Wiesenpflege und Mahd in Brandenburg und Berlin
Artenreiche Wiesen sind keine Naturlandschaft, sondern Kulturlandschaft. Sie sind über Jahrhunderte durch Mahd entstanden, und sie verschwinden, sobald die Mahd aufhört oder in falscher Weise erfolgt. Zu oft gemäht, werden sie zum Rasen. Gar nicht gemäht, verbuschen sie.
Madre Tierra pflegt Wiesen als Dauerleistung für Schutzgebiete, Verbände, Kommunen, Betriebe und Landwirte in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, mit einem Mahdkonzept, das zur jeweiligen Fläche passt.
Extensiv statt intensiv
Viele Kommunen in Brandenburg und Berlin stellen ihre Grünflächenpflege um. Der Grund ist ökologisch und wirtschaftlich zugleich: Häufig gemulchte Rasenflächen binden hohe Pflegekosten, bieten kaum Lebensraum und tragen nichts zu den Biodiversitätszielen bei.
Extensive Wiesenpflege funktioniert anders. Seltener gemäht, das Mahdgut abgeräumt, kein Dünger. Dadurch magert der Boden über die Jahre aus, und gerade das ist die Voraussetzung für Artenvielfalt. Konkurrenzschwache Wiesenblumen setzen sich nur auf nährstoffarmen Böden gegen Gräser und Brennnesseln durch.
Das Problem in der Praxis: Bauhöfe sind auf intensive Pflege eingerichtet, mit Kreiselmähern und Mulchgeräten, die für extensive Flächen ungeeignet sind. Wer umstellen will, braucht anderes Gerät und anderes Wissen.
Warum wir nicht mulchen
Beim Mulchen wird das Schnittgut zerkleinert und bleibt liegen. Es verrottet und gibt seine Nährstoffe an den Boden zurück. Die Fläche wird dadurch jedes Jahr nährstoffreicher statt magerer, und die Artenvielfalt nimmt ab. Dazu kommt, dass Mulchgeräte Insekten, Amphibien und Kleinsäuger nahezu vollständig erfassen. Auf Naturschutz- und Extensivflächen setzen wir sie deshalb nicht ein.
Welche Wiese welche Mahd braucht
| Flächentyp | Schnitte pro Jahr | Typischer Zeitraum |
|---|---|---|
| Magerrasen und Trockenrasen | 1 | Hochsommer, nach der Hauptblüte |
| Magere Flachland-Mähwiesen | 1 bis 2 | Erster Schnitt nach der Gräserblüte, zweiter im Spätsommer |
| Frisch- und Feuchtwiesen | 2 | Abgestimmt auf Brutzeit und Blühphasen |
| Pfeifengraswiesen | 1 | Spät im Jahr, Herbstmahd |
| Nährstoffreiches Grün und Straßenbegleitgrün | 2 | Frühsommer und Spätsommer |
| Parks und Erholungsflächen | Gestaffelt | Nutzungszonen häufiger, Wiesenbereiche extensiv |
Die Zeiträume sind Richtwerte. Im Einzelfall richten sie sich nach Witterung, Bestand, vorkommenden Arten und, wo vorhanden, nach der Pflegeauflage oder dem Managementplan.
Staffelmahd
Unabhängig vom Flächentyp mähen wir nie alles auf einmal. Bei der Staffel- oder Mosaikmahd bleiben wechselnde Teilflächen stehen und werden erst gemäht, wenn die zuvor bearbeiteten Bereiche wieder Deckung bieten. So finden Insekten, Heuschrecken und Vögel zu jedem Zeitpunkt Nahrung und Rückzugsraum.
Mahd in Schutzgebieten
Ein großer Teil der wertvollsten Wiesen in Brandenburg liegt in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten. Gerade dort ist fachgerechte Mahd nicht optional, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Gebiete ihren Schutzzweck behalten.
FFH-Lebensraumtypen, die auf Mahd angewiesen sind
Mehrere Grünland-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie existieren nur, solange sie gemäht werden. Dazu gehören insbesondere magere Flachland-Mähwiesen und Pfeifengraswiesen. Ohne Mahd verbrachen und verbuschen sie, und der Lebensraumtyp geht verloren.
