Obstbaumpflege und Streuobstwiesen in Brandenburg und Berlin
Ein hochstämmiger Obstbaum kann bei guter Pflege über hundert Jahre alt werden. Ohne Pflege wird er nach einigen Jahrzehnten dicht, trägt kaum noch und bricht irgendwann auseinander. Auf einer Streuobstwiese entscheidet deshalb nicht das Pflanzen über den Erfolg, sondern das, was danach kommt.
Madre Tierra schneidet, pflegt und erneuert Streuobstbestände für Kommunen, Naturschutzverbände, Landwirte und Flächeneigentümer, und zwar Baum und Wiese gemeinsam.
Warum Streuobstwiesen geschützt sind
Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Zusammengenommen kommen dort rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten vor. Alte Hochstämme mit rauer Borke, Höhlen und Totholz bieten Fledermäusen, Höhlenbrütern, Wildbienen und holzbewohnenden Käfern Quartier, die extensiv genutzte Wiese darunter Heuschrecken, Wiesenblumen und Bodenbrütern.
In Brandenburg sind viele dieser Bestände mit der Intensivierung der Landwirtschaft verschwunden. Was übrig ist, ist heute rechtlich deutlich besser geschützt als noch vor wenigen Jahren.
Gesetzlich geschütztes Biotop seit 2022
Seit März 2022 sind Streuobstwiesen nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BNatSchG bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Der Schutz gilt unmittelbar durch das Gesetz, ohne dass die Fläche eigens ausgewiesen oder im Grundbuch vermerkt sein muss.
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Baumform | Überwiegend Hochstämme mit mindestens 1,60 m Stammhöhe |
| Bestandsgröße | Nach Gesetzesbegründung mindestens 10 Bäume |
| Pflanzdichte | Baumabstand in der Regel mindestens 8 m, höchstens 150 Bäume je Hektar |
| Nutzung | Extensiv, ohne synthetische Pflanzenschutzmittel |
| Sorten | Überwiegend regionaltypische Sorten |
Die genauen Kriterien können durch Landesrecht und Verwaltungspraxis konkretisiert werden. Verboten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, also etwa eine Rodung ohne Genehmigung.
Bemerkenswert ist, was das Gesetz nicht regelt: Eine Pflicht zur Pflege besteht nicht. Wer eine Streuobstwiese einfach sich selbst überlässt, verstößt nicht gegen § 30. Er verliert sie nur, langsam, durch Vergreisung und Verbuschung. Genau dort setzt fachgerechte Pflege an.
Welcher Schnitt in welchem Alter
Obstbäume sind keine Waldbäume. Ohne Schnitt wachsen sie zu dicht, blühen schlechter und werden mit den Jahren bruchgefährdet. Welcher Eingriff richtig ist, hängt vom Alter und Zustand des Baumes ab.
| Schnitt | Wann | Ziel |
|---|---|---|
| Erziehungsschnitt | Erste Jahre nach der Pflanzung | Stabiles Kronengerüst aus Mitteltrieb und wenigen kräftigen Leitästen |
| Überwachungsschnitt | Etwa ab dem sechsten Standjahr | Krone licht und luftig halten, Fruchtholz verjüngen |
| Erhaltungsschnitt | Ertragsfähige Altbäume | Gleichgewicht zwischen Wuchs und Ertrag sichern |
| Verjüngungsschnitt | Vergreiste, vernachlässigte Bäume | Revitalisierung über mehrere Jahre, behutsam in Etappen |
Wir arbeiten nach der Oeschberg-Methode, einer bewährten Schnitttechnik für Hochstämme mit offenem Kronengerüst aus wenigen starken Leitästen. Sie sorgt für gute Belüftung, senkt den Krankheitsdruck und verlängert Lebens- und Ertragszeit deutlich.
Schnittzeitpunkte
Kernobst wie Apfel, Birne und Quitte schneiden wir im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März, außerhalb starker Frostperioden. Steinobst wie Kirsche, Pflaume und Zwetschge schneiden wir im Sommer nach der Ernte, weil das Pilzinfektionen vorbeugt.
Pflegeschnitte an Obstbäumen sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch im Sommer zulässig. Die Sperrfrist dort betrifft Fällungen und starke Rückschnitte, nicht den schonenden Form- und Pflegeschnitt.
Vergreiste Altbäume
Auch stark vernachlässigte Bäume lassen sich oft noch retten, aber nicht in einem Durchgang. Ein zu starker Eingriff an einem alten Baum führt zu massivem Wasserschossbildung und schwächt ihn eher. Wir verteilen die Revitalisierung deshalb über mehrere Jahre.
