Gehölzpflege, Entbuschung und Entkusselung in Brandenburg
Gehölze zu pflegen heißt manchmal, sie zu erhalten, und manchmal, sie zu entfernen. Eine alte Kopfweide braucht regelmäßigen Schnitt, damit sie nicht auseinanderbricht. Ein Trockenrasen braucht das Gegenteil: Jeder aufkommende Strauch muss raus, sonst verschwinden in wenigen Jahren genau die Arten, wegen derer die Fläche geschützt ist.
Madre Tierra übernimmt beides, in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, mit einem Blick dafür, welcher Eingriff auf welcher Fläche der richtige ist.
Gehölzpflege: Bäume und Bestände erhalten
Bei der Gehölzpflege steht der Erhalt im Vordergrund. Bäume werden nach Vitalität, Standort und ökologischer Funktion beurteilt, nicht pauschal zurückgeschnitten.
Kronenpflege und Totholz
Entnahme von Totholz, wo es die Verkehrssicherheit erfordert, und bewusster Erhalt von Totholz, wo es keine Gefahr darstellt. Abgestorbene Äste sind Lebensraum für holzbewohnende Käfer, Pilze und Höhlenbrüter, und auf Naturschutzflächen gehört ihr Erhalt zur fachgerechten Pflege.
Alleen und Baumreihen
Pflegeschnitte an Straßen- und Feldwegalleen nach Pflegeplan. Brandenburg hat eines der dichtesten Alleennetze Deutschlands, und viele dieser Bestände sind überaltert und brauchen regelmäßige, schonende Pflege.
Kopfweiden und Kopfbäume
Traditionelle Gehölzformen, die nur durch regelmäßigen Rückschnitt erhalten bleiben. Ohne Schnitt werden die Kronen zu schwer und brechen auseinander. Kopfweiden gehören mit ihren Höhlungen zu den wertvollsten Strukturen der Kulturlandschaft.
Feldgehölze und Gehölzbestände
Abschnittsweise Pflege, damit immer ein Teil des Bestands als Rückzugsraum erhalten bleibt.
Für Hecken und Säume haben wir eine eigene Seite unter Hecken- und Saumpflege.
Entbuschung und Entkusselung: Offenland offen halten
Viele der wertvollsten Lebensräume in Brandenburg sind Offenland: Trockenrasen, Sandmagerrasen, Heiden, Feuchtwiesen und Moore. Sie alle haben eines gemeinsam. Ohne Pflege wachsen sie zu.
Diesen Prozess nennt man Sukzession. Zuerst kommen einzelne Sträucher, dann Jungbäume, und innerhalb von zehn bis zwanzig Jahren steht dort ein Vorwald. Mit ihm verschwinden die licht- und wärmeliebenden Arten, die das Offenland ausmachen: Heidekraut, Orchideen, Zauneidechsen, Heuschrecken, Bodenbrüter.
| Maßnahme | Ziel | Typische Flächen |
|---|---|---|
| Gehölzpflege | Gehölze erhalten und in ihrer Funktion stärken | Alleen, Baumreihen, Feldgehölze, Kopfweiden |
| Entbuschung | Gehölzaufwuchs entfernen, Offenland wiederherstellen | Trockenrasen, Magerrasen, Feuchtwiesen, Grünlandbrachen |
| Entkusselung | Junge Kiefern und Birken entfernen, Moor und Heide offen halten | Moore, Heiden, ehemalige militärische Übungsflächen |
Entbuschung
Bei der Entbuschung wird aufkommender Gehölzaufwuchs aus Offenlandflächen entfernt, je nach Ausgangslage motormanuell mit Freischneider und Motorsäge oder mit Maschinen. Wo es der Boden zulässt und die Arten es erfordern, wird mit Wurzel gerodet.
Der wichtigste Punkt dabei ist die Nachpflege. Viele Gehölze reagieren auf den Abschnitt mit kräftigem Stockausschlag und treiben aus der Wurzel neu aus. Eine einmalige Entbuschung ohne Folgepflege bringt in vielen Fällen nach zwei, drei Jahren einen dichteren Bestand als vorher. Wir planen deshalb immer die Nachpflege mit, häufig in Kombination mit Mahd oder Beweidung.
Entkusselung
Als Kusseln bezeichnet man junge, meist kümmerliche Kiefern und Birken, die auf Mooren und Heiden aufwachsen. Entkusselung ist ihr gezieltes Entfernen.
In Mooren geht es dabei um mehr als Optik. Birken und Kiefern entziehen dem Moorkörper Wasser und beschleunigen damit die Austrocknung. Ein entkusseltes Moor bleibt nasser, und ein nasses Moor speichert Kohlenstoff, statt ihn freizusetzen.
