Ausgleichsflächenentwicklung in Brandenburg und Berlin
Eine Ausgleichsfläche entsteht nicht dadurch, dass eine Fläche stillgelegt wird. Ein Acker, der einfach liegen bleibt, entwickelt sich meist zu einer artenarmen Brache mit wenig ökologischem Gewinn.
Was zählt, ist die messbare Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. Madre Tierra setzt die Maßnahmen um, die diese Differenz erzeugen, und dokumentiert die Entwicklung so, dass sie bei der Abnahme belegt werden kann.
Wie Biotopwerte funktionieren
Jeder Eingriff in Natur und Landschaft muss durch eine gleichwertige oder höherwertige Entwicklung ausgeglichen werden. Der Maßstab dafür ist der Biotopwert, ein Punktwert, der den ökologischen Zustand einer Fläche abbildet.
In Brandenburg liegt intensiv genutzte Ackerfläche bei einem niedrigen einstelligen bis knapp zweistelligen Punktwert je Quadratmeter. Extensiv genutztes Grünland erreicht ein Vielfaches davon, artenreiche Feuchtbiotope und strukturreiche Gehölzbestände noch deutlich mehr. Angerechnet wird nicht der erreichte Wert, sondern die Differenz zum Ausgangszustand.
Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Je schlechter der Ausgangszustand, desto größer das Kompensationspotenzial. Ein ausgeräumter Acker ist als Entwicklungsfläche wertvoller als eine bereits artenreiche Wiese.
Biotopwertpunkte oder Ökopunkte?
Beide Begriffe meinen dasselbe Prinzip, stammen aber aus verschiedenen Systemen. Ökopunkte und Ökokonten sind vor allem in Baden-Württemberg und Bayern gebräuchlich. In Brandenburg wird über Biotopwertpunkte auf Grundlage der Biotopkartierung bilanziert. Wer nach Ökopunkten fragt, meint in Brandenburg in der Regel genau diese Punkte.
Welche Flächen sich eignen
| Flächentyp | Eignung | Typische Entwicklungsrichtung |
|---|---|---|
| Intensiv genutzte Ackerfläche | sehr gut | Extensives Grünland, Biotopfläche, Blühfläche |
| Brache mit Entwicklungsdynamik | gut | Gelenkte Sukzession, Saum- und Gehölzstrukturen |
| Artenarmes Grünland | gut | Aufwertung durch Mahdregime und Mahdgutübertragung |
| Feuchte oder nasse Senke | sehr gut | Kleingewässer, Feuchtbiotop, Amphibienlebensraum |
| Fläche mit bereits hohem Biotopwert | ungeeignet | Aufwertung kaum nachweisbar |
| Fläche mit Bodenbelastung | ungeeignet | Sanierungsbedarf geht vor |
| Fläche mit ungeklärten Nutzungsrechten | ungeeignet | Langfristige Sicherung nicht möglich |
Bei einer Erstbegehung schätzen wir ein, welche Entwicklungsziele auf einer Fläche realistisch erreichbar sein könnten. Die verbindliche Bewertung und die Bilanzierung des anrechenbaren Werts nehmen Landschaftsplanungsbüros und die untere Naturschutzbehörde vor.
Wie wir Ausgleichsflächen entwickeln
Wir steigen ein, sobald ein Entwicklungsziel feststeht, sei es aus einem Maßnahmenkonzept, einem Landschaftspflegerischen Begleitplan oder einer Festsetzung im Bescheid.
Zunächst erfassen wir den Ist-Zustand vor Ort: vorhandene Biotopstrukturen, Boden, Wasserhaushalt und angrenzende Nutzungen. Diese Erfassung ist die Grundlage für alles Weitere, denn ohne dokumentierten Ausgangszustand lässt sich die spätere Aufwertung nicht belegen.
Typische Entwicklungsmaßnahmen sind Einsaat mit heimischen Wildpflanzen und Gräsern, die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Saumstrukturen, die Entwicklung von Feuchtbereichen und Kleingewässern, Blühflächen und Habitatelemente sowie die Umstellung auf ein extensives Pflegeregime mit Mosaikmahd oder Beweidung.
Die Entwicklung endet nicht mit der Herstellung. Wir übernehmen auf Wunsch die Entwicklungspflege über die gesamte Frist und dokumentieren den Fortschritt jährlich, damit die Abnahme auf belastbaren Unterlagen beruht.
Konzepterstellung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Abstimmung im Genehmigungsverfahren gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Diese Aufgaben liegen bei Landschaftsplanungsbüros und der zuständigen Behörde.
Wie lange die Entwicklung dauert
Die häufigste Ursache für Ärger bei der Abnahme sind unrealistische Erwartungen an das Tempo. Erste Verbesserungen zeigen sich oft nach einer Vegetationsperiode, ein anerkennungsfähiger Zielzustand braucht meist deutlich länger.
| Maßnahme | Bis zur wirksamen Ausprägung |
|---|---|
| Blühflächen und Saumstrukturen | 1 bis 2 Jahre |
| Kleingewässer und Feuchtbiotope | 2 bis 3 Jahre, sofern der Wasserhaushalt stimmt |
| Extensives Grünland aus Ackerfläche | 3 bis 5 Jahre |
| Hecken und Gehölzstrukturen | 5 bis 10 Jahre |
Diese Werte sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine Normvorgaben. Wir nennen sie trotzdem lieber vorab als hinterher, weil eine Ausgleichsfläche, deren Zeitplan von Anfang an realistisch ist, deutlich seltener Nachbesserungen erfordert.
Kompensation ohne Stilllegung
Für Landwirte ist die klassische Ausgleichsfläche unattraktiv, weil sie Fläche dauerhaft aus der Produktion nimmt. In Brandenburg gibt es dafür eine Alternative: die produktionsintegrierte Kompensation, kurz PIK.
Dabei werden Naturschutzmaßnahmen so in die laufende Bewirtschaftung eingebunden, dass die Fläche weiter genutzt werden kann. Typische Beispiele sind Ackerwildkrautstreifen, Lerchenfenster, extensive Getreidebestände mit weiter Reihe und angepasste Bewirtschaftungstermine. Der ökologische Gewinn entsteht durch die Art der Nutzung, nicht durch ihren Verzicht.
Ob PIK für eine konkrete Fläche und einen konkreten Kompensationsbedarf in Frage kommt, entscheidet die Naturschutzbehörde im Verfahren. Wir setzen die Maßnahmen um und stimmen die Termine mit der Bewirtschaftung ab.
Für wen wir Flächen entwickeln
Bauträger und Vorhabenträger. Umsetzung der festgesetzten Entwicklungsmaßnahmen samt Entwicklungspflege und Nachweisführung bis zur Abnahme.
Landschaftsplanungsbüros. Ausführung Ihres Konzepts, mit Rückmeldung, wenn ein Entwicklungsziel auf der konkreten Fläche standörtlich nicht erreichbar ist.
Landwirte und Flächeneigentümer. Entwicklung eigener Flächen, auf Wunsch produktionsintegriert, damit die Nutzung erhalten bleibt.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber. Entwicklung kommunaler Flächen als Vorrat für künftige Bauleitplanung.
Kompensation ohne Stilllegung
Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Blühstreifen anlegen
Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.
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Mahd auf Ausgleichsflächen
Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.
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Gewässersanierung
Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Eigene Ausgleichsflächen
Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

