Blühstreifen anlegen in
Brandenburg und Berlin
Ein Blühstreifen ist schnell gesät und ebenso schnell wertlos. Ob er dem Insektenschutz tatsächlich dient, ob eine Naturschutzbehörde ihn als Ausgleichsmaßnahme anerkennt und ob er förderfähig ist, entscheidet sich an Details: Saatgutherkunft, Bodenvorbereitung, Breite, Lage und Pflegerhythmus.
Madre Tierra legt Blühstreifen so an, dass sie diese Anforderungen erfüllen, und übernimmt auf Wunsch die Pflege über den gesamten Verpflichtungszeitraum.
Warum Blühstreifen wirken
In Brandenburg sind 383 der 585 in Deutschland nachgewiesenen Wildbienenarten belegt. Alle stehen unter Naturschutz, ein wachsender Teil gilt als gefährdet. Der maßgebliche Grund für ihren Rückgang ist der Verlust blütenreicher Lebensräume in der Agrarlandschaft.
Blühstreifen setzen genau dort an. Sie liefern Nahrung über die gesamte Vegetationsperiode, bieten Nistmöglichkeiten für bodennistende Arten und dienen Feldvögeln als Deckung. Nebenbei verbessern sie durch die Durchwurzelung die Bodenstruktur und erhöhen den Bestäubungsdruck auf angrenzende Kulturen.
Für Naturschutzbehörden zählen sie zu den anerkannten Kompensationsmaßnahmen, allerdings nur unter Bedingungen. Welche das sind, steht weiter unten.
Blühstreifen als Ausgleichsmaßnahme
Im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG können Blühstreifen als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgesetzt werden. Anerkannt werden sie, wenn sie mit heimischen, gebietseigenen Arten eingesät sind, eine ausreichende Breite und Fläche erreichen und dauerhaft gepflegt werden.
Die konkreten Anforderungen an Artenzusammensetzung, Mindestbreite und Pflegekonzept legt die zuständige untere Naturschutzbehörde fest, und sie unterscheiden sich zwischen den Ländern und teils zwischen den Landkreisen. Übliche Mindestbreiten liegen bei drei bis sechs Metern, also deutlich unter dem, was die Förderung verlangt.
Der häufigste Fehler
Handelsübliche Blühmischungen mit nicht heimischen Arten oder intensiv gezüchteten Zierformen sind für Wildbienen kaum nutzbar. Viele spezialisierte Arten können Blüten mit gefüllten Kronen gar nicht anfliegen. Naturschutzbehörden erkennen solche Ansaaten zunehmend nicht mehr als Kompensation an, und dann steht die Maßnahme trotz Kosten und Fläche ohne Anrechnung da.
Auf eigenen Flächen setzt Madre Tierra Blühstreifen auch als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen um, die Vorhabenträgern später zugeordnet werden können.
Förderung für Landwirte in Brandenburg und Berlin
Für die Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen gibt es zwei Wege, die sich in Höhe, Bindungsdauer und Auflagen deutlich unterscheiden.
| Kriterium | Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau | Öko-Regelung 1b |
|---|---|---|
| Fördergegenstand | Mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen, mit unterschiedlichen Sätzen | Blühstreifen und Blühflächen |
| Bindungsdauer | Mehrjährig, Verpflichtungszeitraum | Jährlich |
| Breite | 10 bis 50 Meter | Ab 5 Meter |
| Mindestfläche | 0,3 Hektar | 0,3 Hektar |
| Maximalgröße je Streifen | Bis 50 Prozent der Parzelle | 3 Hektar |
| Gebietskulisse | Fläche muss in der Kulisse "Ackerrand- und Blühstreifen" liegen | Keine Kulissenbindung |
| Saatgut | Vorgeschriebene Blühmischungen laut Antragshinweisen | Vorgaben der Öko-Regelung |
| Antragstermin | 31. Dezember vor Verpflichtungsbeginn | Mit dem Sammelantrag |
Einjährige Blühstreifen werden über die Strukturelemente-Richtlinie nicht mehr gefördert. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden, Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger sind ausgeschlossen. Für Kleinstbeträge gilt eine Bagatellgrenze.
Fördersätze, Bedingungen und Laufzeiten der Programme ändern sich regelmäßig. Maßgeblich ist immer die zum Antragszeitpunkt geltende Richtlinie. Die aktuellen Sätze erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft oder beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Zwei Punkte, die vor der Planung geklärt sein sollten
Erstens die Gebietskulisse. Für neue Flächen ist die Lage in der Kulisse „Ackerrand- und Blühstreifen“ verpflichtend. Liegt Ihre Fläche außerhalb, entfällt diese Förderung unabhängig davon, wie gut der Streifen angelegt ist.
Zweitens der aktuelle Stand des Programms. Förderrichtlinien haben begrenzte Laufzeiten und werden zwischen den Förderperioden angepasst oder abgelöst. Vor jeder Planung sollte deshalb beim zuständigen Amt für Landwirtschaft geklärt werden, welches Programm gerade gilt und welche Bedingungen daran hängen.
Wie wir Blühstreifen anlegen
Saatgut
Für Ausgleichsmaßnahmen verwenden wir gebietseigenes Saatgut mit heimischen Wildblumen und Gräsern, abgestimmt auf Boden und Klima des Standorts. Typische Arten sind Wilde Möhre, Wiesensalbei, Schafgarbe, Wegwarte, Kornblume, Natternkopf und verschiedene Kleearten.
Bei Förderflächen gilt eine andere Regel: Dort sind die in den Antragshinweisen aufgeführten Blühmischungen vorgeschrieben. Wenn eine Fläche gleichzeitig gefördert und als Kompensation anerkannt werden soll, müssen beide Anforderungen zusammenpassen. Das klären wir vor der Ansaat, nicht danach.
Flächenvorbereitung
Der häufigste Grund für misslungene Blühstreifen ist ein zu nährstoffreicher Boden. Stickstoff begünstigt konkurrenzstarke Arten wie Distel, Ampfer und Melde, die eine Wildblumenansaat innerhalb einer Saison überwachsen. Wir beurteilen den Ausgangszustand und bereiten die Fläche entsprechend vor, statt einfach einzusäen und zu hoffen.
Erstes Jahr und Pflege
Im Etablierungsjahr entscheidet sich, ob der Bestand trägt. Wir begleiten die Fläche in dieser Phase und steuern bei Bedarf nach. Danach übernehmen wir auf Wunsch die laufende Pflege über den gesamten Verpflichtungszeitraum, mit Mahdterminen, die sowohl die Brutschutzfristen nach § 39 BNatSchG als auch die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms einhalten.
Für wen wir Blühstreifen anlegen
Landwirtschaftliche Betriebe
Anlage nach Förderanforderungen, inklusive Prüfung der Kulissenlage und Abstimmung der Mahdtermine auf die Programmvorgaben.
Bauträger und Vorhabenträger
Blühstreifen als festgesetzte Kompensationsmaßnahme, mit gebietseigenem Saatgut und Dokumentation für die Abnahme.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Ökologische Aufwertung von Wegrändern, Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen, auch als Dauerauftrag.
Unternehmen mit Betriebsgelände
Sichtbarer Beitrag zur Biodiversität auf eigenen Freiflächen, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.
Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Mahd und Wiesenpflege
Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.
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Gewässersanierung
Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.
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Ausgleichsflächenentwicklung
Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Eigene Ausgleichsflächen
Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

