Pflegemanagement für Ausgleichs- und Schutzflächen in Brandenburg und Berlin

Eine Ausgleichsfläche ist mit der Pflanzung nicht fertig, eine Streuobstwiese nicht mit dem ersten Schnitt. Flächen brauchen Pflege über viele Jahre, in den richtigen Intervallen, zum richtigen Zeitpunkt und so dokumentiert, dass sie bei jeder Kontrolle Bestand hat.

Madre Tierra übernimmt die dauerhafte Betreuung von Ausgleichs-, Naturschutz- und Grünflächen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt: mit Pflegeplan, festen Intervallen und einem Ansprechpartner, der die Fläche kennt.

Warum einzelne Pflegeeinsätze nicht reichen

Viele Flächen werden gepflegt, wenn jemandem auffällt, dass sie es nötig haben. Dann wird einmal gemäht, einmal entbuscht, und im nächsten Jahr fängt alles von vorn an. Für die Entwicklung einer Fläche ist das zu wenig. Magerrasen brauchen jedes Jahr das Abräumen des Mahdguts, Hecken einen Schnitt in festem Turnus, junge Gehölze in den ersten Jahren regelmäßige Anwuchspflege.

Hinzu kommt: Pflegeverpflichtungen auf Ausgleichsflächen laufen oft über viele Jahre oder Jahrzehnte. In dieser Zeit wechseln Zuständigkeiten, Sachbearbeiter und manchmal auch die Eigentümer. Ohne einen festen Pflegeplan und eine durchgehende Dokumentation geht das Wissen über die Fläche verloren.

Was Pflegemanagement anders macht

Pflegemanagement heißt, die Pflege einer Fläche als zusammenhängende Aufgabe zu behandeln: Ausgangszustand erfassen, Ziel kennen, Maßnahmen und Termine festlegen, gesetzliche Fristen einplanen, jeden Einsatz dokumentieren und die Pflege anpassen, wenn sich die Fläche anders entwickelt als erwartet.

Was zum Pflegemanagement gehört

Begehung und Bestandsaufnahme

Am Anfang steht eine Begehung der Fläche. Wir erfassen den aktuellen Zustand, prüfen vorhandene Unterlagen wie Genehmigungsbescheid, Pflegeauflage oder Landschaftspflegerischen Begleitplan und klären, welche Ziele auf der Fläche erreicht werden sollen.

Pflegeplan

Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Pflegeplan. Auf Ausgleichsflächen übersetzt er die Auflage aus dem Bescheid in konkrete Termine, Methoden und Intervalle. Auf Flächen ohne Auflage, etwa kommunalen Grünflächen oder privaten Streuobstwiesen, legen wir die Pflege gemeinsam mit dem Eigentümer fest.

Pflegekalender

Welche Arbeit wann erledigt werden darf und sollte, ergibt sich aus dem Pflegeziel und aus gesetzlichen Fristen. Ein typisches Pflegejahr sieht so aus:

Typisches Pflegejahr auf Ausgleichs- und Schutzflächen
Maßnahme Zeitraum Hinweis
Kontrollbegehung Frühjahr und Herbst Zustand erfassen, Pflegebedarf festlegen
Mahd mit Abräumen Je nach Pflegeauflage, häufig ab Juni oder Juli Rücksicht auf Bodenbrüter nach § 44 BNatSchG
Bekämpfung invasiver Arten Mai bis September, mehrere Durchgänge Vor der Samenreife
Anwuchspflege junger Gehölze Vegetationsperiode, bei Trockenheit Freischneiden, Wässern, Verbissschutz prüfen
Heckenschnitt, Entbuschung, Röhrichtpflege Oktober bis Februar Sperrfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG
Pflanzung und Nachpflanzung Oktober bis März, frostfrei Gebietseigenes Pflanzgut
Pflegebericht Zum Jahresende oder nach Vereinbarung Grundlage für Behörde und Auftraggeber

Durchführung und Dokumentation

Wir führen die Pflege selbst aus und protokollieren jeden Einsatz mit Datum, Maßnahme und Fotos. Auf Wunsch stellen wir daraus regelmäßige Berichte für die zuständige Naturschutzbehörde oder den Auftraggeber zusammen. Wie wir die Entwicklung einer Fläche über die Jahre nachweisen, auch mit Luftbildern per Drohne, steht unter Monitoring und Dokumentation.

Vom Einzelauftrag bis zum Rahmenvertrag

Wie die Pflege vertraglich geregelt wird, hängt davon ab, wie lange die Verpflichtung läuft und wie viele Flächen betreut werden sollen.

Vertragsmodelle im Pflegemanagement
Modell Geeignet für Umfang
Einzelauftrag Einmalige Pflegeeinsätze, Erstpflege, Nacharbeiten Einzelne Maßnahme
Jahresvertrag Flächen mit wiederkehrender Pflege Alle Maßnahmen eines Pflegejahres mit festen Intervallen
Mehrjähriger Rahmenvertrag Ausgleichsflächen mit langer Unterhaltungsfrist, Kommunen, Poolträger Mehrere Jahre oder mehrere Flächen, mit Berichten und Erfolgskontrolle

Laufende Verpflichtungen übernehmen

Häufig wird ein Pflegebetrieb mitten in einer Unterhaltungsfrist gesucht, etwa weil der bisherige Dienstleister aufgehört hat oder die Pflege bisher liegen geblieben ist. Wir steigen in laufende Verpflichtungen ein, prüfen den Zustand der Fläche, arbeiten mit dem vorhandenen Pflegeplan weiter und holen versäumte Pflege nach, soweit das fachlich möglich ist.

