Gewässerpflege in Brandenburg und Berlin
Nicht jedes Gewässer braucht klares Wasser. Ein naturnaher Teich, ein Graben oder ein Amphibienlaichgewässer hat seinen eigenen Rhythmus aus Wachstum, Verlandung und Erneuerung. Gute Pflege greift in diesen Rhythmus ein, aber sie ersetzt ihn nicht.
Madre Tierra pflegt Gräben, Kleingewässer, Teiche und Uferstreifen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, so dass ihre ökologische Funktion erhalten bleibt und ihre technische ebenso.
Pflege ist nicht Teichreinigung
Gewässerpflege wird häufig mit Teichreinigung gleichgesetzt: Schlamm absaugen, Algen entfernen, Wasser klar machen. Für Ziergewässer ist das sinnvoll. Für naturnahe Gewässer wäre es ein Eingriff, der genau das zerstört, was sie wertvoll macht.
Das Ziel ist hier kein klares Wasser, sondern ein stabiles Gleichgewicht: ausreichende Wassertiefe, strukturreiche Ufer mit heimischer Vegetation, Röhricht, das Lebensraum bietet, ohne die Wasserfläche zu überwachsen, und eine Gewässersohle, die lebt, statt zu verschlammen.
Pflege oder Sanierung?
Pflege erhält einen Zustand, der grundsätzlich in Ordnung ist. Sie läuft regelmäßig, häufig im Jahresvertrag, und hält das Gewässer dort, wo es sein soll.
Ist ein Gewässer bereits erheblich beeinträchtigt, etwa weit verlandet, verschlammt oder ohne funktionierende Uferzone, reicht Pflege nicht mehr. Dann ist eine Sanierung nötig, die den Zustand erst wiederherstellt. Das finden Sie unter Gewässersanierung.
Welche Gewässer wir pflegen
| Gewässertyp | Pflegeschwerpunkt | Typische Auftraggeber |
|---|---|---|
| Gräben und Landgräben | Abflussfunktion erhalten, Böschungen schonend pflegen | Wasser- und Bodenverbände, Landwirte, Kommunen |
| Kleingewässer und Sölle | Offene Wasserfläche erhalten, Ufer strukturieren | Landwirte, Flächeneigentümer, Naturschutzverbände |
| Naturschutzteiche und Amphibiengewässer | Röhricht steuern, Laichzonen sichern | Naturschutzverbände, Kommunen, Stiftungen |
| Gewässer auf Ausgleichsflächen | Pflege nach Auflage, Dokumentation für die Behörde | Vorhabenträger, Flächenagenturen, Poolträger |
| Regenrückhaltebecken | Bewuchs pflegen, ökologisch aufwerten | Kommunen, Gewerbegebiete, Wohnungsgesellschaften |
Gräben werden in ihrer ökologischen Bedeutung regelmäßig unterschätzt. In ausgeräumten Agrarlandschaften sind sie oft die einzigen durchgehenden Feuchtlebensräume und damit Wanderkorridore für Amphibien, Libellen und andere wassergebundene Arten. Eine Grabenpflege, die nur auf Abfluss optimiert, schneidet diese Verbindungen ab.
Was wir konkret tun
Röhrichtpflege
Schilf, Rohrkolben und andere Röhrichtarten breiten sich in stehenden Gewässern aus und führen langfristig zur Verlandung. Wir schneiden Röhricht abschnittsweise zurück, so dass offene Wasserflächen und strukturreiche Übergangszonen gleichzeitig erhalten bleiben. Röhricht ist dabei kein Problem, das beseitigt werden muss, sondern Brutplatz für Rohrsänger und Rückzugsraum für Amphibien. Es geht ums richtige Maß.
Ufervegetation
Heimische Uferstauden, Seggen und Hochstauden bleiben erhalten. Invasive Arten wie Drüsiges Springkraut oder Japanischer Staudenknöterich werden entfernt, bevor sie die heimische Ufervegetation verdrängen. Mehr dazu unter Invasive Arten und Neophyten.
