Obstbaumpflege und Streuobstwiesen in Brandenburg und Berlin

Ein hochstämmiger Obstbaum kann bei guter Pflege über hundert Jahre alt werden. Ohne Pflege wird er nach einigen Jahrzehnten dicht, trägt kaum noch und bricht irgendwann auseinander. Auf einer Streuobstwiese entscheidet deshalb nicht das Pflanzen über den Erfolg, sondern das, was danach kommt.

Madre Tierra schneidet, pflegt und erneuert Streuobstbestände für Kommunen, Naturschutzverbände, Landwirte und Flächeneigentümer, und zwar Baum und Wiese gemeinsam.

Warum Streuobstwiesen geschützt sind

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Zusammengenommen kommen dort rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten vor. Alte Hochstämme mit rauer Borke, Höhlen und Totholz bieten Fledermäusen, Höhlenbrütern, Wildbienen und holzbewohnenden Käfern Quartier, die extensiv genutzte Wiese darunter Heuschrecken, Wiesenblumen und Bodenbrütern.

In Brandenburg sind viele dieser Bestände mit der Intensivierung der Landwirtschaft verschwunden. Was übrig ist, ist heute rechtlich deutlich besser geschützt als noch vor wenigen Jahren.

Gesetzlich geschütztes Biotop seit 2022

Seit März 2022 sind Streuobstwiesen nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BNatSchG bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Der Schutz gilt unmittelbar durch das Gesetz, ohne dass die Fläche eigens ausgewiesen oder im Grundbuch vermerkt sein muss.

Wann eine Streuobstwiese als geschütztes Biotop gilt
Kriterium Anforderung
Baumform Überwiegend Hochstämme mit mindestens 1,60 m Stammhöhe
Bestandsgröße Nach Gesetzesbegründung mindestens 10 Bäume
Pflanzdichte Baumabstand in der Regel mindestens 8 m, höchstens 150 Bäume je Hektar
Nutzung Extensiv, ohne synthetische Pflanzenschutzmittel
Sorten Überwiegend regionaltypische Sorten

Die genauen Kriterien können durch Landesrecht und Verwaltungspraxis konkretisiert werden. Verboten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, also etwa eine Rodung ohne Genehmigung.

Bemerkenswert ist, was das Gesetz nicht regelt: Eine Pflicht zur Pflege besteht nicht. Wer eine Streuobstwiese einfach sich selbst überlässt, verstößt nicht gegen § 30. Er verliert sie nur, langsam, durch Vergreisung und Verbuschung. Genau dort setzt fachgerechte Pflege an.

Welcher Schnitt in welchem Alter

Obstbäume sind keine Waldbäume. Ohne Schnitt wachsen sie zu dicht, blühen schlechter und werden mit den Jahren bruchgefährdet. Welcher Eingriff richtig ist, hängt vom Alter und Zustand des Baumes ab.

Schnittmaßnahmen an hochstämmigen Obstbäumen
Schnitt Wann Ziel
Erziehungsschnitt Erste Jahre nach der Pflanzung Stabiles Kronengerüst aus Mitteltrieb und wenigen kräftigen Leitästen
Überwachungsschnitt Etwa ab dem sechsten Standjahr Krone licht und luftig halten, Fruchtholz verjüngen
Erhaltungsschnitt Ertragsfähige Altbäume Gleichgewicht zwischen Wuchs und Ertrag sichern
Verjüngungsschnitt Vergreiste, vernachlässigte Bäume Revitalisierung über mehrere Jahre, behutsam in Etappen

Wir arbeiten nach der Oeschberg-Methode, einer bewährten Schnitttechnik für Hochstämme mit offenem Kronengerüst aus wenigen starken Leitästen. Sie sorgt für gute Belüftung, senkt den Krankheitsdruck und verlängert Lebens- und Ertragszeit deutlich.

