Gewässerpflege in Brandenburg und Berlin

Nicht jedes Gewässer braucht klares Wasser. Ein naturnaher Teich, ein Graben oder ein Amphibienlaichgewässer hat seinen eigenen Rhythmus aus Wachstum, Verlandung und Erneuerung. Gute Pflege greift in diesen Rhythmus ein, aber sie ersetzt ihn nicht.

Madre Tierra pflegt Gräben, Kleingewässer, Teiche und Uferstreifen in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, so dass ihre ökologische Funktion erhalten bleibt und ihre technische ebenso.

Pflege ist nicht Teichreinigung

Gewässerpflege wird häufig mit Teichreinigung gleichgesetzt: Schlamm absaugen, Algen entfernen, Wasser klar machen. Für Ziergewässer ist das sinnvoll. Für naturnahe Gewässer wäre es ein Eingriff, der genau das zerstört, was sie wertvoll macht.

Das Ziel ist hier kein klares Wasser, sondern ein stabiles Gleichgewicht: ausreichende Wassertiefe, strukturreiche Ufer mit heimischer Vegetation, Röhricht, das Lebensraum bietet, ohne die Wasserfläche zu überwachsen, und eine Gewässersohle, die lebt, statt zu verschlammen.

Pflege oder Sanierung?

Pflege erhält einen Zustand, der grundsätzlich in Ordnung ist. Sie läuft regelmäßig, häufig im Jahresvertrag, und hält das Gewässer dort, wo es sein soll.

Ist ein Gewässer bereits erheblich beeinträchtigt, etwa weit verlandet, verschlammt oder ohne funktionierende Uferzone, reicht Pflege nicht mehr. Dann ist eine Sanierung nötig, die den Zustand erst wiederherstellt. Das finden Sie unter Gewässersanierung.

Welche Gewässer wir pflegen

Gewässertypen und Pflegeschwerpunkte
Gewässertyp Pflegeschwerpunkt Typische Auftraggeber
Gräben und Landgräben Abflussfunktion erhalten, Böschungen schonend pflegen Wasser- und Bodenverbände, Landwirte, Kommunen
Kleingewässer und Sölle Offene Wasserfläche erhalten, Ufer strukturieren Landwirte, Flächeneigentümer, Naturschutzverbände
Naturschutzteiche und Amphibiengewässer Röhricht steuern, Laichzonen sichern Naturschutzverbände, Kommunen, Stiftungen
Gewässer auf Ausgleichsflächen Pflege nach Auflage, Dokumentation für die Behörde Vorhabenträger, Flächenagenturen, Poolträger
Regenrückhaltebecken Bewuchs pflegen, ökologisch aufwerten Kommunen, Gewerbegebiete, Wohnungsgesellschaften

Gräben werden in ihrer ökologischen Bedeutung regelmäßig unterschätzt. In ausgeräumten Agrarlandschaften sind sie oft die einzigen durchgehenden Feuchtlebensräume und damit Wanderkorridore für Amphibien, Libellen und andere wassergebundene Arten. Eine Grabenpflege, die nur auf Abfluss optimiert, schneidet diese Verbindungen ab.

Was wir konkret tun

Röhrichtpflege

Schilf, Rohrkolben und andere Röhrichtarten breiten sich in stehenden Gewässern aus und führen langfristig zur Verlandung. Wir schneiden Röhricht abschnittsweise zurück, so dass offene Wasserflächen und strukturreiche Übergangszonen gleichzeitig erhalten bleiben. Röhricht ist dabei kein Problem, das beseitigt werden muss, sondern Brutplatz für Rohrsänger und Rückzugsraum für Amphibien. Es geht ums richtige Maß.

Ufervegetation

Heimische Uferstauden, Seggen und Hochstauden bleiben erhalten. Invasive Arten wie Drüsiges Springkraut oder Japanischer Staudenknöterich werden entfernt, bevor sie die heimische Ufervegetation verdrängen. Mehr dazu unter Invasive Arten und Neophyten.

Wasserlinsen und Fadenalgen

Beide entstehen bei hohem Nährstoffeintrag und können ein Gewässer vollständig bedecken. Wir entfernen sie mechanisch, ohne Chemie. Weil die Ursache meist im Umfeld liegt, sagen wir dabei offen, wenn die Entnahme allein keine dauerhafte Lösung ist.

Sedimentmanagement

Zu viel Schlamm verringert die Wassertiefe und schafft sauerstoffarme Verhältnisse. Wir beurteilen die Sedimentschicht vor Ort und empfehlen, ob und in welchem Umfang eine Entnahme sinnvoll ist. Anders als bei einer vollständigen Entschlammung bleiben naturschutzfachlich wertvolle Sedimentbereiche erhalten.

Grabenpflege

Einseitige oder wechselseitige Böschungspflege mit Balkenmäher, Freischnitt von Einläufen und Durchlässen, Beseitigung von Verstopfungen. Wechselseitig heißt dabei: Eine Böschungsseite bleibt im jeweiligen Jahr stehen und dient als Rückzugsraum. Schlegelmäher setzen wir nicht ein, weil sie Amphibien und Kleintiere in der Böschung erfassen.