Baum und Wiese gehören zusammen
Eine Streuobstwiese besteht aus zwei Elementen mit völlig unterschiedlichen Pflegeanforderungen: den Bäumen und der Wiese darunter. Wer nur die Bäume schneidet und die Wiese vergisst, verliert die Hälfte des ökologischen Werts.
Die Wiese pflegen wir nach den Grundsätzen extensiver Mahd: in der Regel zweimal jährlich, mit Abräumen des Mahdguts, ohne Dünger und ohne Herbizide. Wir mähen mit Balkenmäher oder Sense und stimmen die Termine auf Blühphasen und Bodenbrüter ab. Alternativ kommt eine extensive Beweidung in Frage, etwa mit Schafen.
Totholz, abgestorbene Äste und Baumhöhlen bleiben stehen, soweit sie keine Gefahr darstellen. Gerade die Höhlen alter Obstbäume sind für Steinkauz, Gartenrotschwanz und Fledermäuse oft die einzigen Quartiere weit und breit.
Lücken im Bestand schließen wir durch Nachpflanzungen, vorzugsweise mit alten regionalen Sorten. Das erhält nicht nur den Bestand, sondern auch die genetische Vielfalt, die auf modernen Plantagen längst verloren ist.
Die ausführliche Darstellung zur extensiven Mahd finden Sie unter Wiesenpflege und Mahd.
Neue Streuobstwiesen anlegen
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Sperrfrist § 39 Abs. 5 BNatSchG | Fällungen, Rodungen und starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. September untersagt |
| Zulässig in der Sperrfrist | Schonende Form- und Pflegeschnitte, Maßnahmen zur Verkehrssicherung |
| Ausnahmen | Akute Gefahr, etwa nach Sturmschäden, oder behördliche Genehmigung |
| Artenschutz § 44 BNatSchG | Gilt ganzjährig, auch innerhalb der Fällperiode |
| Baumschutz Berlin | Landesweite Baumschutzverordnung, Laubbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt |
| Baumschutz Brandenburg | Kommunale Baumschutzsatzungen, je nach Gemeinde unterschiedlich |
Wir legen Streuobstwiesen neu an, auf Flächen Dritter oder auf eigenem Land. Verwendet werden ausschließlich hochstämmige Obstbäume auf starkwüchsigen Unterlagen, in der Regel alte regionale Sorten, die an Boden und Klima in Brandenburg angepasst sind.
Eine neu angelegte Streuobstwiese ist kein fertiges Biotop, sondern ein Versprechen auf eins. Die Bäume brauchen in den ersten Jahren regelmäßigen Erziehungsschnitt, Verbissschutz und in Trockenjahren Wässerung. Ohne diese Phase wird aus der Neuanlage nie eine echte Streuobstwiese.
Streuobstwiese als Ausgleichsmaßnahme
Die Neuanlage einer Streuobstwiese kann im Rahmen der Eingriffsregelung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt werden, wenn sie nach naturschutzfachlichen Standards angelegt und dauerhaft gepflegt wird. Festsetzung und Bilanzierung liegen dabei bei Planungsbüro und Naturschutzbehörde. Wir übernehmen Pflanzung, Entwicklungspflege und Dokumentation. Mehr dazu unter Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.
Förderung
Streuobstwiesen werden in Brandenburg im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Welche Programme aktuell offen sind und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Wir legen die Flächen so an und pflegen sie so, dass sie den jeweiligen Förderanforderungen entsprechen.
Für wen wir Streuobstwiesen pflegen
Kommunen und Landkreise
Öffentliche Streuobstwiesen, Obstalleen und Streuobstbestände in Schutzgebieten, auch als mehrjähriger Pflegevertrag.
Naturschutzverbände und Vereine
Professioneller Pflegepartner für Streuobstprojekte, gerade wenn der Schnitt alter Bäume die Kapazitäten des Ehrenamts übersteigt.
Landwirte und Flächeneigentümer
Pflege von Beständen im Vertragsnaturschutz und Neuanlage nach Förderanforderungen.
Unternehmen mit Betriebsgelände
Anlage und Pflege einer Streuobstwiese als dauerhaftes Landschaftselement auf eigenen Flächen.
Weitere Leistungen in der Landschaftspflege
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Gehölzpflege & Entbuschung
Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.
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Gewässerpflege
Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.
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Wiesenpflege & Mahd
Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Pflegemanagement
Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