Wasserlinsen und Fadenalgen
Beide entstehen bei hohem Nährstoffeintrag und können ein Gewässer vollständig bedecken. Wir entfernen sie mechanisch, ohne Chemie. Weil die Ursache meist im Umfeld liegt, sagen wir dabei offen, wenn die Entnahme allein keine dauerhafte Lösung ist.
Sedimentmanagement
Zu viel Schlamm verringert die Wassertiefe und schafft sauerstoffarme Verhältnisse. Wir beurteilen die Sedimentschicht vor Ort und empfehlen, ob und in welchem Umfang eine Entnahme sinnvoll ist. Anders als bei einer vollständigen Entschlammung bleiben naturschutzfachlich wertvolle Sedimentbereiche erhalten.
Grabenpflege
Einseitige oder wechselseitige Böschungspflege mit Balkenmäher, Freischnitt von Einläufen und Durchlässen, Beseitigung von Verstopfungen. Wechselseitig heißt dabei: Eine Böschungsseite bleibt im jeweiligen Jahr stehen und dient als Rückzugsraum. Schlegelmäher setzen wir nicht ein, weil sie Amphibien und Kleintiere in der Böschung erfassen.
Fristen und Wasserrecht
Röhrichtschnitt nur außerhalb der Brutzeit
Anders als bei der Wiesenmahd gilt für Röhricht eine echte Sperrfrist. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, Röhrichte zwischen dem 1. März und dem 30. September zurückzuschneiden. Der Röhrichtschnitt fällt deshalb in die Zeit von Oktober bis Februar. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zulassung möglich.
Gleiches gilt für Gehölze an Ufern und Grabenrändern. Die Böschungsmahd selbst ist dagegen nicht an diese Frist gebunden, wohl aber an den Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Wasserrecht
Eingriffe in Gewässer und Uferstreifen unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen, in Brandenburg dem BbgWG, in Berlin dem BWG. Laufende Pflege wie Röhrichtschnitt und Böschungsmahd ist in der Regel ohne gesonderte Genehmigung möglich, solange sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung erfolgt.
Anders bei Eingriffen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Sedimententnahme, Veränderungen am Gewässerprofil oder die Anlage neuer Uferstrukturen können eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern. Wir klären den Genehmigungsbedarf vorab mit der unteren Wasserbehörde und begleiten die Antragstellung.
Pflegeauflagen auf Ausgleichsflächen
Gewässer auf Ausgleichsflächen haben häufig Auflagen, die Zeitpunkte, Methoden und zulässige Eingriffstiefen festlegen. Werden sie nicht eingehalten, kann die Anerkennung der Maßnahme gefährdet sein. Wir arbeiten dort streng nach Pflegekonzept und dokumentieren jeden Einsatz für die Naturschutzbehörde.
Für wen wir Gewässer pflegen
Wasser- und Bodenverbände
Grabenunterhaltung als Auftragnehmer, mit Methoden, die Abflussfunktion und ökologische Funktion gleichermaßen berücksichtigen.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Pflege kommunaler Teiche, Regenrückhaltebecken und Gewässerränder, auch als Jahres- oder Rahmenvertrag.
Landwirte und Flächeneigentümer
Pflege von Söllen, Kleingewässern und Gräben auf landwirtschaftlichen Flächen, auf Wunsch abgestimmt auf Vertragsnaturschutz.
Naturschutzverbände und Stiftungen
Pflege von Amphibiengewässern und Naturschutzteichen, wenn eigene Kapazitäten fehlen.
Flächenagenturen und Poolträger
Gewässerpflege auf Kompensationsflächen nach Pflegekonzept, mit Berichten für die Behörde.
Weitere Leistungen in der Landschaftspflege
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Gehölzpflege & Entbuschung
Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.
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Obstbaumpflege & Streuobstwiesen
Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.
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Wiesenpflege & Mahd
Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Pflegemanagement
Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