In Natura-2000-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot. Der Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen darf sich nicht verschlechtern, und das kann auch durch unterlassene oder falsche Pflege geschehen. Managementpläne legen deshalb für viele Gebiete fest, wann, wie oft und womit gemäht werden soll.
Was das für die Ausführung bedeutet
Wir arbeiten in Schutzgebieten nach den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung und, soweit vorhanden, des Managementplans. Das betrifft Mahdtermine, Schnitthöhe, Technik und den Umgang mit dem Mahdgut. Wo die Vorgaben mit der Situation vor Ort kollidieren, etwa weil ein festgelegter Termin in eine Phase mit Bodenbrütern fällt, melden wir das, bevor wir mähen.
Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereine
Viele Schutzflächen werden von Landschaftspflegeverbänden, Naturschutzvereinen oder Stiftungen betreut. Häufig fehlt dort nicht das Wissen, sondern das Gerät und die Arbeitskraft, gerade für größere Flächen oder schwer zugängliches Gelände. Wir übernehmen die Ausführung als Auftragnehmer und arbeiten nach Ihren fachlichen Vorgaben.
Welche Regeln für die Mahd gelten
Für die Wiesenmahd gibt es keine gesetzliche Sperrfrist. Die bekannte Frist vom 1. März bis 30. September in § 39 Abs. 5 BNatSchG betrifft Gehölze und Röhrichte, nicht die Mahd von Wiesen. Wäre es anders, wäre weder Landwirtschaft noch Wiesenpflege in den Sommermonaten möglich, und gerade dann wird der Großteil gemäht.
Was stattdessen gilt:
Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Er verbietet ganzjährig, geschützte Tiere zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Für die Mahd ist das vor allem bei Bodenbrütern relevant, deren Gelege in der Vegetation liegen. Wir stimmen den ersten Schnitt auf Flächen mit solchen Vorkommen auf die Brutzeit ab.
Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne. In Schutzgebieten können verbindliche Vorgaben zu Terminen, Häufigkeit und Technik bestehen.
Pflegeauflagen und Förderbedingungen. Auf Ausgleichsflächen gilt die Auflage aus dem Bescheid, auf Flächen im Vertragsnaturschutz die Bedingungen des jeweiligen Programms.
Förderung
In Brandenburg wird extensive Wiesenpflege über den Vertragsnaturschutz und über kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Welche Programme aktuell offen sind und welche Mahdvorgaben daran hängen, erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Wir planen die Einsätze so, dass sie zu den jeweiligen Förderbedingungen passen.
Was wir übernehmen und für wen
Jahresplanung der Mahdtermine nach Flächentyp, Artvorkommen und Vorgaben, Mahd mit Balkenmäher, Sense oder Balkenmähwerk am Traktor je nach Flächengröße, Abräumen und Abtransport des Mahdguts, Dokumentation jedes Einsatzes und auf Wunsch Berichte für Auftraggeber und Behörde. Artenarme Flächen werten wir bei Bedarf mit gebietseigenem Saatgut oder Mahdgutübertragung auf.
Naturschutzbehörden, Landschaftspflegeverbände und Vereine
Mahd in Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten nach Verordnung und Managementplan.
Kommunen und Landkreise
Umstellung und laufende Pflege öffentlicher Grünflächen, Straßenbegleitgrün und kommunaler Schutzflächen. Wir kennen die Anforderungen öffentlicher Vergaben und geben Angebote auf Ausschreibungen ab.
Landwirte
Mahd auf extensivem Grünland im Vertragsnaturschutz oder in Agrarumweltmaßnahmen, mit Einhaltung der Programmvorgaben.
Betriebe und Wohnungsgesellschaften
Extensive Pflege von Außenflächen mit verlässlicher Dokumentation.
Für Mahd als festgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Ausgleichsflächen siehe Mahd auf Ausgleichsflächen.
Weitere Leistungen in der Landschaftspflege
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Gehölzpflege & Entbuschung
Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.
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Obstbaumpflege & Streuobstwiesen
Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.
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Gewässerpflege
Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Pflegemanagement
Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

