Habitatentwicklung in Brandenburg und Berlin

Wenn ein Bauvorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten beseitigt, reicht es nicht, irgendwo Ersatz zu schaffen. Der Ersatz muss fachlich passen, räumlich im Zusammenhang liegen und vor allem eines sein: rechtzeitig fertig und funktionsfähig, bevor der Eingriff beginnt.

Madre Tierra legt diese Habitatstrukturen an, in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, und dokumentiert Fertigstellung und Funktionsfähigkeit so, dass sie im Verfahren belastbar sind.

Warum Flächenschutz allein nicht reicht

Brandenburg gehört zu den artenreichsten Bundesländern, und selbst in Berlin sind mehrere zehntausend Tierarten und über zweitausend Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen. Trotzdem gehen Bestände zurück, und das liegt selten an fehlenden Schutzgebieten. Es liegt am Zustand der Lebensräume und daran, dass sie nicht mehr zusammenhängen.

Der Biotopverbund ist deshalb neben dem Flächenschutz das zentrale Instrument. Bestehende Lebensräume werden erhalten, neue geschaffen und über Säume, Korridore und Trittsteine verbunden. Entscheidend ist dabei ein Punkt, den viele unterschätzen: Auch kleine Strukturen wirken. Ein Totholzhaufen am Rand einer Ackerfläche, ein Kleingewässer auf einem Firmengelände oder eine Trockenmauer können die Lücke schließen, an der eine Population sonst abreißt.

Genau diese Strukturen setzen wir um.

CEF-Maßnahmen: Was das Artenschutzrecht verlangt

Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Das betrifft Vogelnester, Fledermausquartiere, Amphibienlaichgewässer, Reptilienhabitate und vieles mehr, und es gilt unabhängig davon, ob der Eingriff sonst genehmigt ist.

Es gibt allerdings einen Weg, der in der Praxis fast immer beschritten wird: Bleibt die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang gewahrt, liegt kein Verstoß vor. Genau dafür stehen CEF-Maßnahmen. Die Abkürzung steht für „continuous ecological functionality“, auf Deutsch meist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme oder Funktionserhaltungsmaßnahme bezeichnet.

Drei Maßnahmentypen im Vergleich
Typ Rechtsgrundlage Zeitpunkt Zweck
CEF-Maßnahme § 44 Abs. 5 BNatSchG Wirksam vor dem Eingriff Ökologische Funktion der Lebensstätte durchgehend erhalten
FCS-Maßnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG Begleitend zum Eingriff Erhaltungszustand der Population sichern, bei Ausnahmegenehmigung
Ausgleichsmaßnahme §§ 13 bis 15 BNatSchG In der Regel nach dem Eingriff Beeinträchtigte Funktionen von Natur und Landschaft kompensieren

Der praktisch wichtigste Unterschied steckt in der Spalte Zeitpunkt. Eine CEF-Maßnahme muss zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht nur hergestellt, sondern bereits wirksam sein. Ein Ersatzlebensraum, der erst in drei Jahren funktioniert, erfüllt die Anforderung nicht, wenn im nächsten Frühjahr gebaut wird.

Genau daran scheitern Zeitpläne regelmäßig. Wer eine Baugenehmigung erwartet und erst dann an die Habitatmaßnahmen denkt, verliert Zeit, die sich nicht aufholen lässt, weil Vegetationsperioden nicht beschleunigt werden können.

Welche Strukturen wie schnell wirken

Welche Maßnahme erforderlich ist, legt das Artenschutzgutachten fest. Für die Terminplanung ist entscheidend, wie lange eine Struktur bis zur Funktionsfähigkeit braucht.

Habitatstrukturen, Zielarten und Zeit bis zur Wirksamkeit
Struktur Zielarten Wirksam nach
Nisthilfen und Fledermauskästen Höhlenbrüter, Gebäudebrüter, Fledermäuse Erste Saison möglich
Totholzhaufen und Stangenholz Holzkäfer, Solitärbienen, Kleinsäuger Erste bis zweite Saison
Lesesteinhaufen und Trockenmauern Reptilien, Wildbienen, Kleinsäuger Erste bis zweite Saison
Offene Sandstellen Erdnistende Wildbienen, Reptilien Erste bis zweite Saison
Kleingewässer und Pioniergewässer Amphibien, Libellen, Wasserinsekten Zweite bis dritte Saison
Hecken und Gehölzsäume Heckenbrüter, Kleinsäuger, Insekten Mehrere Jahre
Sandmagerrasen Spezialisierte Insekten, Reptilien Mehrere Jahre

Diese Werte sind Erfahrungswerte und ersetzen keine Einschätzung des Gutachters. Sie zeigen aber, warum die Reihenfolge im Projekt entscheidend ist: Strukturen mit langer Anlaufzeit gehören an den Anfang, nicht ans Ende.

Die artspezifischen Hintergründe zu den einzelnen Gruppen behandeln wir ausführlich im Bereich Artenschutz, unter anderem zu Wildbienen, Amphibien und Nisthilfen.

Wie wir Habitatmaßnahmen umsetzen

Wir steigen ein, sobald das Artenschutzgutachten vorliegt oder die Auflage im Bescheid steht. Zuerst prüfen wir, ob sich die festgelegten Strukturen auf der vorgesehenen Fläche tatsächlich herstellen lassen, denn Standortbedingungen wie Exposition, Boden und Wasserhaushalt entscheiden über die Funktionsfähigkeit mit.

