Ausgleichsmaßnahmen umsetzen in Brandenburg und Berlin

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist genehmigt, die Auflagen stehen im Bescheid. Damit ist die Planung fertig, und ab hier liegt alles beim Vorhabenträger: Umsetzung, Pflege, Dokumentation, Abnahme.

Madre Tierra übernimmt genau diesen Teil. Wir realisieren Konzepte, die andere erstellt haben, halten die Fristen ein und stellen die Unterlagen bereit, die die Naturschutzbehörde für die Abnahme verlangt.

Wer für die Umsetzung geradesteht

Nach der Eingriffsregelung liegt die Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung, die Pflege und die Erfolgskontrolle beim Verursacher des Eingriffs, also beim Bauträger, beim Investor oder bei der Gemeinde. Das Planungsbüro liefert das Konzept, die Behörde erteilt die Auflage, aber niemand von beiden ist dafür zuständig, dass die Maßnahme am Ende tatsächlich in der Fläche steht.

Das ist regelmäßig der Punkt, an dem Projekte auseinanderfallen. Die Genehmigung ist erteilt, der Bau läuft, und die Ausgleichsmaßnahme rutscht ans Ende der Prioritätenliste. Sie wird verspätet umgesetzt, von einem Betrieb ohne naturschutzfachliche Erfahrung ausgeführt oder gar nicht dokumentiert.

Auffallen tut das oft erst Jahre später, bei der Abnahme oder bei einer Kontrolle. Dann ist der Bau abgeschlossen, die Beteiligten sind gewechselt, und die Nachbesserung kostet ein Vielfaches der ursprünglichen Maßnahme.

Was passiert, wenn Auflagen nicht erfüllt werden

In Brandenburg werden festgesetzte Maßnahmen im EKIS erfasst, dem Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem des Landes. Die Naturschutzbehörde kann jederzeit prüfen, ob eine Maßnahme umgesetzt wurde und in welchem Zustand sie sich befindet. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern gelebte Verwaltungspraxis

Mögliche Folgen bei nicht oder unzureichend umgesetzten Auflagen
Situation Mögliche Folge
Maßnahme nicht fristgerecht umgesetzt Nachbesserungsverlangen, Fristsetzung
Maßnahme fachlich unzureichend ausgeführt Verweigerung der Abnahme
Auflage dauerhaft nicht erfüllt Ersatzvornahme auf Kosten des Vorhabenträgers
Sicherheitsleistung hinterlegt Einbehalt der Sicherheitsleistung
Zielzustand nach Unterhaltungsfrist nicht erreicht Verlängerung der Pflegeverpflichtung
Keine Dokumentation vorhanden Umsetzung gilt als nicht nachgewiesen

Der letzte Punkt wird am häufigsten unterschätzt. Eine fachlich einwandfrei ausgeführte Maßnahme ohne Nachweis steht im Verfahren so da, als hätte sie nicht stattgefunden. Deshalb dokumentieren wir jeden Arbeitsschritt mit Datum, Fläche und Fotobeleg, nicht erst zum Abschluss.

Der Vorteil früher Umsetzung

Wer vorgezogene Maßnahmen realisiert, verschafft sich in Brandenburg einen rechnerischen Vorteil: Nach der Flächenpoolverordnung reduziert sich der erforderliche Kompensationsumfang für jedes Jahr Vorlauf um drei Prozent. Über mehrere Jahre summiert sich das spürbar.

Was wir umsetzen

Wir realisieren das übliche Spektrum an Maßnahmen, das in Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Genehmigungsauflagen festgesetzt wird: Gehölz- und Heckenpflanzungen, Einzelbäume, Grünlandentwicklung durch Einsaat und angepasste Pflege, Blühstreifen und Saumstrukturen, Habitatelemente wie Totholz, Steinriegel und Kleingewässer, Nisthilfen und Fledermausquartiere, Mahd und Entwicklungspflege auf Ausgleichsflächen, Gewässerrenaturierung sowie das Zurückdrängen invasiver Arten.

Zu den einzelnen Maßnahmentypen finden Sie ausführliche Beschreibungen weiter unten auf den jeweiligen Seiten.

Was wir nicht tun, ist ebenso wichtig: Wir erstellen keine Konzepte, keine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen und keine Landschaftspflegerischen Begleitpläne. Wir konkurrieren also nicht mit dem Planungsbüro, das Sie beauftragt hat, sondern führen dessen Festsetzungen aus.

Für wen eignen sich Ausgleichs- & Kompensations­projekte?

Wie die Zusammenarbeit abläuft

1. Konzept sichten

Sie übergeben den genehmigten LBP oder die Auflage aus dem Bescheid. Wir prüfen, ob sich die festgesetzten Maßnahmen auf der konkreten Fläche umsetzen lassen, und melden uns, wenn etwas standörtlich nicht funktioniert.

