Eigene Ausgleichsflächen in Brandenburg

Der übliche Weg zur Kompensation ist mühsam: Fläche finden, Eigentümer überzeugen, Nutzungsrechte über Jahrzehnte sichern, Konzept abstimmen. Das kostet Monate, und die laufen im Genehmigungsverfahren gegen Sie.

Madre Tierra geht den umgekehrten Weg. Wir entwickeln eigene Flächen in Brandenburg naturschutzfachlich auf, bevor ein konkreter Eingriff ansteht. Die Maßnahmen laufen bereits, die Flächenverfügbarkeit ist gesichert, der Ausgangszustand ist dokumentiert. Was fehlt, ist die Zuordnung zu Ihrem Vorhaben.

Warum geeignete Flächen knapp sind

Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen, Infrastrukturvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien erzeugen im Raum Berlin und Brandenburg dauerhaft Kompensationsbedarf. In mehreren Berliner Bezirken sind kaum noch geeignete Flächen für Naturschutzmaßnahmen verfügbar, weshalb Kompensation regelmäßig ins Brandenburger Umland verlagert wird.

Für Vorhabenträger bedeutet das doppelten Aufwand: Sie müssen nicht nur eine fachlich geeignete Fläche finden, sondern auch eine, deren Eigentümer bereit ist, sie langfristig zu binden. Naturschutzrechtliche Auflagen laufen häufig über Jahrzehnte, und ein Nutzungsvertrag über diesen Zeitraum ist für viele Eigentümer eine größere Hürde als der Preis.

Genau an dieser Stelle sind eigene Flächen der schnellere Weg.

Was das Gesetz für die Anrechnung verlangt

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durch Dritte sind in § 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes geregelt und durch die Flächenpoolverordnung konkretisiert. Damit eine Maßnahme später einem Eingriff zugeordnet werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Anrechnung vorgezogener Maßnahmen
Anforderung Was das bedeutet
Keine rechtliche Verpflichtung Die Maßnahme wurde freiwillig durchgeführt, nicht als Auflage aus einem anderen Verfahren
Keine öffentlichen Fördermittel Für dieselbe Maßnahme darf keine Förderung in Anspruch genommen worden sein
Umsetzung vor dem Eingriff Die Maßnahme läuft bereits, bevor das Vorhaben genehmigt wird
Erklärung gegenüber der Behörde Es muss erklärt sein, dass es sich um eine vorgezogene Kompensationsmaßnahme handelt
Dokumentierter Ausgangszustand Beschreibung auf Grundlage der Brandenburger Biotopkartierung
Genaue Lageangaben Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück und kartografische Darstellung
Flächenverfügbarkeit Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit
Gesicherte Pflege Langfristige Unterhaltung muss sichergestellt sein

Die ersten beiden Punkte sind die, an denen es in der Praxis scheitert. Eine Fläche, die bereits über ein Agrarumweltprogramm gefördert wird, kann nicht zusätzlich als vorgezogene Kompensation angerechnet werden. Und eine Maßnahme, die als Auflage aus einem früheren Verfahren stammt, ebenso wenig.

Auf unseren Flächen sind diese Voraussetzungen von Beginn an eingehalten, weil die Maßnahmen gezielt für diesen Zweck angelegt werden.

Was auf unseren Flächen läuft

Wir entwickeln Ackerflächen zu extensivem Grünland und artenreichen Biotopen, legen Blühstreifen, Hecken, Feldgehölze und Saumstrukturen an, entwickeln Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienhabitate und stellen die Flächen auf extensive Pflegeregime um, etwa Mosaikmahd oder naturschonende Beweidung.

Die Flächen werden dauerhaft von uns betreut und gepflegt, der Entwicklungsfortschritt wird laufend dokumentiert.

Wie die Zuordnung zu Ihrem Vorhaben abläuft

Sie oder Ihr Planungsbüro nennen uns den Kompensationsbedarf aus der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Wir prüfen, ob eine oder mehrere unserer Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und ob die Lage passt.

Der räumliche Bezug ist dabei entscheidend und wird oft unterschätzt: Ausgleichsmaßnahmen müssen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Ersatzmaßnahmen können im gesamten betroffenen Naturraum umgesetzt werden und sind damit deutlich flexibler. Für Vorhaben außerhalb unserer Region kommen daher in der Regel nur Ersatzmaßnahmen in Frage.

Passt die Fläche, wird die Zuordnung vertraglich zwischen uns und Ihnen geregelt. Wir stellen die Unterlagen bereit, die Sie für das Genehmigungsverfahren einreichen, einschließlich der Nachweise zu Ausgangszustand, Lage und Flächenverfügbarkeit.