Dann planen wir den Ablauf rückwärts vom geplanten Eingriffstermin. Strukturen mit langer Anlaufzeit zuerst, Nisthilfen und schnell wirksame Elemente zuletzt. Wo eine Frist nicht mehr zu halten ist, sagen wir das, bevor gebaut wird, und nicht danach.

Die Umsetzung erfolgt mit Material, das zum Standort passt: gebietseigenes Pflanzgut, Totholz aus der Region, Substrate ohne Nährstoffüberschuss. Bei Nisthilfen achten wir auf Bauweisen, die tatsächlich angenommen werden, statt auf Baumarktware.

Jede Maßnahme wird mit Standort, Ausführung und Datum dokumentiert. Bei der Abnahme arbeiten wir mit dem beauftragten Artenschutzbüro zusammen und stellen die Unterlagen bereit, die für den Nachweis der Fertigstellung benötigt werden.

Auf Wunsch übernehmen wir die Funktionskontrolle und Pflege über die Zeit, in der die Maßnahme wirksam bleiben muss. Eine Nisthilfe ohne Reinigung und ein Kleingewässer ohne Entlandung verlieren ihre Funktion innerhalb weniger Jahre.

Gutachten, artenschutzrechtliche Prüfung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen sind Aufgabe von Artenschutzbüros und Genehmigungsbehörde. Wir sind der Umsetzungsbetrieb, kein Planungsbüro.

Für wen wir Habitate anlegen

Bauträger und Vorhabenträger

Umsetzung der im Gutachten festgelegten CEF- und Ausgleichsmaßnahmen, mit einem Zeitplan, der zum Bauablauf passt, und Nachweisen für die Genehmigungsbehörde.

Artenschutzbüros und Landschaftsplanungsbüros

Ausführung Ihrer Festlegungen, mit Rückmeldung, wenn eine Struktur am vorgesehenen Standort fachlich nicht funktionieren wird.

Infrastruktur- und Energieprojekte

Habitatmaßnahmen entlang von Trassen und an Freiflächenanlagen, häufig verteilt über mehrere Standorte und Zuständigkeitsbereiche.

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Habitatstrukturen im Rahmen der Bauleitplanung sowie auf kommunalen Flächen als Beitrag zum Biotopverbund.

Wenn Sie ohne gesetzliche Verpflichtung Lebensräume schaffen möchten, etwa auf einem Firmengelände oder im eigenen Garten, ist der Bereich Artenschutz der passendere Einstieg.

Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation

  • Ersatzpflanzungen

    Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.

  • Blühstreifen anlegen

    Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.

  • Mahd auf Ausgleichsflächen

    Mosaikmahd mit Balkenmäher, konsequentes Abräumen des Mahdguts und Mahdgutübertragung auf artenarme Empfängerflächen.

  • Gewässersanierung

    Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.

  • Ausgleichsflächenentwicklung

    Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.

  • Ausgleichsmaßnahmen umsetzen

    Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.

  • Eigene Ausgleichsflächen

    Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.

  • Beratung und Prozessbegleitung

    Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

Häufige Fragen

CEF steht für continuous ecological functionality. Gemeint sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, die sicherstellen, dass die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang durchgehend erhalten bleibt. Sie müssen zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits wirksam sein.
CEF-Maßnahmen verhindern, dass ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG überhaupt eintritt, und müssen vor dem Eingriff wirken. FCS-Maßnahmen kommen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zum Tragen und sollen den Erhaltungszustand der Population sichern. Sie dürfen begleitend zum Eingriff umgesetzt werden.
Ausgleichsflächenentwicklung wertet eine ganze Fläche auf, etwa Acker zu extensivem Grünland. Habitatentwicklung ist artspezifisch und kleinteiliger: konkrete Strukturen für bestimmte Arten, oft auf Teilflächen innerhalb eines größeren Konzepts.
Bei Bauvorhaben das Artenschutzbüro im Gutachten und die Genehmigungsbehörde im Bescheid. Wir setzen die festgelegten Maßnahmen um und erstellen keine Gutachten.
Das hängt stark von der Struktur ab. Nisthilfen können bereits in der ersten Saison bezogen werden, Kleingewässer werden von Amphibien häufig im zweiten oder dritten Jahr angenommen, Sandmagerrasen und Hecken brauchen mehrere Jahre. Bei CEF-Maßnahmen ist das der kritische Punkt der Terminplanung.
Ja. Ein Totholzhaufen, ein Steinhaufen oder eine Nisthilfe kann als Trittstein im Biotopverbund entscheidend sein. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern ob die Struktur zur Zielart und zum Standort passt.
Auf Wunsch ja. Nisthilfen brauchen regelmäßige Reinigung, Kleingewässer Entlandung, offene Sandstellen gelegentliche Freistellung. Ohne diese Pflege verlieren die Strukturen innerhalb weniger Jahre ihre Funktion, und das kann bei einer verpflichtenden Maßnahme relevant werden.
Ja. Auf eigenen Flächen in Brandenburg setzen wir Habitatmaßnahmen um, die als vorgezogene Maßnahmen zugeordnet werden können.

Artenschutzgutachten liegt vor?

Schicken Sie uns die festgelegten Maßnahmen und Ihren geplanten Baubeginn. Wir sagen Ihnen, welche Strukturen bis dahin wirksam sein können und welche nicht.