2. Umsetzungsplan mit Terminen

Wir legen einen Ablauf vor, der Pflanzzeiten, artenschutzrechtliche Vorgaben und die im Bescheid gesetzten Fristen zusammenbringt. Maßnahmen mit langer Anlaufzeit stehen dabei vorn.

3. Umsetzung

Fachgerechte Ausführung mit gebietseigenem Material und den Methoden, die die Auflage vorsieht.

4. Dokumentation

Fotodokumentation, Lageplanskizzen und Protokolle, verwendbar für die Vorlage bei der Naturschutzbehörde und für die Erfassung im EKIS.

5. Pflege bis zum Zielzustand

Eine Ausgleichsmaßnahme ist erst erfolgreich, wenn der Zielzustand erreicht ist, und das dauert je nach Maßnahme mehrere Jahre. Bis dahin bleibt der Vorhabenträger in der Pflicht. Wir bieten dafür Pflegeverträge über die gesamte Unterhaltungsfrist an, mit jährlicher Dokumentation des Entwicklungsfortschritts und Berichten für die Behörde.

Wenn die Realität vom Plan abweicht

Es kommt vor, dass eine festgesetzte Maßnahme auf der Fläche nicht wie geplant umsetzbar ist, etwa weil der Wasserhaushalt anders ist als angenommen oder ein vorgesehener Standort nicht zugänglich ist. Abweichungen vom genehmigten LBP müssen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Wir melden solche Konflikte frühzeitig und liefern die fachliche Einschätzung dazu. Die Abstimmung mit der Behörde führen Vorhabenträger und Planungsbüro.

Für wen wir umsetzen

Bauträger, Projektentwickler und Investoren

Sie tragen die Verantwortung, haben aber weder Gerät noch naturschutzfachliches Personal. Wir übernehmen Ausführung, Pflege und Nachweisführung als geschlossenes Paket.

Landschaftsplanungsbüros

Sie können uns Ihren Auftraggebern als ausführenden Betrieb benennen oder empfehlen. Wir arbeiten strikt nach Ihrer Festsetzung und planen nicht eigenmächtig um.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Umsetzung kommunaler Ausgleichsverpflichtungen aus der Bauleitplanung, auch als mehrjähriger Betreuungsvertrag.

Infrastruktur- und Energieprojekte

Maßnahmen entlang von Trassen und an Freiflächenanlagen, häufig über mehrere Standorte und Zuständigkeitsbereiche verteilt.

Flächenagenturen und Poolträger

Ausführung und laufende Pflege auf Pool- und Kompensationsflächen, mit Nachweisen für Ihre Berichtspflicht.
 

Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd auf Ausgleichsflächen

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Gewässersanierung

    Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.

  • Ausgleichsflächenentwicklung

    Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.

  • Habitatentwicklung

    Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.

  • Eigene Ausgleichsflächen

    Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Häufige Fragen

Der Verursacher des Eingriffs, also Bauträger, Investor oder Gemeinde. Das Planungsbüro liefert das Konzept, die Behörde erteilt die Auflage. Die Verantwortung dafür, dass die Maßnahme tatsächlich fachgerecht umgesetzt und gepflegt wird, bleibt beim Vorhabenträger.
Ja, das ist der Regelfall. Wir realisieren Konzepte Dritter und richten die Ausführung an den Vorgaben des LBP und des Genehmigungsbescheids aus.
Abweichungen vom genehmigten LBP müssen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Wir melden den Konflikt frühzeitig und liefern die fachliche Einschätzung dazu. Die Abstimmung selbst führen Vorhabenträger und Planungsbüro.
In der Regel nicht. Die Verantwortung liegt beim Vorhabenträger, der frei entscheiden kann, wen er beauftragt.

Mit Fotodokumentation, Lageplanskizzen und Protokollen je Arbeitsschritt, inklusive Datum und Flächenbezug. Die Unterlagen sind für die Vorlage bei der Naturschutzbehörde und für die Erfassung im EKIS verwendbar.

Die Naturschutzbehörde kann Nachbesserung verlangen, die Abnahme verweigern, eine hinterlegte Sicherheitsleistung einbehalten oder die Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen lassen.

Ja. Wir bieten Pflegeverträge über die gesamte Unterhaltungsfrist an, mit jährlicher Dokumentation des Entwicklungsfortschritts und Berichten für die Behörde.

In Brandenburg ja. Bei vorgezogenen Maßnahmen reduziert sich der erforderliche Kompensationsumfang nach der Flächenpoolverordnung für jedes Jahr Vorlauf um drei Prozent.

Nein. Konzepte, Bilanzierungen und Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellen Planungsbüros. Wir setzen um und pflegen.

Auflage im Bescheid, Umsetzung offen?

Schicken Sie uns den genehmigten LBP oder die Ausgleichsauflage. Wir prüfen die Umsetzbarkeit, legen einen Terminplan vor und sagen Ihnen, was die Umsetzung samt Pflege kostet.