Mehrere Flächen aus einer Hand

Für Kommunen, Flächenagenturen und Poolträger mit vielen verstreuten Flächen bündeln wir die Pflege in einem Vertrag, mit einheitlicher Dokumentation und einem festen Ansprechpartner. Wie wir neue Maßnahmen zunächst umsetzen, steht unter Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.

Was rechtlich gilt

Unterhaltungspflicht nach § 15 Abs. 4 BNatSchG

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in dem jeweils erforderlichen Zeitraum unterhalten werden. Wie lange, legt die zuständige Behörde im Zulassungsbescheid fest. Verantwortlich für Ausführung und Unterhaltung ist der Verursacher des Eingriffs oder sein Rechtsnachfolger.

Die Verantwortung bleibt beim Verursacher

Wer einen Betrieb mit der Pflege beauftragt, gibt damit nicht seine Verpflichtung ab. Bleibt die Pflege aus oder wird sie falsch ausgeführt, muss sich die Behörde weiterhin an den Verursacher halten. Befreiende Wirkung hat nur die Übertragung auf eine anerkannte Flächenagentur. Umso wichtiger ist ein Pflegebetrieb, der zuverlässig arbeitet und jeden Einsatz belegen kann.

Kontrolle durch die Behörde nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Die zuständige Naturschutzbehörde prüft, ob die festgesetzten Maßnahmen einschließlich der Unterhaltung frist- und sachgerecht durchgeführt werden, und kann dazu vom Verursacher einen Bericht verlangen. In Brandenburg werden Kompensationsflächen im EKIS erfasst. Werden Auflagen nicht erfüllt, kann die Behörde sie durchsetzen, bis hin zur Ausführung durch Dritte auf Kosten des Verursachers.

Fristen im Pflegejahr

Für Gehölze, Hecken und Röhricht gilt die Sperrfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1. März bis 30. September. Für die Mahd gibt es keine solche Kalenderfrist, maßgeblich sind die Pflegeauflage und der ganzjährige Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Beides planen wir in den Pflegekalender ein.

Für wen wir Flächen betreuen

Vorhabenträger und Bauträger

Pflege von Ausgleichsflächen aus Baugenehmigungen über die gesamte Unterhaltungsfrist, mit Nachweisen für die Behörde.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Betreuung mehrerer Grün-, Ausgleichs- und Schutzflächen in einem Vertrag, mit einheitlicher Dokumentation.

Flächenagenturen und Poolträger

Dauerpflege von Pool- und Kompensationsflächen, auch verteilt über mehrere Landkreise.

Flächeneigentümer, Verbände und Stiftungen

Pflege von Streuobstwiesen, Extensivgrünland und Schutzflächen, wenn eigene Kapazitäten für Pflege und Dokumentation fehlen.

Weitere Leistungen in der Landschaftspflege

  • Gehölzpflege & Entbuschung

    Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.

  • Obstbaumpflege & Streuobstwiesen

    Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.

  • Gewässerpflege

    Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.

  • Wiesenpflege & Mahd

    Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.

  • Hecken- & Saumpflege

    Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.

  • Invasive Arten & Neophyten

    Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.

  • Flächenreinigung

    Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.

  • Monitoring & Dokumentation

    Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Das hängt von Flächengröße, Maßnahmen, Pflegehäufigkeit und Lage ab. Nach einer Begehung erhalten Sie ein Angebot mit festgelegten Leistungen und Intervallen, so dass die Kosten über die Vertragslaufzeit kalkulierbar sind.
So lange, wie es die zuständige Behörde im Zulassungsbescheid festlegt. Nach § 15 Abs. 4 BNatSchG müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im erforderlichen Zeitraum unterhalten werden. Das sind häufig viele Jahre, teils Jahrzehnte.

Verantwortlich bleibt der Verursacher des Eingriffs, auch wenn er einen Betrieb mit der Pflege beauftragt. Befreiende Wirkung hat nur die Übertragung auf eine anerkannte Flächenagentur. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation jedes Pflegeeinsatzes so wichtig.

Ja. Wir steigen in laufende Verpflichtungen ein, prüfen den aktuellen Zustand der Fläche, arbeiten mit dem vorhandenen Pflegeplan weiter und holen versäumte Pflege nach, soweit das fachlich möglich ist.
Ja, als Arbeitsplan für die Umsetzung. Auf Ausgleichsflächen übersetzt er die Auflage aus dem Bescheid in Termine, Methoden und Intervalle. Ein naturschutzfachlicher Pflege- und Entwicklungsplan im Rahmen der Eingriffsplanung ist dagegen Aufgabe von Planungsbüros.
Ja, auf Wunsch erstellen und übermitteln wir die Pflegeberichte bei laufender Pflege. Soll die Pflegeauflage geändert werden, beantragt das der Verursacher bei der Behörde. Wir liefern dazu die fachliche Begründung aus der Praxis.
Ja. Für Kommunen, Flächenagenturen und Poolträger bündeln wir mehrere Flächen in einem Vertrag, mit einheitlicher Dokumentation, auch verteilt über Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Bei regelmäßigen Begehungen bewerten wir den Entwicklungsstand anhand der vereinbarten Ziele, etwa Artenzusammensetzung, Gehölzentwicklung oder Pflegezustand. Das Ergebnis fließt in die Anpassung des Pflegeplans ein. Mehr dazu unter Monitoring und Dokumentation.

Fläche, die dauerhaft betreut werden muss?

Schicken Sie uns die Lage der Fläche und, falls vorhanden, die Pflegeauflage oder den bisherigen Pflegeplan. Wir sagen Ihnen, was die Fläche braucht, und machen Ihnen ein Angebot für die laufende Betreuung.