Mahd auf Ausgleichs- und Naturschutzflächen in Brandenburg und Berlin
Eine Ausgleichsfläche wird nicht dadurch wertvoll, dass sie gemäht wird, sondern dadurch, wie und wann. Termin, Technik, Schnitthöhe und der Umgang mit dem Mahdgut entscheiden darüber, ob sich der angestrebte Zielzustand tatsächlich einstellt oder ob die Fläche über Jahre in dieselbe artenarme Ausgangslage zurückfällt.
Madre Tierra führt Mahdmaßnahmen auf Ausgleichs-, Kompensations- und Naturschutzflächen durch, in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, und dokumentiert sie so, dass sie bei der Abnahme Bestand haben.
Warum Standardmahd auf Ausgleichsflächen scheitert
Drei Fehler treten in der Praxis immer wieder auf, und jeder einzelne kann die Anerkennung einer Maßnahme gefährden.
Die ganze Fläche auf einmal
Wer eine Fläche in einem Durchgang mäht, nimmt Insekten, Vögeln, Amphibien und Kleinsäugern gleichzeitig Nahrung, Deckung, Brutplätze und Überwinterungsmöglichkeiten. Auf einer Fläche, deren Zweck ausdrücklich der Artenschutz ist, ist das kontraproduktiv.
Die falsche Technik
Rotationsmäher und Schlegelmulcher erfassen nahezu alle Kleintiere in der Fläche und töten sie. Bei einer Maßnahme, die einen Eingriff kompensieren soll, ist das schwer zu rechtfertigen.
Mahdgut liegen lassen
Verbleibendes Mahdgut verrottet und gibt seine Nährstoffe an den Boden zurück. Die Fläche wird nährstoffreicher statt magerer, und genau das ist bei den meisten Kompensationszielen das Gegenteil des Gewünschten.
Konkurrenzstarke Pionierarten wie Brennnessel, Ampfer und Distel breiten sich unter diesen Bedingungen stark aus. Diese Arten sind ökologisch keineswegs wertlos, sie sind wichtige Raupenfutterpflanzen und Nektarquellen. Auf einer Fläche, die artenreiches Magergrünland werden soll, verdrängen sie jedoch genau die konkurrenzschwachen Arten, auf die es ankommt.
Mosaikmahd
Mosaikmahd, auch Staffelmahd genannt, ist die zeitlich und räumlich versetzte Mahd einer Fläche. Statt alles auf einmal zu mähen, bleiben einzelne Streifen oder Inseln stehen und werden erst gemäht, wenn die zuvor bearbeiteten Bereiche wieder ausreichend Deckung bieten.
Auf der Fläche entsteht dadurch dauerhaft ein Nebeneinander verschiedener Entwicklungsstadien: kurz gemähte, nachwachsende und ungemähte Bereiche. Insekten, Heuschrecken, Wildbienen und Vögel finden zu jedem Zeitpunkt Nahrung und Rückzugsraum.
Als Richtwert bleibt ein Viertel bis ein Drittel der Fläche jährlich wechselnd ungemäht, einzelne Altgrasstreifen können bis zu zwei Jahre stehen bleiben. Das konkrete Mahdmuster planen wir nach Flächengröße, Artenvorkommen und den Vorgaben aus der Pflegeauflage.
Die Details, an denen es hängt
Schnitthöhe. Ab etwa 10 Zentimetern werden Insekten deutlich geschont, ab 14 Zentimetern verbessern sich die Überlebenschancen von Amphibien und anderen Kleintieren spürbar. Wir halten diese Mindesthöhen ein.
Technik. Balkenmäher und Sense arbeiten faunenschonend. Der Balkenmäher schneidet mit einem pendelnden Messerbalken, ohne Tiere zu erfassen und auszuwerfen. Die Sense schont am stärksten, ist aber nur auf kleineren Flächen praktikabel. Rotationsmäher und Mulcher setzen wir auf Naturschutzflächen nicht ein.
Mahdrichtung. Von außen nach innen zu mähen treibt Tiere in eine immer kleinere Restfläche und schließt sie dort ein. Wir mähen so, dass ein Fluchtweg in ungemähte Bereiche offen bleibt.
Mahdgut. Wird abgeräumt und abtransportiert. Das ist der einzige Weg, dem Boden über die Jahre Nährstoffe zu entziehen und die Fläche in Richtung des angestrebten Zielzustands zu entwickeln.
Mahdgutübertragung: Artenreichtum aktiv herstellen
Mahdgutübertragung ist eine der wirksamsten Methoden, um seltene Pflanzenarten auf einer verarmten Fläche anzusiedeln, und sie wird in der Praxis noch selten genutzt.
Dabei wird frisch gemähtes Material von einer artenreichen Spenderfläche auf die Empfängerfläche aufgebracht. Im Mahdgut befinden sich reife Samen, die sich dort etablieren. Der entscheidende Vorteil gegenüber einer Ansaat: Übertragen wird die tatsächliche lokale Artenzusammensetzung, nicht eine Handelsmischung. Das ist genau das, was Naturschutzbehörden unter gebietseigen verstehen.