Schnittzeitpunkte

Kernobst wie Apfel, Birne und Quitte schneiden wir im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März, außerhalb starker Frostperioden. Steinobst wie Kirsche, Pflaume und Zwetschge schneiden wir im Sommer nach der Ernte, weil das Pilzinfektionen vorbeugt.

Pflegeschnitte an Obstbäumen sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch im Sommer zulässig. Die Sperrfrist dort betrifft Fällungen und starke Rückschnitte, nicht den schonenden Form- und Pflegeschnitt.

Vergreiste Altbäume

Auch stark vernachlässigte Bäume lassen sich oft noch retten, aber nicht in einem Durchgang. Ein zu starker Eingriff an einem alten Baum führt zu massivem Wasserschossbildung und schwächt ihn eher. Wir verteilen die Revitalisierung deshalb über mehrere Jahre.

Baum und Wiese gehören zusammen

Eine Streuobstwiese besteht aus zwei Elementen mit völlig unterschiedlichen Pflegeanforderungen: den Bäumen und der Wiese darunter. Wer nur die Bäume schneidet und die Wiese vergisst, verliert die Hälfte des ökologischen Werts.

Die Wiese pflegen wir nach den Grundsätzen extensiver Mahd: in der Regel zweimal jährlich, mit Abräumen des Mahdguts, ohne Dünger und ohne Herbizide. Wir mähen mit Balkenmäher oder Sense und stimmen die Termine auf Blühphasen und Bodenbrüter ab. Alternativ kommt eine extensive Beweidung in Frage, etwa mit Schafen.

Totholz, abgestorbene Äste und Baumhöhlen bleiben stehen, soweit sie keine Gefahr darstellen. Gerade die Höhlen alter Obstbäume sind für Steinkauz, Gartenrotschwanz und Fledermäuse oft die einzigen Quartiere weit und breit.

Lücken im Bestand schließen wir durch Nachpflanzungen, vorzugsweise mit alten regionalen Sorten. Das erhält nicht nur den Bestand, sondern auch die genetische Vielfalt, die auf modernen Plantagen längst verloren ist.

Die ausführliche Darstellung zur extensiven Mahd finden Sie unter Wiesenpflege und Mahd.

Neue Streuobstwiesen anlegen

Was bei Gehölzarbeiten rechtlich gilt
Regelung Inhalt
Sperrfrist § 39 Abs. 5 BNatSchG Fällungen, Rodungen und starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. September untersagt
Zulässig in der Sperrfrist Schonende Form- und Pflegeschnitte, Maßnahmen zur Verkehrssicherung
Ausnahmen Akute Gefahr, etwa nach Sturmschäden, oder behördliche Genehmigung
Artenschutz § 44 BNatSchG Gilt ganzjährig, auch innerhalb der Fällperiode
Baumschutz Berlin Landesweite Baumschutzverordnung, Laubbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt
Baumschutz Brandenburg Kommunale Baumschutzsatzungen, je nach Gemeinde unterschiedlich

Wir legen Streuobstwiesen neu an, auf Flächen Dritter oder auf eigenem Land. Verwendet werden ausschließlich hochstämmige Obstbäume auf starkwüchsigen Unterlagen, in der Regel alte regionale Sorten, die an Boden und Klima in Brandenburg angepasst sind.

Eine neu angelegte Streuobstwiese ist kein fertiges Biotop, sondern ein Versprechen auf eins. Die Bäume brauchen in den ersten Jahren regelmäßigen Erziehungsschnitt, Verbissschutz und in Trockenjahren Wässerung. Ohne diese Phase wird aus der Neuanlage nie eine echte Streuobstwiese.

Streuobstwiese als Ausgleichsmaßnahme

Die Neuanlage einer Streuobstwiese kann im Rahmen der Eingriffsregelung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme anerkannt werden, wenn sie nach naturschutzfachlichen Standards angelegt und dauerhaft gepflegt wird. Festsetzung und Bilanzierung liegen dabei bei Planungsbüro und Naturschutzbehörde. Wir übernehmen Pflanzung, Entwicklungspflege und Dokumentation. Mehr dazu unter Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.

