

Wie wir Ausgleichsflächen entwickeln

Wir steigen ein, sobald ein Entwicklungsziel feststeht, sei es aus einem Maßnahmenkonzept, einem Landschaftspflegerischen Begleitplan oder einer Festsetzung im Bescheid.

Zunächst erfassen wir den Ist-Zustand vor Ort: vorhandene Biotopstrukturen, Boden, Wasserhaushalt und angrenzende Nutzungen. Diese Erfassung ist die Grundlage für alles Weitere, denn ohne dokumentierten Ausgangszustand lässt sich die spätere Aufwertung nicht belegen.

Typische Entwicklungsmaßnahmen sind Einsaat mit heimischen Wildpflanzen und Gräsern, die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Saumstrukturen, die Entwicklung von Feuchtbereichen und Kleingewässern, Blühflächen und Habitatelemente sowie die Umstellung auf ein extensives Pflegeregime mit Mosaikmahd oder Beweidung.

Die Entwicklung endet nicht mit der Herstellung. Wir übernehmen auf Wunsch die Entwicklungspflege über die gesamte Frist und dokumentieren den Fortschritt jährlich, damit die Abnahme auf belastbaren Unterlagen beruht.

Konzepterstellung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Abstimmung im Genehmigungsverfahren gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Diese Aufgaben liegen bei Landschaftsplanungsbüros und der zuständigen Behörde.

Wie lange die Entwicklung dauert

Die häufigste Ursache für Ärger bei der Abnahme sind unrealistische Erwartungen an das Tempo. Erste Verbesserungen zeigen sich oft nach einer Vegetationsperiode, ein anerkennungsfähiger Zielzustand braucht meist deutlich länger.

Orientierungswerte für die Entwicklungsdauer
Maßnahme Bis zur wirksamen Ausprägung
Blühflächen und Saumstrukturen 1 bis 2 Jahre
Kleingewässer und Feuchtbiotope 2 bis 3 Jahre, sofern der Wasserhaushalt stimmt
Extensives Grünland aus Ackerfläche 3 bis 5 Jahre
Hecken und Gehölzstrukturen 5 bis 10 Jahre

Diese Werte sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine Normvorgaben. Wir nennen sie trotzdem lieber vorab als hinterher, weil eine Ausgleichsfläche, deren Zeitplan von Anfang an realistisch ist, deutlich seltener Nachbesserungen erfordert.

Kompensation ohne Stilllegung

Für Landwirte ist die klassische Ausgleichsfläche unattraktiv, weil sie Fläche dauerhaft aus der Produktion nimmt. In Brandenburg gibt es dafür eine Alternative: die produktionsintegrierte Kompensation, kurz PIK.

Dabei werden Naturschutzmaßnahmen so in die laufende Bewirtschaftung eingebunden, dass die Fläche weiter genutzt werden kann. Typische Beispiele sind Ackerwildkrautstreifen, Lerchenfenster, extensive Getreidebestände mit weiter Reihe und angepasste Bewirtschaftungstermine. Der ökologische Gewinn entsteht durch die Art der Nutzung, nicht durch ihren Verzicht.

Ob PIK für eine konkrete Fläche und einen konkreten Kompensationsbedarf in Frage kommt, entscheidet die Naturschutzbehörde im Verfahren. Wir setzen die Maßnahmen um und stimmen die Termine mit der Bewirtschaftung ab.

Für wen wir Flächen entwickeln

Bauträger und Vorhabenträger. Umsetzung der festgesetzten Entwicklungsmaßnahmen samt Entwicklungspflege und Nachweisführung bis zur Abnahme.

Landschaftsplanungsbüros. Ausführung Ihres Konzepts, mit Rückmeldung, wenn ein Entwicklungsziel auf der konkreten Fläche standörtlich nicht erreichbar ist.

Landwirte und Flächeneigentümer. Entwicklung eigener Flächen, auf Wunsch produktionsintegriert, damit die Nutzung erhalten bleibt.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber. Entwicklung kommunaler Flächen als Vorrat für künftige Bauleitplanung.

Kompensation ohne Stilllegung

Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd auf Ausgleichsflächen

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Gewässersanierung

    Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.

  • Habitatentwicklung

    Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.

  • Ausgleichsmaßnahmen umsetzen

    Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.

  • Eigene Ausgleichsflächen

    Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Häufige Fragen

Entwicklung bringt eine Fläche von einem niedrigen auf einen höheren Biotopwert. Pflege erhält einen erreichten Wert dauerhaft. Beides ist erforderlich: erst die Entwicklung, dann die Pflege über die Unterhaltungsfrist.
In der Regel nicht. Eine sich selbst überlassene Ackerfläche entwickelt sich meist zu einer artenarmen Brache mit geringem Aufwertungsgewinn. Anerkennungsfähige Biotopwerte entstehen durch gezielte Maßnahmen und ein passendes Pflegeregime.
Weil nicht der erreichte Zustand angerechnet wird, sondern die Differenz zum Ausgangszustand. Eine Fläche mit bereits hohem Biotopwert bietet wenig Spielraum nach oben, ein ausgeräumter Acker dagegen viel.
In Brandenburg ist das über die produktionsintegrierte Kompensation möglich. Naturschutzmaßnahmen werden dabei in die laufende Bewirtschaftung eingebunden. Ob das für Ihre Fläche und den konkreten Kompensationsbedarf anerkannt wird, entscheidet die Naturschutzbehörde im Verfahren.
Das hängt vom Zielbiotop und vom Standort ab. Extensives Grünland liegt typischerweise um ein Mehrfaches über dem Ausgangswert einer intensiv genutzten Ackerfläche, artenreiche Feuchtbiotope noch darüber. Die verbindliche Bewertung nimmt das Planungsbüro beziehungsweise die untere Naturschutzbehörde vor.
In der Regel die untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Wir stellen die Dokumentation bereit, die dafür erforderlich ist.
Ja. Auf eigenen Flächen in Brandenburg setzen wir vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen um, die Vorhabenträgern später zugeordnet werden können.

Fläche mit Entwicklungspotenzial?

Sagen Sie uns, wo die Fläche liegt und wie sie derzeit genutzt wird. Wir schauen sie uns an und sagen Ihnen, welche Entwicklungsziele dort realistisch sind und wie lange sie brauchen.