Fristen und Wasserrecht

Röhrichtschnitt nur außerhalb der Brutzeit

Anders als bei der Wiesenmahd gilt für Röhricht eine echte Sperrfrist. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, Röhrichte zwischen dem 1. März und dem 30. September zurückzuschneiden. Der Röhrichtschnitt fällt deshalb in die Zeit von Oktober bis Februar. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zulassung möglich.

Gleiches gilt für Gehölze an Ufern und Grabenrändern. Die Böschungsmahd selbst ist dagegen nicht an diese Frist gebunden, wohl aber an den Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Wasserrecht

Eingriffe in Gewässer und Uferstreifen unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen, in Brandenburg dem BbgWG, in Berlin dem BWG. Laufende Pflege wie Röhrichtschnitt und Böschungsmahd ist in der Regel ohne gesonderte Genehmigung möglich, solange sie im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung erfolgt.

Anders bei Eingriffen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Sedimententnahme, Veränderungen am Gewässerprofil oder die Anlage neuer Uferstrukturen können eine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern. Wir klären den Genehmigungsbedarf vorab mit der unteren Wasserbehörde und begleiten die Antragstellung.

Pflegeauflagen auf Ausgleichsflächen

Gewässer auf Ausgleichsflächen haben häufig Auflagen, die Zeitpunkte, Methoden und zulässige Eingriffstiefen festlegen. Werden sie nicht eingehalten, kann die Anerkennung der Maßnahme gefährdet sein. Wir arbeiten dort streng nach Pflegekonzept und dokumentieren jeden Einsatz für die Naturschutzbehörde.

Für wen wir Gewässer pflegen

Wasser- und Bodenverbände

Grabenunterhaltung als Auftragnehmer, mit Methoden, die Abflussfunktion und ökologische Funktion gleichermaßen berücksichtigen.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Pflege kommunaler Teiche, Regenrückhaltebecken und Gewässerränder, auch als Jahres- oder Rahmenvertrag.

Landwirte und Flächeneigentümer

Pflege von Söllen, Kleingewässern und Gräben auf landwirtschaftlichen Flächen, auf Wunsch abgestimmt auf Vertragsnaturschutz.

Naturschutzverbände und Stiftungen

Pflege von Amphibiengewässern und Naturschutzteichen, wenn eigene Kapazitäten fehlen.

Flächenagenturen und Poolträger

Gewässerpflege auf Kompensationsflächen nach Pflegekonzept, mit Berichten für die Behörde.

Weitere Leistungen in der Landschaftspflege

  • Gehölzpflege & Entbuschung

    Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.

  • Obstbaumpflege & Streuobstwiesen

    Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.

  • Wiesenpflege & Mahd

    Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.

  • Hecken- & Saumpflege

    Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.

  • Invasive Arten & Neophyten

    Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.

  • Flächenreinigung

    Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.

  • Pflegemanagement

    Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.

  • Monitoring & Dokumentation

    Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Pflege erhält einen Zustand, der grundsätzlich in Ordnung ist, und läuft als Dauerleistung. Sanierung stellt einen erheblich beeinträchtigten Zustand wieder her und ist ein Projekt mit Anfang und Ende. Madre Tierra bietet beides an.

Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September, also von Oktober bis Februar. Innerhalb der Sperrfrist ist ein Rückschnitt nur mit behördlicher Zulassung möglich.
In der Regel nicht, wenn er außerhalb der Sperrfrist und im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung erfolgt. In Schutzgebieten und auf Ausgleichsflächen können zusätzliche Auflagen gelten.
Die Sperrfrist des § 39 BNatSchG betrifft Röhricht und Gehölze, nicht die Böschungsmahd. Für sie gilt der Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Eine wechselseitige Mahd, bei der eine Seite stehen bleibt, schont Amphibien und Kleintiere deutlich.
Weil sie ein Symptom sind, keine Ursache. Sie entstehen bei hohem Nährstoffeintrag aus dem Umfeld. Solange dieser Eintrag anhält, kehren sie nach der Entnahme zurück.
Das kann der Fall sein, wenn sie über die ordnungsgemäße Unterhaltung hinausgeht. Wir klären den Genehmigungsbedarf vorab mit der unteren Wasserbehörde und begleiten die Antragstellung.
Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf naturschutzfachlicher Gewässerpflege für Verbände, Kommunen, Landwirte und Schutzflächen. Für Gartenteiche und Ziergewässer sind spezialisierte Teichpflegebetriebe besser geeignet.
Ja, mit dokumentierten Einsätzen und auf Wunsch regelmäßiger Berichterstattung an die zuständige Behörde.

Gewässer oder Graben in Pflege geben?

Beschreiben Sie uns kurz, um welches Gewässer es geht und ob Auflagen daran hängen. Wir machen Ihnen einen Vorschlag, wie die Pflege übers Jahr aussehen kann.