Warum früh günstiger ist

Vorgezogene Maßnahmen haben nach der Flächenpoolverordnung einen höheren naturschutzfachlichen Wert, weil sie früher wirken als Maßnahmen, die erst mit dem Eingriff beginnen. Dieser Vorsprung wird angerechnet: Für jedes Jahr, das eine vorgezogene Maßnahme dem Eingriff vorausgeht, kann der erforderliche Kompensationsumfang um drei Prozent geringer ausfallen.

Eine Maßnahme, die drei Jahre vor dem Eingriff angelegt wurde, reduziert den Bedarf also um bis zu neun Prozent. Bei größeren Vorhaben ist das eine relevante Größe, und sie kostet Sie nichts, weil die Zeit bereits vergangen ist.

Wichtig zur Einordnung: Eine zusätzliche Minderung um bis zu zehn Prozent sieht die Verordnung nur für zertifizierte Maßnahmen- oder Flächenpools vor. Madre Tierra ist kein zertifizierter Pool und keine anerkannte Flächenagentur. Wir können die Kompensationsverpflichtung deshalb auch nicht mit befreiender Wirkung übernehmen, die bleibt bei Ihnen als Vorhabenträger.

Über die tatsächliche Anrechnung entscheidet in jedem Fall die zuständige Naturschutzbehörde im Verfahren.

Für wen das interessant ist

Bauträger, Projektentwickler und Investoren

Kompensation ohne eigene Flächensuche, mit gesicherter Verfügbarkeit und laufender Pflege durch uns.

Landschaftsplanungsbüros

Eine konkrete Flächenoption, die Sie Ihren Auftraggebern nennen können, statt die Flächensuche mit ins Angebot nehmen zu müssen.

Windenergie- und Photovoltaikprojekte

Freiflächenanlagen und Windparks erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf, in Brandenburg zusätzlich nach den Vorgaben des Windenergieerlasses. Sprechen Sie uns an, welche Maßnahmen dafür in Frage kommen.

Berliner Vorhabenträger

Wenn im Bezirk keine geeigneten Flächen mehr verfügbar sind, ist die Verlagerung ins Umland der übliche Weg. Ob unsere Flächen für Ihr Vorhaben in Frage kommen, hängt vom betroffenen Naturraum ab.

Zum Umfang unseres Flächenangebots

Unser Schwerpunkt liegt derzeit auf Flächen im Havelland in der Nähe von Kremmen, und wir bauen das Angebot weiter aus. Für größere Kompensationsbedarfe sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, damit wir prüfen können, was sich bis zu Ihrem Eingriffstermin realisieren lässt.

Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd auf Ausgleichsflächen

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Gewässersanierung

    Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.

  • Ausgleichsflächenentwicklung

    Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.

  • Habitatentwicklung

    Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.

  • Ausgleichsmaßnahmen umsetzen

    Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Häufige Fragen

Maßnahmen, die freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt werden, bevor ein konkreter Eingriff ansteht, mit dem Ziel, sie später einem Vorhaben als Kompensation zuzuordnen. Geregelt in § 14 BbgNatSchG und der Flächenpoolverordnung Brandenburg.
Nein. Für vorgezogene Maßnahmen dürfen keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen worden sein. Eine Fläche, die über ein Agrarumweltprogramm gefördert wird, kann nicht zusätzlich als Kompensation angerechnet werden.
Nach der Flächenpoolverordnung kann der erforderliche Umfang für jedes Jahr, das die Maßnahme dem Eingriff vorausgeht, um drei Prozent geringer ausfallen. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde.
Nein. Anerkannte Agenturen können die Kompensationsverpflichtung mit befreiender Wirkung übernehmen. Wir stellen Flächen und Maßnahmen bereit, die Verpflichtung gegenüber der Behörde bleibt beim Vorhabenträger.
Das hängt vom betroffenen Naturraum ab. Ausgleichsmaßnahmen brauchen einen engen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff, Ersatzmaßnahmen können im gesamten betroffenen Naturraum liegen und sind damit flexibler. Wir prüfen die Eignung im Einzelfall.
So früh wie möglich, idealerweise während der Planung. Je länger eine Maßnahme dem Eingriff vorausgeht, desto größer die mögliche Reduktion des Kompensationsumfangs, und desto sicherer lässt sich der Bedarf überhaupt decken.
Für die Anrechnung ist der Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Flächenverfügbarkeit erforderlich. Diesen Nachweis stellen wir für die zugeordneten Flächen bereit.
Wir betreuen und pflegen die Flächen dauerhaft und dokumentieren den Entwicklungsfortschritt. Weicht die Entwicklung vom erwarteten Verlauf ab, wird das dokumentiert und mit der zuständigen Behörde geklärt.

Kompensationsbedarf, aber keine Fläche?

Nennen Sie uns den Bedarf aus der Bilanzierung und den betroffenen Naturraum. Wir prüfen, ob unsere Flächen dafür in Frage kommen, und sagen Ihnen ehrlich, wenn nicht.