Gewässersanierung und Renaturierung in Brandenburg und Berlin

Ein verlandeter Teich, eine geschlossene Wasserlinsendecke, ein Ufer ohne Struktur: Kleingewässer verlieren ihren ökologischen Wert schleichend, und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem Pflege nicht mehr genügt.

Madre Tierra saniert Teiche, Kleingewässer und Feuchtbiotope in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Der Anspruch dabei ist nicht klares Wasser, sondern ein funktionierender Lebensraum, dessen Aufwertung gegenüber dem Ausgangszustand nachweisbar ist und damit als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden kann.

Was wir unter Sanierung verstehen

Gewässersanierung meint bei uns nicht chemisch-technische Wasseraufbereitung und keine Umgestaltung zum Zierteich. Wir arbeiten naturschutzfachlich: Sedimentmanagement, Regulierung der Vegetation, Uferstrukturen und Maßnahmen gegen Verlandung.

Der Unterschied ist mehr als eine Frage der Methode. Ein ökologisch saniertes Gewässer sieht nach der Maßnahme oft weniger aufgeräumt aus als ein gereinigter Teich, funktioniert aber als Lebensraum für Amphibien, Libellen, Wasserinsekten und Wasserpflanzen. Genau das ist die Grundlage dafür, dass eine Naturschutzbehörde die Maßnahme anerkennt.

Wenn Ihr Gewässer dagegen in Ordnung ist und lediglich regelmäßige Unterhaltung braucht, ist Gewässerpflege der richtige Weg.

Häufige Probleme an Teichen und Kleingewässern

Typische Schadbilder, Ursachen und Sanierungsansatz
Schadbild Ursache Ansatz
Geschlossene Wasserlinsendecke Hoher Nährstoffeintrag aus dem Umfeld Mechanische Entnahme, Reduktion des Eintrags
Fortschreitende Verlandung Ausbreitung von Röhricht, fehlende Pflege Abschnittsweiser Rückschnitt, Wiederherstellung offener Wasserflächen
Faulschlamm, sauerstoffarme Sohle Sedimentablagerung mit hohem organischem Anteil Gezielte Entschlammung, wertvolle Sedimentbereiche bleiben erhalten
Zu geringe Wassertiefe Sedimentakkumulation über Jahre Profilierung, Neuanlage von Flachwasser- und Tiefzonen
Strukturarmes Ufer Steile Böschung, fehlende Vegetationszonen Abflachung, Anlage gestufter Uferzonen
Verdrängte Ufervegetation Neophyten wie Japanischer Knöterich oder Drüsiges Springkraut Entfernung, Wiederansiedlung heimischer Arten

Bei fast allen dieser Schadbilder liegt die eigentliche Ursache außerhalb des Gewässers, nämlich im Nährstoffeintrag aus dem Umfeld. Eine Sanierung, die nur im Gewässer arbeitet und den Eintrag nicht mitdenkt, hält wenige Jahre. Wir schauen deshalb bei der Bestandsaufnahme immer auch auf das Einzugsgebiet.

Gewässersanierung als Ausgleichsmaßnahme

Aufgewertete Gewässer werden von Naturschutzbehörden als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt, wenn die Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand nachweisbar ist und die Maßnahmen dokumentiert wurden. Amphibiengewässer, Feuchtbiotope und Kleingewässer mit strukturreichen Uferzonen erreichen dabei in der Regel hohe Biotopwerte.

Der Punkt, der über die Anrechnung entscheidet, ist der Nachweis des Ausgangszustands. Wer erst nach der Maßnahme an die Dokumentation denkt, kann die Aufwertung nicht mehr belegen. Wir erfassen den Zustand deshalb vor dem ersten Eingriff.

Wir setzen Sanierungen sowohl auf Flächen Dritter um, im Auftrag von Bauträgern, Planungsbüros und Kommunen, als auch auf eigenen Flächen. Dort entstehen vorgezogene Maßnahmen, die Vorhabenträgern später zugeordnet werden können.

Neben dem Naturschutzrecht spielt auch die Wasserrahmenrichtlinie eine Rolle, deren Ziel der gute ökologische Zustand von Gewässern ist. Renaturierungen können damit gleichzeitig naturschutzrechtlich und wasserwirtschaftlich relevant sein.

Ablauf und Genehmigungen

Wasserrecht ist der Punkt, der Projekte aufhält

Eingriffe in Gewässer unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen, in Brandenburg dem BbgWG, in Berlin dem BWG. Sedimententnahme, Veränderungen am Gewässerprofil und die Anlage neuer Uferstrukturen können eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern.

Unterschätzt wird dabei regelmäßig, dass bereits das Entfernen von Schlamm genehmigungspflichtig sein kann, wenn dabei Stoffe in das Gewässer oder auf angrenzende Flächen gelangen. Wir klären den Genehmigungsbedarf vorab mit der unteren Wasserbehörde und begleiten die Antragstellung.