Förderung

Streuobstwiesen werden in Brandenburg im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Welche Programme aktuell offen sind und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Wir legen die Flächen so an und pflegen sie so, dass sie den jeweiligen Förderanforderungen entsprechen.

Für wen wir Streuobstwiesen pflegen

Kommunen und Landkreise

Öffentliche Streuobstwiesen, Obstalleen und Streuobstbestände in Schutzgebieten, auch als mehrjähriger Pflegevertrag.

Naturschutzverbände und Vereine

Professioneller Pflegepartner für Streuobstprojekte, gerade wenn der Schnitt alter Bäume die Kapazitäten des Ehrenamts übersteigt.

Landwirte und Flächeneigentümer

Pflege von Beständen im Vertragsnaturschutz und Neuanlage nach Förderanforderungen.

Unternehmen mit Betriebsgelände

Anlage und Pflege einer Streuobstwiese als dauerhaftes Landschaftselement auf eigenen Flächen.

Weitere Leistungen in der Landschaftspflege

  • Gehölzpflege & Entbuschung

    Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.

  • Gewässerpflege

    Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.

  • Wiesenpflege & Mahd

    Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.

  • Hecken- & Saumpflege

    Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.

  • Invasive Arten & Neophyten

    Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.

  • Flächenreinigung

    Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.

  • Pflegemanagement

    Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.

  • Monitoring & Dokumentation

    Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

Häufige Fragen

Seit März 2022 sind Streuobstwiesen nach § 30 BNatSchG bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Ob eine konkrete Fläche darunter fällt, hängt vor allem davon ab, ob überwiegend Hochstämme mit mindestens 1,60 m Stammhöhe stehen, ob genug Bäume vorhanden sind und ob die Pflanzdichte locker genug ist. Im Zweifel klärt das die untere Naturschutzbehörde.
Nicht ohne Weiteres. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung eines geschützten Biotops führen können, sind verboten. Eine Rodung erfordert in der Regel eine Ausnahme oder Befreiung durch die Naturschutzbehörde.
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Ohne Pflege vergreisen die Bäume aber, die Wiese verbuscht, und die Fläche verliert über die Jahre ihren Wert. Wer die Streuobstwiese erhalten will, kommt um regelmäßige Pflege nicht herum.
Eine bewährte Schnitttechnik für hochstämmige Obstbäume, die ein stabiles, offenes Kronengerüst aus wenigen starken Leitästen aufbaut. Sie verbessert die Belüftung der Krone, senkt den Krankheitsdruck und verlängert Lebens- und Ertragszeit des Baumes deutlich.
Kernobst im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März außerhalb starker Fröste, Steinobst im Sommer nach der Ernte. Schonende Pflegeschnitte sind dabei auch innerhalb der Sperrfrist des § 39 BNatSchG zulässig.
Oft ja, aber nicht in einem Durchgang. Ein zu starker Eingriff führt zu massiver Wasserschossbildung und schwächt den Baum. Die Revitalisierung wird deshalb über mehrere Jahre verteilt.
Ja, wenn sie mit Hochstämmen regionaler Sorten nach naturschutzfachlichen Standards angelegt, dauerhaft extensiv gepflegt und dokumentiert wird. Die Festsetzung trifft die Naturschutzbehörde, wir übernehmen Pflanzung, Entwicklungspflege und Dokumentation.
Ja. Baum und Wiese werden gemeinsam gepflegt, die Wiese extensiv mit Balkenmäher oder Sense, mit Abräumen des Mahdguts und ohne Dünger.

Streuobstbestand, der Pflege braucht?

Sagen Sie uns, wo die Fläche liegt und in welchem Zustand die Bäume sind. Wir schauen sie uns an und machen Ihnen einen Vorschlag für Schnitt und Pflege über die nächsten Jahre.