Gewässersanierung und Renaturierung in Brandenburg und Berlin
Ein verlandeter Teich, eine geschlossene Wasserlinsendecke, ein Ufer ohne Struktur: Kleingewässer verlieren ihren ökologischen Wert schleichend, und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem Pflege nicht mehr genügt.
Madre Tierra saniert Teiche, Kleingewässer und Feuchtbiotope in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Der Anspruch dabei ist nicht klares Wasser, sondern ein funktionierender Lebensraum, dessen Aufwertung gegenüber dem Ausgangszustand nachweisbar ist und damit als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden kann.
Was wir unter Sanierung verstehen
Gewässersanierung meint bei uns nicht chemisch-technische Wasseraufbereitung und keine Umgestaltung zum Zierteich. Wir arbeiten naturschutzfachlich: Sedimentmanagement, Regulierung der Vegetation, Uferstrukturen und Maßnahmen gegen Verlandung.
Der Unterschied ist mehr als eine Frage der Methode. Ein ökologisch saniertes Gewässer sieht nach der Maßnahme oft weniger aufgeräumt aus als ein gereinigter Teich, funktioniert aber als Lebensraum für Amphibien, Libellen, Wasserinsekten und Wasserpflanzen. Genau das ist die Grundlage dafür, dass eine Naturschutzbehörde die Maßnahme anerkennt.
Wenn Ihr Gewässer dagegen in Ordnung ist und lediglich regelmäßige Unterhaltung braucht, ist Gewässerpflege der richtige Weg.
Häufige Probleme an Teichen und Kleingewässern
| Schadbild | Ursache | Ansatz |
|---|---|---|
| Geschlossene Wasserlinsendecke | Hoher Nährstoffeintrag aus dem Umfeld | Mechanische Entnahme, Reduktion des Eintrags |
| Fortschreitende Verlandung | Ausbreitung von Röhricht, fehlende Pflege | Abschnittsweiser Rückschnitt, Wiederherstellung offener Wasserflächen |
| Faulschlamm, sauerstoffarme Sohle | Sedimentablagerung mit hohem organischem Anteil | Gezielte Entschlammung, wertvolle Sedimentbereiche bleiben erhalten |
| Zu geringe Wassertiefe | Sedimentakkumulation über Jahre | Profilierung, Neuanlage von Flachwasser- und Tiefzonen |
| Strukturarmes Ufer | Steile Böschung, fehlende Vegetationszonen | Abflachung, Anlage gestufter Uferzonen |
| Verdrängte Ufervegetation | Neophyten wie Japanischer Knöterich oder Drüsiges Springkraut | Entfernung, Wiederansiedlung heimischer Arten |
Bei fast allen dieser Schadbilder liegt die eigentliche Ursache außerhalb des Gewässers, nämlich im Nährstoffeintrag aus dem Umfeld. Eine Sanierung, die nur im Gewässer arbeitet und den Eintrag nicht mitdenkt, hält wenige Jahre. Wir schauen deshalb bei der Bestandsaufnahme immer auch auf das Einzugsgebiet.
Gewässersanierung als Ausgleichsmaßnahme
Aufgewertete Gewässer werden von Naturschutzbehörden als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt, wenn die Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand nachweisbar ist und die Maßnahmen dokumentiert wurden. Amphibiengewässer, Feuchtbiotope und Kleingewässer mit strukturreichen Uferzonen erreichen dabei in der Regel hohe Biotopwerte.
Der Punkt, der über die Anrechnung entscheidet, ist der Nachweis des Ausgangszustands. Wer erst nach der Maßnahme an die Dokumentation denkt, kann die Aufwertung nicht mehr belegen. Wir erfassen den Zustand deshalb vor dem ersten Eingriff.
Wir setzen Sanierungen sowohl auf Flächen Dritter um, im Auftrag von Bauträgern, Planungsbüros und Kommunen, als auch auf eigenen Flächen. Dort entstehen vorgezogene Maßnahmen, die Vorhabenträgern später zugeordnet werden können.
Neben dem Naturschutzrecht spielt auch die Wasserrahmenrichtlinie eine Rolle, deren Ziel der gute ökologische Zustand von Gewässern ist. Renaturierungen können damit gleichzeitig naturschutzrechtlich und wasserwirtschaftlich relevant sein.
Ablauf und Genehmigungen
Wasserrecht ist der Punkt, der Projekte aufhält
Eingriffe in Gewässer unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen, in Brandenburg dem BbgWG, in Berlin dem BWG. Sedimententnahme, Veränderungen am Gewässerprofil und die Anlage neuer Uferstrukturen können eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern.
Unterschätzt wird dabei regelmäßig, dass bereits das Entfernen von Schlamm genehmigungspflichtig sein kann, wenn dabei Stoffe in das Gewässer oder auf angrenzende Flächen gelangen. Wir klären den Genehmigungsbedarf vorab mit der unteren Wasserbehörde und begleiten die Antragstellung.
Kommt die Sanierung als Kompensationsmaßnahme zum Tragen, laufen zwei Verfahren parallel: das wasserrechtliche und das naturschutzrechtliche. Beide haben eigene Zuständigkeiten und eigene Fristen.
Wie wir vorgehen
Zuerst die Bestandsaufnahme mit Erfassung des Ausgangszustands, Beurteilung der Sedimentschicht, Ufer- und Vegetationsstruktur sowie Blick auf das Einzugsgebiet. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche genehmigungspflichtig.
Die Umsetzung erfolgt etappenweise und außerhalb sensibler Zeiträume, damit bestehende Tier- und Pflanzengemeinschaften möglichst wenig gestört werden. Entnommenes Material wird fachgerecht entsorgt oder, wo möglich, auf angrenzenden Flächen verwertet.
Danach folgt die Entwicklungsphase. Ein saniertes Gewässer braucht mehrere Jahre, bis sich die Zielgesellschaften einstellen. Auf Wunsch übernehmen wir die Pflege in dieser Zeit und dokumentieren die Entwicklung für die Abnahme.
Für wen wir sanieren
Bauträger und Vorhabenträger
Gewässerrenaturierung als festgesetzte Kompensationsmaßnahme, inklusive Dokumentation des Ausgangszustands und Nachweis der Aufwertung.
Landschaftsplanungsbüros
Umsetzung Ihres Konzepts, mit Rückmeldung, wenn eine festgesetzte Maßnahme wasserrechtlich anders zu bewerten ist als geplant.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Sanierung kommunaler Teiche und Feuchtbiotope, auch als eigene Kompensationsleistung aus der Bauleitplanung.
Flächeneigentümer und Landwirte
Wiederherstellung verlandeter Kleingewässer auf eigenen Flächen, häufig als Sölle und Feldsölle in der Agrarlandschaft.
Private Gartenteiche und Ziergewässer gehören nicht zu unserem Arbeitsbereich. Dafür sind spezialisierte Teichbaubetriebe die bessere Adresse.
Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Blühstreifen anlegen
Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.
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Mahd auf Ausgleichsflächen
Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.
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Ausgleichsflächenentwicklung
Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Eigene Ausgleichsflächen
Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