Kommt die Sanierung als Kompensationsmaßnahme zum Tragen, laufen zwei Verfahren parallel: das wasserrechtliche und das naturschutzrechtliche. Beide haben eigene Zuständigkeiten und eigene Fristen.

Wie wir vorgehen

Zuerst die Bestandsaufnahme mit Erfassung des Ausgangszustands, Beurteilung der Sedimentschicht, Ufer- und Vegetationsstruktur sowie Blick auf das Einzugsgebiet. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche genehmigungspflichtig.

Die Umsetzung erfolgt etappenweise und außerhalb sensibler Zeiträume, damit bestehende Tier- und Pflanzengemeinschaften möglichst wenig gestört werden. Entnommenes Material wird fachgerecht entsorgt oder, wo möglich, auf angrenzenden Flächen verwertet.

Danach folgt die Entwicklungsphase. Ein saniertes Gewässer braucht mehrere Jahre, bis sich die Zielgesellschaften einstellen. Auf Wunsch übernehmen wir die Pflege in dieser Zeit und dokumentieren die Entwicklung für die Abnahme.

Für wen wir sanieren

Bauträger und Vorhabenträger

Gewässerrenaturierung als festgesetzte Kompensationsmaßnahme, inklusive Dokumentation des Ausgangszustands und Nachweis der Aufwertung.

Landschaftsplanungsbüros

Umsetzung Ihres Konzepts, mit Rückmeldung, wenn eine festgesetzte Maßnahme wasserrechtlich anders zu bewerten ist als geplant.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Sanierung kommunaler Teiche und Feuchtbiotope, auch als eigene Kompensationsleistung aus der Bauleitplanung.

Flächeneigentümer und Landwirte

Wiederherstellung verlandeter Kleingewässer auf eigenen Flächen, häufig als Sölle und Feldsölle in der Agrarlandschaft.

Private Gartenteiche und Ziergewässer gehören nicht zu unserem Arbeitsbereich. Dafür sind spezialisierte Teichbaubetriebe die bessere Adresse.

Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd auf Ausgleichsflächen

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Ausgleichsflächenentwicklung

    Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.

  • Habitatentwicklung

    Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.

  • Ausgleichsmaßnahmen umsetzen

    Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.

  • Eigene Ausgleichsflächen

    Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Häufige Fragen

Pflege erhält einen Zustand, der grundsätzlich in Ordnung ist. Sanierung stellt einen Zustand wieder her, der bereits erheblich beeinträchtigt ist. Sanierung ist ein Projekt mit Anfang und Ende, Pflege eine Dauerleistung. Wir bieten beides an.

In der Regel ja, auch bei weit fortgeschrittener Verlandung. Je nach Ausgangszustand kommen Entschlammung, abschnittsweiser Röhrichtrückschnitt und die Neuanlage von Flachwasserzonen infrage. Entscheidend ist eine Bewertung vor Ort.

Das hängt vom Eingriff ab. Das Entfernen von Wasserlinsen ist in der Regel genehmigungsfrei. Sedimententnahme, Veränderungen am Gewässerprofil und die Anlage neuer Uferstrukturen können nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz erlaubnispflichtig sein. Wir klären das vor Beginn mit der unteren Wasserbehörde.

Ja, wenn die ökologische Aufwertung gegenüber dem Ausgangszustand nachweisbar ist und die Maßnahmen dokumentiert wurden. Wichtig ist, den Ausgangszustand vor dem ersten Eingriff zu erfassen, sonst lässt sich die Aufwertung später nicht belegen.

Weil die Ursache meist außerhalb des Gewässers liegt. Solange der Nährstoffeintrag aus dem Umfeld unverändert bleibt, stellt sich die Decke innerhalb weniger Jahre erneut ein. Eine dauerhafte Lösung muss das Einzugsgebiet mit einbeziehen.
Erste Besiedlung durch Wasserinsekten und Amphibien setzt oft schon in der ersten Saison ein. Bis sich stabile Zielgesellschaften und eine ausgeprägte Ufervegetation entwickeln, vergehen in der Regel mehrere Jahre. Entsprechend lang sind die Entwicklungs- und Unterhaltungsfristen bei Kompensationsmaßnahmen.
Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf naturschutzfachlicher Sanierung von Kleingewässern, Feuchtbiotopen und Ausgleichsflächen. Für Gartenteiche und Ziergewässer sind spezialisierte Teichbaubetriebe besser geeignet.
In Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, unter anderem in der Uckermark, im Havelland, in der Prignitz, im Berliner Umland, in der Mecklenburgischen Seenplatte und in der Altmark.

Gewässer in schlechtem Zustand?

Beschreiben Sie uns kurz, um welches Gewässer es geht und was das Ziel ist, Wiederherstellung oder Kompensation. Wir schauen uns die Lage an und sagen Ihnen, was möglich ist und was genehmigt werden muss.