Damit es funktioniert, müssen drei Bedingungen zusammenkommen. Die Spenderfläche muss die Zielarten in ausreichender Menge führen, das Mahdgut muss frisch und zeitnah übertragen werden, und die Empfängerfläche muss so vorbereitet sein, dass die Samen Bodenschluss bekommen.
Das Verfahren ist von Naturschutzbehörden anerkannt und kann als Bestandteil einer Kompensationsmaßnahme dokumentiert werden. Wir setzen es gezielt dort ein, wo auf einer Ausgleichsfläche artenreiches Grünland entstehen soll.
Welche Fristen tatsächlich gelte
Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: Ein pauschales gesetzliches Mahdverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September gibt es nicht. Die bekannte Sperrfrist in § 39 BNatSchG betrifft Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte, nicht die Wiesenmahd.
Für Wiesenflächen greift dieselbe Vorschrift nur über das Verbot, nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt werden. Das ist eine Erheblichkeitsschwelle, die im Einzelfall zu beurteilen ist, und keine feste Frist.
Was tatsächlich zählt, sind zwei andere Grundlagen:
Die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG. Sie gelten ganzjährig und untersagen unter anderem, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Für die Mahd ist das vor allem bei bodenbrütenden Vogelarten relevant, deren Gelege in der Vegetation liegen und bei einer Mahd zur falschen Zeit verloren gehen.
Die Pflegeauflage im Bescheid. Für Ausgleichsflächen, Schutzgebiete und Vertragsnaturschutzflächen sind Mahdtermine, Schnitthäufigkeit und teils auch die Technik konkret festgesetzt. Diese Vorgaben sind verbindlich und gehen jeder allgemeinen Regel vor.
Wir prüfen beide vor der Terminplanung. Auf Flächen mit Vorkommen bodenbrütender Arten stimmen wir den ersten Schnitt auf die Brutzeit ab, statt sich auf ein Kalenderdatum zu verlassen.
Förderung für naturschutzorientierte Mahd
Brandenburg fördert im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Offenland Mahdverfahren, die über die landwirtschaftliche Standardpflege hinausgehen, darunter den Einsatz von Balkenmähwerken, Mosaik- und Staffelmahd sowie das ein- und überjährige Stehenlassen von Schonflächen. Zusätzlich gibt es kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, bei denen sich Betriebe zusammenschließen und gemeinsame Naturschutzziele für einen Flächenverbund festlegen.
Welche Programme aktuell offen sind und welche Bedingungen daran hängen, erfahren Sie beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Wir übernehmen die fachgerechte Umsetzung der Mahdmaßnahmen.
Für wen wir mähen
Bauträger und Vorhabenträger
Mahd als festgesetzte Kompensationsmaßnahme, inklusive Entwicklungspflege über die Unterhaltungsfrist und Dokumentation für die Abnahme.
Landschaftsplanungsbüros
Umsetzung Ihres Pflegekonzepts, mit Rückmeldung, wenn ein festgesetzter Mahdtermin auf der konkreten Fläche artenschutzrechtlich problematisch wird.
Flächenagenturen und Poolträger
Laufende Mahd auf Pool- und Kompensationsflächen, mit Nachweisen für Ihre Berichtspflicht gegenüber der Naturschutzbehörde.
Eigentümer von Ausgleichsflächen
Umsetzung der Pflegeauflagen, die mit der Fläche verbunden sind, auch wenn die Verpflichtung von einem Vorhabenträger stammt.
Wenn Sie dagegen laufende Wiesenpflege ohne Kompensationsbezug suchen, etwa für kommunale Grünflächen, Straßenbegleitgrün oder Betriebsgelände, finden Sie das unter Wiesenpflege und Mahd.
Weitere Maßnahmen im Bereich Ausgleich und Kompensation
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Ersatzpflanzungen
Neuanpflanzungen mit gebietseigenem Pflanzgut nach Fällauflage oder Kompensationsbescheid, dokumentiert für die behördliche Abnahme.
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Blühstreifen anlegen
Mehrjährige Blühstreifen als anerkannte Ausgleichsmaßnahme oder mit Förderung, mit gebietseigenem Saatgut.
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Gewässersanierung
Entschlammung, Röhrichtpflege und naturnahe Uferstrukturen für Kleingewässer, Feuchtbiotope und Amphibienlaichgewässer.
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Ausgleichsflächenentwicklung
Von der Ackerfläche zum nachweisbar höheren Biotopwert, durch Einsaat, Gehölzstrukturen und extensive Pflegeregime.
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Habitatentwicklung
Totholzhaufen, Lesesteinriegel, Nisthilfen und Kleingewässer als Trittsteine im Biotopverbund, abgestimmt auf Zielarten.
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Ausgleichsmaßnahmen umsetzen
Fachgerechte Realisierung nach vorliegendem Landschaftspflegerischem Begleitplan, mit vollständiger Dokumentation für die Abnahme.
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Eigene Ausgleichsflächen
Vorgezogene Maßnahmen auf Flächen von Madre Tierra in Brandenburg, zuordenbar für Bauträger und Vorhabenträger.
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Beratung und Prozessbegleitung
Einschätzung aus der Umsetzungspraxis, welche Maßnahmen sich auf einer Fläche realistisch realisieren und dauerhaft halten lassen.

