Eigene Ausgleichsflächen in Brandenburg
Der übliche Weg zur Kompensation ist mühsam: Fläche finden, Eigentümer überzeugen, Nutzungsrechte über Jahrzehnte sichern, Konzept abstimmen. Das kostet Monate, und die laufen im Genehmigungsverfahren gegen Sie.
Madre Tierra geht den umgekehrten Weg. Wir entwickeln eigene Flächen in Brandenburg naturschutzfachlich auf, bevor ein konkreter Eingriff ansteht. Die Maßnahmen laufen bereits, die Flächenverfügbarkeit ist gesichert, der Ausgangszustand ist dokumentiert. Was fehlt, ist die Zuordnung zu Ihrem Vorhaben.
Warum geeignete Flächen knapp sind
Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen, Infrastrukturvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien erzeugen im Raum Berlin und Brandenburg dauerhaft Kompensationsbedarf. In mehreren Berliner Bezirken sind kaum noch geeignete Flächen für Naturschutzmaßnahmen verfügbar, weshalb Kompensation regelmäßig ins Brandenburger Umland verlagert wird.
Für Vorhabenträger bedeutet das doppelten Aufwand: Sie müssen nicht nur eine fachlich geeignete Fläche finden, sondern auch eine, deren Eigentümer bereit ist, sie langfristig zu binden. Naturschutzrechtliche Auflagen laufen häufig über Jahrzehnte, und ein Nutzungsvertrag über diesen Zeitraum ist für viele Eigentümer eine größere Hürde als der Preis.
Genau an dieser Stelle sind eigene Flächen der schnellere Weg.
Was das Gesetz für die Anrechnung verlangt
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durch Dritte sind in § 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes geregelt und durch die Flächenpoolverordnung konkretisiert. Damit eine Maßnahme später einem Eingriff zugeordnet werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
| Anforderung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Keine rechtliche Verpflichtung | Die Maßnahme wurde freiwillig durchgeführt, nicht als Auflage aus einem anderen Verfahren |
| Keine öffentlichen Fördermittel | Für dieselbe Maßnahme darf keine Förderung in Anspruch genommen worden sein |
| Umsetzung vor dem Eingriff | Die Maßnahme läuft bereits, bevor das Vorhaben genehmigt wird |
| Erklärung gegenüber der Behörde | Es muss erklärt sein, dass es sich um eine vorgezogene Kompensationsmaßnahme handelt |
| Dokumentierter Ausgangszustand | Beschreibung auf Grundlage der Brandenburger Biotopkartierung |
| Genaue Lageangaben | Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück und kartografische Darstellung |
| Flächenverfügbarkeit | Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit |
| Gesicherte Pflege | Langfristige Unterhaltung muss sichergestellt sein |
Die ersten beiden Punkte sind die, an denen es in der Praxis scheitert. Eine Fläche, die bereits über ein Agrarumweltprogramm gefördert wird, kann nicht zusätzlich als vorgezogene Kompensation angerechnet werden. Und eine Maßnahme, die als Auflage aus einem früheren Verfahren stammt, ebenso wenig.
Auf unseren Flächen sind diese Voraussetzungen von Beginn an eingehalten, weil die Maßnahmen gezielt für diesen Zweck angelegt werden.
Was auf unseren Flächen läuft
Wir entwickeln Ackerflächen zu extensivem Grünland und artenreichen Biotopen, legen Blühstreifen, Hecken, Feldgehölze und Saumstrukturen an, entwickeln Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienhabitate und stellen die Flächen auf extensive Pflegeregime um, etwa Mosaikmahd oder naturschonende Beweidung.
Die Flächen werden dauerhaft von uns betreut und gepflegt, der Entwicklungsfortschritt wird laufend dokumentiert.
Wie die Zuordnung zu Ihrem Vorhaben abläuft
Sie oder Ihr Planungsbüro nennen uns den Kompensationsbedarf aus der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Wir prüfen, ob eine oder mehrere unserer Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und ob die Lage passt.
Der räumliche Bezug ist dabei entscheidend und wird oft unterschätzt: Ausgleichsmaßnahmen müssen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Ersatzmaßnahmen können im gesamten betroffenen Naturraum umgesetzt werden und sind damit deutlich flexibler. Für Vorhaben außerhalb unserer Region kommen daher in der Regel nur Ersatzmaßnahmen in Frage.
Passt die Fläche, wird die Zuordnung vertraglich zwischen uns und Ihnen geregelt. Wir stellen die Unterlagen bereit, die Sie für das Genehmigungsverfahren einreichen, einschließlich der Nachweise zu Ausgangszustand, Lage und Flächenverfügbarkeit.
Warum früh günstiger ist
Vorgezogene Maßnahmen haben nach der Flächenpoolverordnung einen höheren naturschutzfachlichen Wert, weil sie früher wirken als Maßnahmen, die erst mit dem Eingriff beginnen. Dieser Vorsprung wird angerechnet: Für jedes Jahr, das eine vorgezogene Maßnahme dem Eingriff vorausgeht, kann der erforderliche Kompensationsumfang um drei Prozent geringer ausfallen.
Eine Maßnahme, die drei Jahre vor dem Eingriff angelegt wurde, reduziert den Bedarf also um bis zu neun Prozent. Bei größeren Vorhaben ist das eine relevante Größe, und sie kostet Sie nichts, weil die Zeit bereits vergangen ist.
Wichtig zur Einordnung: Eine zusätzliche Minderung um bis zu zehn Prozent sieht die Verordnung nur für zertifizierte Maßnahmen- oder Flächenpools vor. Madre Tierra ist kein zertifizierter Pool und keine anerkannte Flächenagentur. Wir können die Kompensationsverpflichtung deshalb auch nicht mit befreiender Wirkung übernehmen, die bleibt bei Ihnen als Vorhabenträger.
Über die tatsächliche Anrechnung entscheidet in jedem Fall die zuständige Naturschutzbehörde im Verfahren.
Für wen das interessant ist
Bauträger, Projektentwickler und Investoren
Kompensation ohne eigene Flächensuche, mit gesicherter Verfügbarkeit und laufender Pflege durch uns.
Landschaftsplanungsbüros
Eine konkrete Flächenoption, die Sie Ihren Auftraggebern nennen können, statt die Flächensuche mit ins Angebot nehmen zu müssen.
Windenergie- und Photovoltaikprojekte
Freiflächenanlagen und Windparks erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, in Brandenburg zusätzlich nach den Vorgaben des Windenergieerlasses. Sprechen Sie uns an, welche Maßnahmen dafür in Frage kommen.
Berliner Vorhabenträger
Wenn im Bezirk keine geeigneten Flächen mehr verfügbar sind, ist die Verlagerung ins Umland der übliche Weg. Ob unsere Flächen für Ihr Vorhaben in Frage kommen, hängt vom betroffenen Naturraum ab.
Zum Umfang unseres Flächenangebots
Unser Schwerpunkt liegt derzeit auf Flächen im Havelland in der Nähe von Kremmen, und wir bauen das Angebot weiter aus. Für größere Kompensationsbedarfe sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, damit wir prüfen können, was sich bis zu Ihrem Eingriffstermin realisieren lässt.
Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Blühstreifen anlegen
Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.
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Mahd auf Ausgleichsflächen
Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.
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Gewässersanierung
Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.
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Ausgleichsflächenentwicklung
Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