Moorböden sind in der Regel nicht befahrbar. Entkusselung ist deshalb oft Handarbeit, und das Schnittgut muss von der Fläche getragen werden, damit es dort keine Nährstoffe freisetzt.
Sonderfall Robinie
Die Robinie ist in Brandenburg weit verbreitet und reagiert auf Abschnitt mit massenhaftem Wurzelaustrieb. Auf Trockenrasen, die sie zusätzlich durch Stickstoffanreicherung schädigt, wird sie deshalb meist über Ringeln zurückgedrängt, also das gezielte Entfernen eines Rindenstreifens, das den Baum über ein bis zwei Jahre absterben lässt. Mehr dazu unter Invasive Arten und Neophyten.
Biotopbäume: Wenn ein alter Baum mehr ist als ein Problem
Ein Baum mit Höhlen, Spalten, Rissen oder abgestorbenen Ästen ist aus ökologischer Sicht kein Pflegefall, sondern ein Lebensraum. Solche Biotopbäume beherbergen Fledermäuse, Höhlenbrüter, Hornissen und holzbewohnende Käfer, von denen viele streng geschützt sind.
Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Bevor ein solcher Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten wird, muss deshalb geklärt werden, ob er besetzt ist und ob eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich wird.
Die Folgen eines Verstoßes sind erheblich: Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bei vorsätzlicher Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Arten auch als Straftat. Verantwortlich ist dabei nicht nur, wer die Säge führt, sondern auch, wer den Auftrag gibt.
Wir beurteilen Bäume vor jedem Eingriff auf solche Strukturen. Wenn wir artenschutzrechtlich relevante Merkmale finden, sagen wir das vor der Maßnahme und nicht danach. Eine Ausnahmegenehmigung beantragt der Eigentümer bei der zuständigen Naturschutzbehörde, wir liefern dafür die fachliche Einschätzung.
Fällfristen und Baumschutz
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Sperrfrist § 39 Abs. 5 BNatSchG | Fällungen, Rodungen und starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. September untersagt |
| Zulässig in der Sperrfrist | Schonende Form- und Pflegeschnitte, Maßnahmen zur Verkehrssicherung |
| Ausnahmen | Akute Gefahr, etwa nach Sturmschäden, oder behördliche Genehmigung |
| Artenschutz § 44 BNatSchG | Gilt ganzjährig, auch innerhalb der Fällperiode |
| Baumschutz Berlin | Landesweite Baumschutzverordnung, Laubbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt |
| Baumschutz Brandenburg | Kommunale Baumschutzsatzungen, je nach Gemeinde unterschiedlich |
Zwei Punkte werden in der Praxis regelmäßig übersehen.
Erstens gilt der Artenschutz auch im Winter. Wer eine Fällung zwischen Oktober und Februar plant, ist damit von der Sperrfrist befreit, aber nicht von § 44. Fledermäuse überwintern in Baumhöhlen, und ein Winterquartier steht genauso unter Schutz wie eine Wochenstube.
Zweitens unterscheiden sich die Baumschutzsatzungen in Brandenburg erheblich, bei Schwellenwerten, Messhöhen und geschützten Arten. Wir klären vor jeder Maßnahme, welche Satzung gilt und ob eine Genehmigung nötig ist.
Für Entbuschung und Entkusselung gilt die Sperrfrist ebenso, weil auch dabei Gehölze abgeschnitten werden. Die Arbeiten fallen deshalb in die Zeit von Oktober bis Februar.
Für wen wir arbeiten
Naturschutzverbände und Stiftungen
Entbuschung von Trockenrasen und Heiden, Entkusselung von Mooren, Pflege von Kopfweidenbeständen auf Schutzflächen, auf denen eigene Kapazitäten fehlen.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Pflege von Alleen, Baumreihen und kommunalen Gehölzbeständen, auch als mehrjähriger Rahmenvertrag.
Landwirte und Flächeneigentümer
Pflege von Feldgehölzen und Kopfweiden, Entbuschung verbrachender Grünlandflächen, auf Wunsch abgestimmt auf Vertragsnaturschutz.
Flächenagenturen und Poolträger
Gehölzpflege und Offenhaltung auf Kompensationsflächen über die gesamte Verpflichtungsdauer, mit Dokumentation.Für Ersatzpflanzungen nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid siehe Ersatzpflanzungen.
Weitere Leistungen in der Landschaftspflege
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Obstbaumpflege & Streuobstwiesen
Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.
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Gewässerpflege
Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.
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Wiesenpflege & Mahd
Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Pflegemanagement
Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.

