Landschaftspflege in Brandenburg und Berlin
Eine Fläche zu pflegen heißt nicht, sie ordentlich aussehen zu lassen. Auf Schutzflächen, Streuobstwiesen, Gewässerrändern und extensivem Grünland entscheidet die Pflege darüber, ob der ökologische Zustand erhalten bleibt oder über Jahre abrutscht.
Madre Tierra übernimmt die ökologische Pflege solcher Flächen für Kommunen, Betriebe, Landwirte und Flächeneigentümer in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, mit Methoden und Terminen, die zum Schutzzweck passen und nicht nur zum Maschinenplan.
Landschaftspflege ist nicht Grünflächenpflege
Viele Betriebe verwenden beide Begriffe synonym. Der Unterschied ist aber erheblich, und er zeigt sich an jeder einzelnen Maßnahme.
Grünflächenpflege arbeitet nach Intervallen und misst ihren Erfolg am Erscheinungsbild. Rasen kurz, Hecke in Form, Beet frei von Beikraut. Das ist für Repräsentationsflächen völlig richtig.
Landschaftspflege arbeitet nach dem Zustand der Fläche und misst ihren Erfolg am ökologischen Ergebnis. Ein Gehölz wird nach Vitalität und Standort beurteilt, nicht pauschal zurückgeschnitten. Eine Wiese wird so gemäht, dass Insekten und Bodenbrüter die Maßnahme überstehen. Ein Gewässerrand bleibt strukturreich, auch wenn er dadurch weniger aufgeräumt wirkt.
Für Flächen mit Schutzstatus, Pflegeauflage oder naturschutzfachlichem Ziel ist das kein Qualitätsmerkmal, sondern Voraussetzung. Eine Fläche, die nach Standardverfahren gepflegt wird, verliert genau die Eigenschaften, wegen derer sie unter Schutz steht.
Welche Fristen wirklich gelten
Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig, der in der Praxis viel Verwirrung stiftet: Es gibt kein pauschales Verbot, zwischen dem 1. März und dem 30. September in der Landschaft zu arbeiten. Gäbe es das, wäre weder Landwirtschaft noch Landschaftspflege in den Sommermonaten möglich.
| Grundlage | Betrifft | Zeitraum |
|---|---|---|
| § 39 Abs. 5 BNatSchG | Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen | 1. März bis 30. September gesperrt |
| § 39 Abs. 5 BNatSchG | Röhrichte zurückschneiden | 1. März bis 30. September gesperrt |
| § 39 Abs. 5 BNatSchG | Abbrennen der Bodendecke, erhebliche Beeinträchtigung nicht bewirtschafteter Flächen | Ganzjährig untersagt, Erheblichkeitsschwelle |
| § 44 BNatSchG | Töten, Stören und Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten | Ganzjährig, praktisch relevant in der Brutzeit |
| Pflegeauflage im Bescheid | Mahdtermine, Schnitthäufigkeit, teils Technik | Wie festgesetzt, geht allem anderen vor |
Die Wiesenmahd steht in dieser Aufstellung bewusst nicht als gesperrte Maßnahme. Für sie gilt kein Kalenderverbot, sondern der Artenschutz nach § 44 BNatSchG und, wo vorhanden, die konkrete Pflegeauflage. In der Praxis heißt das: Der Mahdtermin richtet sich nach dem Bestand auf der Fläche, nicht nach einem Datum.
Wir prüfen vor jedem Einsatz, welche dieser Grundlagen greift. Auf Flächen mit Vorkommen bodenbrütender Arten stimmen wir den ersten Schnitt auf die Brutzeit ab, statt uns auf ein Kalenderdatum zu verlassen.
Unsere Leistungen im Überblick
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Gehölzpflege & Entbuschung
Pflege von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzbeständen, dazu Entbuschung und Entkusselung auf Offenlandflächen.
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Obstbaumpflege & Streuobstwiesen
Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Hochstämmen, Nachpflanzung alter Sorten, Pflege der Wiesenfläche darunter.
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Gewässerpflege
Laufende Unterhaltung von Teichen, Gräben, Kleingewässern und Uferstreifen mit Rücksicht auf die Ufervegetation.
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Wiesenpflege & Mahd
Extensive Mahd mit Balkenmäher, Abräumen des Mahdguts und Pflegeregime, die zum Zielbestand passen.
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Hecken- & Saumpflege
Abschnittsweiser Heckenschnitt, Pflege und Neuanlage von Säumen und Feldgehölzen mit heimischen Arten.
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Invasive Arten & Neophyten
Zurückdrängen von Staudenknöterich, Riesenbärenklau und anderen invasiven Arten, inklusive fachgerechter Entsorgung.
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Flächenreinigung
Beräumung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Grünflächen, auch nach illegaler Müllablagerung.
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Pflegemanagement
Pflegepläne, feste Intervalle und durchgehende Betreuung für Flächen im Dauervertrag.
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Monitoring & Dokumentation
Entwicklungsdokumentation, Fortschrittsberichte und Luftbildaufnahmen per Drohne als Nachweis gegenüber Behörden.
Für wen wir pflegen
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Straßenbegleitgrün, Parkflächen, Gewässerränder und kommunale Schutzflächen. Wir kennen die naturschutzrechtlichen Vorgaben und planen die Einsätze entsprechend, auch im Rahmen von Ausschreibungen und mehrjährigen Rahmenverträgen.
Landwirte und Flächeneigentümer
Streuobstwiesen, extensives Grünland, Feldgehölze und Gewässerrandstreifen. Auf Wunsch abgestimmt auf die Anforderungen von Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen.
Flächenagenturen und Poolträger
Laufende Pflege auf Pool- und Kompensationsflächen über die gesamte Verpflichtungsdauer, mit Nachweisen für Ihre Berichtspflicht.
Betriebe und Wohnungsgesellschaften
Außenflächen, die mehr sein sollen als Abstandsgrün, mit Pflegeverträgen über festgelegte Leistungen und Intervalle.
Naturschutzverbände und Stiftungen
Pflege von Schutzflächen, auf denen eigene Kapazitäten fehlen, etwa Entbuschung auf Trockenrasen oder Mahd auf Feuchtwiesen.
Wo wir arbeiten
Unser Betriebssitz liegt in Kremmen, rund 40 Kilometer nordwestlich von Berlin. Regelmäßig im Einsatz sind wir im Havelland, in Oberhavel, der Uckermark, der Prignitz, im Fläming, im Barnim, in Oder-Spree, im Berliner Umland, in der Mecklenburgischen Seenplatte und in der Altmark.
Pflege oder Kompensation?
Die Leistungen auf dieser Seite sind laufende Pflege: Sie erhalten einen Zustand, der grundsätzlich in Ordnung ist, und sie laufen als Dauerleistung oder im Jahresvertrag.
Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen, die aus einem Bauvorhaben entstehen. Wenn eine Fläche im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzt wurde, wenn eine Auflage aus einem Genehmigungsbescheid vorliegt oder wenn ein Zustand erst hergestellt werden muss, finden Sie das unter Ausgleich und Kompensation.
Beides greift ineinander: Eine Ausgleichsfläche braucht nach der Herstellung dauerhafte Pflege, und die übernehmen wir ebenfalls.

